
Welche Führerscheinklasse brauche ich für welches Fahrzeug?
Die Klasse richtet sich nach Fahrzeugart, Gewicht und Sitzplätzen.
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Für die Klasse B gelten ab 18 Jahren 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind Pflichtfahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wählen Sie Ihre Klasse, und das Werkzeug nennt Mindestalter, Theorie, Sonderfahrten und Sehvermögen dafür. Was der Führerschein kostet, rechnet der Kostenrechner aus.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Mit 17 Jahren möglich beim begleiteten Fahren und während oder nach einer Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin, zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
Vorgeschrieben sind 14 Doppelstunden Theorieunterricht: 12 für den Grundstoff, den alle Klassen gemeinsam lernen, und 2 für den Zusatzstoff, der nur zu dieser Klasse gehört. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Dazu kommen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Das sind Pflichtfahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wie viele Übungsfahrstunden Sie zusätzlich brauchen, schreibt keine Vorschrift vor. Das hängt davon ab, wie schnell Sie lernen.
Bei den Überlandfahrten muss eine Fahrt mindestens zwei Stunden dauern, bei den Autobahnfahrten ebenfalls. Davon sollen Sie nach Möglichkeit eine Stunde ohne Tempolimit oder bei mindestens 120 Kilometern pro Stunde fahren. Die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit kommen dazu. Sie liegen mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraße.
Vor der Ausbildung machen Sie einen Sehtest. Sie bestehen ihn, wenn Sie mit oder ohne Brille auf beiden Augen mindestens 0.7 sehen. Dazu kommt der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Für die Klasse B gelten ab 18 Jahren 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Theorie zählt in Doppelstunden zu 90 Minuten, Fahrpraxis in Stunden zu 45 Minuten. Der Grundstoff umfasst beim ersten Führerschein 12 Doppelstunden und mit einem vorhandenen Führerschein 6; dazu kommt der Zusatzstoff aus der Tabelle. Sonderfahrten sind die Pflichtfahrten in den Spalten Überland, Autobahn und Dunkelheit. Wie viele Übungsfahrstunden Sie darüber hinaus brauchen, schreibt keine Vorschrift vor, deshalb steht dazu hier keine Zahl.
| Klasse | Mindestalter in Jahren | Grundstoff in Doppelstunden | Zusatzstoff in Doppelstunden | Überland in Stunden | Autobahn in Stunden | Dunkelheit in Stunden | Praktische Prüfung, netto | Sehvermögen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse AM, Roller und Leichtkraftfahrzeuge | 15 | 12 | 2 | 0 | 0 | 0 | 109,10 Euro | Sehtest |
| Klasse A1, Leichtkraftrad bis 125 Kubikzentimeter | 16 | 12 | 4 | 5 | 4 | 3 | 136,70 Euro | Sehtest |
| Klasse A2, Motorrad bis 35 Kilowatt | 18 | 12 | 4 | 5 | 4 | 3 | 136,70 Euro | Sehtest |
| Klasse A im direkten Zugang, Motorrad ohne Leistungsgrenze | 24 | 12 | 4 | 5 | 4 | 3 | 136,70 Euro | Sehtest |
| Von A1 auf A2, Aufstieg | 18 | 6 | 4 | 3 | 2 | 1 | 118,60 Euro | Sehtest |
| Von A2 auf A, Aufstieg nach zwei Jahren | 20 | 6 | 4 | 3 | 2 | 1 | 118,60 Euro | Sehtest |
| Klasse B, Personenkraftwagen | 18 | 12 | 2 | 5 | 4 | 3 | 109,10 Euro | Sehtest |
| Von B auf BE, Anhänger über 750 Kilogramm | 18 | 6 | 0 | 3 | 1 | 1 | 109,10 Euro | Sehtest |
| Von B auf C1, Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen | 18 | 6 | 6 | 3 | 1 | 1 | 164,50 Euro | Augenarzt |
| Von C1 auf C, Lastkraftwagen ohne Gewichtsgrenze | 21 | 6 | 4 | 3 | 1 | 1 | 164,50 Euro | Augenarzt |
| Von B auf C, Lastkraftwagen ohne Zwischenschritt | 21 | 6 | 10 | 5 | 2 | 3 | 164,50 Euro | Augenarzt |
| Von C auf CE, Lastzug und Sattelzug | 21 | 6 | 4 | 5 | 2 | 3 | 164,50 Euro | Augenarzt |
| Klasse T, Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft | 16 | 12 | 6 | 0 | 0 | 0 | 136,70 Euro | Sehtest |
| Klasse L, Zugmaschinen bis 40 Kilometer je Stunde | 16 | 12 | 2 | 0 | 0 | 0 | keine Angabe | Sehtest |
Es sagt nicht, wie viele Übungsfahrstunden Sie brauchen. Dafür nennen die Vorschriften keine Zahl, nur Anforderungen an Ihr Können. Es ordnet auch keine Klasse einer Fahrschule zu: Welche Klassen ein Betrieb ausbildet, wissen wir nicht. Nach dem ersten Führerschein läuft eine Probezeit von 2 Jahren. Sie verlängert sich um 2 Jahre, wenn Sie nach einem Verstoß ein Aufbauseminar besuchen müssen, das Pflichtseminar für Fahranfänger.
Den Führerschein der Klasse B machen Sie ab 18 Jahren. Mit 17 Jahren möglich beim begleiteten Fahren und während oder nach einer Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin, zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
Für den Führerschein der Klasse B sind 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten, eine Sonderfahrt 45. Wie viele Übungsfahrstunden dazukommen, schreibt keine Vorschrift vor.
Sonderfahrten sind Pflichtfahrten, die jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler machen muss. In der Klasse B sind es 12: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Für den Motorradführerschein sind Sie in der Klasse A1 mindestens 16, in der Klasse A2 mindestens 18 und in der Klasse A im direkten Zugang mindestens 24 Jahre alt. Von der Klasse A2 auf die Klasse A steigen Sie nach zwei Jahren ab 20 Jahren auf.
Für Auto und Motorrad machen Sie einen Sehtest und sehen dabei mit oder ohne Brille auf beiden Augen mindestens 0,7. Für Lkw und Bus reicht der Sehtest nicht, dort verlangt der Staat eine augenärztliche Untersuchung.

Die Klasse richtet sich nach Fahrzeugart, Gewicht und Sitzplätzen.
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Beim Führerschein der Klasse B sind zwölf Sonderfahrten Pflicht: fünf über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit, jede 45 Minuten lang.
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Beim begleiteten Fahren ab 17 machen Sie den Autoführerschein mit 17 und fahren bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson.
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