Fahrschulenverzeichnis
Ein Autoschlüssel, ein Motorradschlüssel und ein Lkw-Schlüssel liegen nebeneinander auf einem Holztisch.

Rechner

Mindestalter und Pflichtstunden je Führerscheinklasse

Für die Klasse B gelten ab 18 Jahren 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind Pflichtfahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wählen Sie Ihre Klasse, und das Werkzeug nennt Mindestalter, Theorie, Sonderfahrten und Sehvermögen dafür. Was der Führerschein kostet, rechnet der Kostenrechner aus.

Mindestalter, Klasse B
18 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 10 Absatz 1, Stand 12. September 2026
Theorieunterricht, Klasse B
14 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Paragraf 4, Stand 12. September 2026
Sonderfahrten, Klasse B
12 Fahrten zu je 45 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, Stand 12. September 2026

Worauf es bei Alter, Theorie und Sonderfahrten ankommt

  • Die Klasse B braucht 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten, eine Sonderfahrt 45.
  • Der Grundstoff gilt für alle Klassen: 12 Doppelstunden beim ersten Führerschein, 6, wenn Sie schon einen haben. Der Zusatzstoff gehört zur einzelnen Klasse.
  • Das Mindestalter für die Klasse B ist 18 Jahre. Mit 17 Jahren möglich beim begleiteten Fahren und während oder nach einer Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin, zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Für die Klasse A ohne Vorstufe müssen Sie 24 sein.
  • Für Auto und Motorrad reicht ein Sehtest mit mindestens 0,7 auf beiden Augen. Für Lkw und Bus verlangt der Staat eine augenärztliche Untersuchung.
  • Wie viele Übungsfahrstunden Sie brauchen, schreibt keine Vorschrift vor. Das Werkzeug trägt dort deshalb nichts ein.
  • Welche Klassen eine einzelne Fahrschule ausbildet, wissen wir nicht. Fragen Sie vor der Anmeldung nach.
Für welche Klasse möchten Sie die Anforderungen sehen?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Mit 17 Jahren möglich beim begleiteten Fahren und während oder nach einer Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin, zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Vorgeschrieben sind 14 Doppelstunden Theorieunterricht: 12 für den Grundstoff, den alle Klassen gemeinsam lernen, und 2 für den Zusatzstoff, der nur zu dieser Klasse gehört. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Dazu kommen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Das sind Pflichtfahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wie viele Übungsfahrstunden Sie zusätzlich brauchen, schreibt keine Vorschrift vor. Das hängt davon ab, wie schnell Sie lernen.

Bei den Überlandfahrten muss eine Fahrt mindestens zwei Stunden dauern, bei den Autobahnfahrten ebenfalls. Davon sollen Sie nach Möglichkeit eine Stunde ohne Tempolimit oder bei mindestens 120 Kilometern pro Stunde fahren. Die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit kommen dazu. Sie liegen mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraße.

Vor der Ausbildung machen Sie einen Sehtest. Sie bestehen ihn, wenn Sie mit oder ohne Brille auf beiden Augen mindestens 0.7 sehen. Dazu kommt der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Alle Klassen mit Mindestalter, Theorie und Sonderfahrten

Für die Klasse B gelten ab 18 Jahren 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Theorie zählt in Doppelstunden zu 90 Minuten, Fahrpraxis in Stunden zu 45 Minuten. Der Grundstoff umfasst beim ersten Führerschein 12 Doppelstunden und mit einem vorhandenen Führerschein 6; dazu kommt der Zusatzstoff aus der Tabelle. Sonderfahrten sind die Pflichtfahrten in den Spalten Überland, Autobahn und Dunkelheit. Wie viele Übungsfahrstunden Sie darüber hinaus brauchen, schreibt keine Vorschrift vor, deshalb steht dazu hier keine Zahl.

