Fahrschulenverzeichnis
Ein Autoschlüssel, ein Notizblock mit Stift und ein kleines Spielzeugauto liegen auf einem Schreibtisch in einem Fahrschulbüro.

Rechner

Führerschein-Kostenrechner

Für den Führerschein der Klasse B zahlen Sie 195,62 Euro amtliche Gebühren, mit Umsatzsteuer auf die Gebühren der Prüfstellen. Dazu kommen die Preise Ihrer Fahrschule für Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungsvorstellung. Die legt jede Fahrschule selbst fest, deshalb tragen Sie sie im Rechner selbst ein. Sie sehen sofort, was Ihr Führerschein insgesamt kostet.

Amtliche Gebühren, Klasse B
195,62 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif, Stand 12. September 2026
Theoretische Prüfung am Computer
24,99 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummern 401.1 und 401.3, Stand 12. September 2026
Praktische Prüfung, Klasse B
129,83 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummer 402.3, Stand 12. September 2026

Was der Rechner ausrechnet und was Sie eintragen

  • Die amtlichen Gebühren sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer rechnet der Rechner nur auf die Gebühren der Prüfstellen (TÜV, DEKRA) dazu, weil sie dort belegt ist: Die theoretische Prüfung am Computer kostet 11,10 Euro plus 9,90 Euro netto und wird mit 24,99 Euro brutto ausgewiesen.
  • Wie viele Übungsfahrstunden Sie brauchen, schreibt keine Vorschrift vor. Deshalb fragt der Rechner danach, statt eine Zahl zu schätzen.
  • Die Schlüsselzahl 197 hebt die Beschränkung auf Automatik auf. Dafür brauchen Sie mindestens 10 Fahrstunden auf einem Auto mit Schaltgetriebe und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten, aber keine zusätzliche Prüfung. Setzen Sie dafür das Kästchen im Rechner.
  • Beim begleiteten Fahren ab 17 kommt die Gebühr für die Prüfungsbescheinigung dazu, 7,70 Euro netto.
  • Preise für Fahrstunden, Grundbetrag und Prüfungsvorstellung nennt der Rechner nicht. Jede Fahrschule legt sie selbst fest, und sie hängen dort aus. Ein Durchschnitt wäre für jede einzelne Fahrschule falsch.
  • Welche Klassen eine einzelne Fahrschule ausbildet, wissen wir nicht. Fragen Sie vor der Anmeldung nach.
1. Welchen Führerschein möchten Sie machen?
2. Was verlangt Ihre Fahrschule? Tragen Sie die Preise aus ihrem Preisaushang ein

Diese fünf Preise hängen in jeder Fahrschule aus: Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt und die Prüfungsvorstellung für Theorie und Praxis. Die Prüfungsvorstellung ist das Entgelt dafür, dass die Fahrschule Sie zur Prüfung vorstellt und begleitet. Wir tragen keine Zahl für Sie ein, denn es gibt keinen amtlichen Satz, und ein Durchschnitt wäre für Ihre Fahrschule falsch.

Amtliche Gebühren: 195,62 Euro. Der Teil Ihrer Fahrschule fehlt noch.

Die amtlichen Gebühren betragen 170,90 Euro netto, mit der Umsatzsteuer auf die Gebühren der Prüfstelle 195,62 Euro. Der Teil Ihrer Fahrschule steht noch auf null, weil Sie nichts eingetragen haben. Er steht im Preisaushang der Fahrschule, die Sie ansprechen. Tragen Sie die Preise von dort ein, dann wird die Summe verlässlich. Nicht enthalten sind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Dafür gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, den setzt die jeweilige Stelle fest.

  • 5,10 Euro Gebühr 201, Antrag auf den Führerschein bei der Führerscheinstelle prüfen. Amtlich festgelegt, amtlicher Gebührentarif, Nummer 201.
  • 35,70 Euro Gebühr 202.1, Führerschein ausstellen (Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung, Kartenführerschein eingeschlossen). Amtlich festgelegt, amtlicher Gebührentarif, Nummer 202.1.
  • 11,10 Euro Gebühr 401.1, Theoretische Prüfung, je Prüfung. Amtlich festgelegt, amtlicher Gebührentarif, Nummer 401.1.
  • 9,90 Euro Gebühr 401.3, Zuschlag für die theoretische Prüfung am Computer. Amtlich festgelegt, amtlicher Gebührentarif, Nummer 401.3.
  • 109,10 Euro Gebühr 402.3, praktische Prüfung. Amtlich festgelegt, amtlicher Gebührentarif, Nummer 402.3.
  • 0,00 Euro Grundbetrag der Fahrschule. Von Ihnen eingetragen, Preisaushang der Fahrschule.
  • 0,00 Euro 0 Übungsfahrstunden zu je 0,00 Euro. Von Ihnen eingetragen, Preisaushang der Fahrschule.
  • 0,00 Euro 12 Sonderfahrten zu je 0,00 Euro. Von Ihnen eingetragen, Preisaushang der Fahrschule, Anzahl laut Ausbildungsvorschriften.
  • 0,00 Euro Prüfungsvorstellung Theorie. Von Ihnen eingetragen, Preisaushang der Fahrschule.
  • 0,00 Euro Prüfungsvorstellung Praxis. Von Ihnen eingetragen, Preisaushang der Fahrschule.

Dieser Rechner nennt die Kosten einer Klasse, nicht die einer bestimmten Fahrschule. Welche Klassen eine Fahrschule ausbildet, steht in ihrem Angebot. Unsere Daten enthalten diese Angabe nicht, deshalb behaupten wir sie nirgends.

