Glossar
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Beim begleiteten Fahren ab 17 dürfen Sie schon mit 17 Jahren Auto fahren, aber nur, wenn eine erfahrene Begleitperson mitfährt. Die Ausbildung beginnt mit 16,5 Jahren, und ab dem 18. Geburtstag fahren Sie allein, ohne neue Prüfung.
- Begriff
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen. Beim Antrag darf sie höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Die Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises schreibt ihren Namen in Ihre Prüfungsbescheinigung, das Papier, das bis zum 18. Geburtstag Ihren Führerschein ersetzt.
Studien zur Verkehrssicherheit zeigen, dass Fahranfänger mit begleitetem Fahren seltener Unfälle haben als Fahranfänger, die erst mit 18 einsteigen. Sie fahren die ersten Kilometer nämlich mit einer erfahrenen Person neben sich.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.