14 Klassen und Ausbildungswege mit Mindestalter, Theorie, Sonderfahrten und Preis der praktischen Prüfung, Stand 2026-09-12, sortiert von der kleinsten zur größten Klasse.
KlasseMindestalter in JahrenGrundstoff in DoppelstundenZusatzstoff in DoppelstundenÜberland in StundenAutobahn in StundenDunkelheit in StundenPraktische Prüfung, nettoSehvermögen
Klasse AM, Roller und Leichtkraftfahrzeuge15122000109,10 EuroSehtest
Klasse A1, Leichtkraftrad bis 125 Kubikzentimeter16124543136,70 EuroSehtest
Klasse A2, Motorrad bis 35 Kilowatt18124543136,70 EuroSehtest
Klasse A im direkten Zugang, Motorrad ohne Leistungsgrenze24124543136,70 EuroSehtest
Von A1 auf A2, Aufstieg1864321118,60 EuroSehtest
Von A2 auf A, Aufstieg nach zwei Jahren2064321118,60 EuroSehtest
Klasse B, Personenkraftwagen18122543109,10 EuroSehtest
Von B auf BE, Anhänger über 750 Kilogramm1860311109,10 EuroSehtest
Von B auf C1, Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen1866311164,50 EuroAugenarzt
Von C1 auf C, Lastkraftwagen ohne Gewichtsgrenze2164311164,50 EuroAugenarzt
Von B auf C, Lastkraftwagen ohne Zwischenschritt21610523164,50 EuroAugenarzt
Von C auf CE, Lastzug und Sattelzug2164523164,50 EuroAugenarzt
Klasse T, Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft16126000136,70 EuroSehtest
Klasse L, Zugmaschinen bis 40 Kilometer je Stunde16122000keine AngabeSehtest

Was dieses Werkzeug nicht kann

Es sagt nicht, wie viele Übungsfahrstunden Sie brauchen. Dafür nennen die Vorschriften keine Zahl, nur Anforderungen an Ihr Können. Es ordnet auch keine Klasse einer Fahrschule zu: Welche Klassen ein Betrieb ausbildet, wissen wir nicht. Nach dem ersten Führerschein läuft eine Probezeit von 2 Jahren. Sie verlängert sich um 2 Jahre, wenn Sie nach einem Verstoß ein Aufbauseminar besuchen müssen, das Pflichtseminar für Fahranfänger.

Woher die Zahlen stammen

  • Paragraf 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Umfang des theoretischen Unterrichts, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, klassenspezifischer Zusatzstoff, Bundesgesetzblatt Teil I 2012, Seite 1417 und 1418, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten, Bundesgesetzblatt Teil I 2014, Seite 375, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 5a Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Ausbildung für den Nachweis der Schlüsselzahl 197, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 10 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 12 Fahrerlaubnis-Verordnung und Anlage 6, Sehvermögen, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 17a Fahrerlaubnis-Verordnung, Beschränkung auf Automatikgetriebe und Schlüsselzahl 197, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 48a Fahrerlaubnis-Verordnung, begleitetes Fahren ab 17, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif zu Paragraf 1, Nummern 201, 202 und 401 bis 402, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Aushangpflicht, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Paragraf 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf ich den Führerschein Klasse B machen?

Den Führerschein der Klasse B machen Sie ab 18 Jahren. Mit 17 Jahren möglich beim begleiteten Fahren und während oder nach einer Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin, zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Wie viele Pflichtstunden braucht der Führerschein Klasse B?

Für den Führerschein der Klasse B sind 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff und 2 Zusatzstoff) und 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten, eine Sonderfahrt 45. Wie viele Übungsfahrstunden dazukommen, schreibt keine Vorschrift vor.

Was sind Sonderfahrten beim Führerschein?

Sonderfahrten sind Pflichtfahrten, die jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler machen muss. In der Klasse B sind es 12: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein?

Für den Motorradführerschein sind Sie in der Klasse A1 mindestens 16, in der Klasse A2 mindestens 18 und in der Klasse A im direkten Zugang mindestens 24 Jahre alt. Von der Klasse A2 auf die Klasse A steigen Sie nach zwei Jahren ab 20 Jahren auf.

Brauche ich für den Führerschein einen Sehtest?

Für Auto und Motorrad machen Sie einen Sehtest und sehen dabei mit oder ohne Brille auf beiden Augen mindestens 0,7. Für Lkw und Bus reicht der Sehtest nicht, dort verlangt der Staat eine augenärztliche Untersuchung.

Ratgeber zu Klassen, Alter und Pflichtstunden