Amtliche Gebühren für den Führerschein

Für die Klasse B fallen 5 amtliche Gebühren an. Zusammen sind das 170,90 Euro netto, mit der Umsatzsteuer auf die Gebühren der Prüfstellen 195,62 Euro. Die kleinste Gebühr beträgt 5,10 Euro, die größte 109,10 Euro (praktische Prüfung). Diese Beträge gelten bundesweit gleich. Sie sind der einzige Teil eines Führerscheins, den Sie vorher auf den Cent kennen. Die amtlichen Gebühren sind Nettobeträge. Bei den Prüfstellen (TÜV, DEKRA) kommt die Umsatzsteuer dazu: Die theoretische Prüfung am Computer kostet 11,10 plus 9,90 Euro netto und wird mit 24,99 Euro brutto ausgewiesen. Für die Gebühren der Führerscheinstelle haben wir keinen Beleg für eine Umsatzsteuer, deshalb rechnen wir dort keine dazu.

5 allgemeine amtliche Gebühren aus dem Gebührentarif, Stand 2026-09-12, sortiert nach Nummer. Die Gebühr für die praktische Prüfung hängt an der Klasse und steht im Rechner darüber.
NummerWofürNettoUmsatzsteuer belegtFällt an
201Antrag auf den Führerschein bei der Führerscheinstelle prüfen5,10 Eurokein Belegimmer
202.1Führerschein ausstellen (Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung, Kartenführerschein eingeschlossen)35,70 Eurokein Belegimmer
202.8Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 ausstellen7,70 Eurokein Belegnur im genannten Fall
401.1Theoretische Prüfung, je Prüfung11,10 Eurojaimmer
401.3Zuschlag für die theoretische Prüfung am Computer9,90 Eurojaimmer

Warum hier kein Preis für eine Fahrstunde steht

Jede Fahrschule legt ihre Preise selbst fest und hängt sie mit ihren Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aus. Einen amtlichen Satz gibt es nicht, auch keinen Richtwert. Die Zahlen für diese Felder stehen im Preisaushang der Fahrschule: Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt und die beiden Prüfungsvorstellungen.

Deshalb sehen Sie im Rechner leere Felder statt fünf Durchschnittswerte. Ein Durchschnitt über alle Fahrschulen wäre für jede einzelne falsch, und Sie würden Ihre Planung an ihm ausrichten. Die richtigen Zahlen hängen in Ihrer Fahrschule aus.

Was dieser Rechner nicht kann

Er sagt nicht, wie viele Übungsfahrstunden Sie brauchen. Dafür nennen die Vorschriften keine Zahl, nur Anforderungen an Ihr Können. Wie viele Stunden es bis dahin sind, zeigt die Ausbildung. Er nennt auch keine Preise für Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, weil es dafür keinen bundesweit einheitlichen Preis gibt. Und er ordnet keine Klasse einer Fahrschule zu: Welche Klassen ein Betrieb ausbildet, wissen wir nicht.

Woher die Zahlen stammen

  • Paragraf 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Umfang des theoretischen Unterrichts, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, klassenspezifischer Zusatzstoff, Bundesgesetzblatt Teil I 2012, Seite 1417 und 1418, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten, Bundesgesetzblatt Teil I 2014, Seite 375, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 5a Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Ausbildung für den Nachweis der Schlüsselzahl 197, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 10 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 12 Fahrerlaubnis-Verordnung und Anlage 6, Sehvermögen, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 17a Fahrerlaubnis-Verordnung, Beschränkung auf Automatikgetriebe und Schlüsselzahl 197, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 48a Fahrerlaubnis-Verordnung, begleitetes Fahren ab 17, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif zu Paragraf 1, Nummern 201, 202 und 401 bis 402, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Aushangpflicht, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.

Häufige Fragen

Was kostet der Führerschein Klasse B an amtlichen Gebühren?

Für den Führerschein der Klasse B fallen 195,62 Euro amtliche Gebühren an, netto 170,90 Euro und mit Umsatzsteuer auf die Gebühren der Prüfstellen. Dazu kommen die Preise Ihrer Fahrschule, die jede Fahrschule selbst festlegt.

Was kostet die theoretische Prüfung für den Führerschein?

Die theoretische Prüfung am Computer kostet 11,10 Euro plus 9,90 Euro Zuschlag netto. Mit der Umsatzsteuer der Prüfstelle sind das 24,99 Euro.

Was kostet die praktische Prüfung der Klasse B?

Die praktische Prüfung der Klasse B kostet 109,10 Euro netto und mit Umsatzsteuer 129,83 Euro. Dazu kommt das Entgelt Ihrer Fahrschule für die Prüfungsvorstellung, das im Preisaushang steht.

Warum nennt der Führerschein-Kostenrechner keinen Preis für die Fahrstunde?

Der Kostenrechner nennt keinen Preis für die Fahrstunde, weil jede Fahrschule ihre Preise selbst festlegt. Einen amtlichen Satz gibt es nicht, und ein Durchschnitt über alle Fahrschulen wäre für jede einzelne falsch. Die Preise hängen in Ihrer Fahrschule aus, tragen Sie sie im Rechner ein.

Sind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs im Führerschein-Kostenrechner enthalten?

Nein, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind im Führerschein-Kostenrechner nicht enthalten. Dafür gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, ihn setzt die jeweilige Stelle fest. Fragen Sie beim Anbieter des Kurses und beim Sehtest nach dem Preis.

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