Fahrschulenverzeichnis

Glossar rund um Führerschein und Fahrschule

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Fachbegriffe, die Ihnen bei der Fahrschule, auf dem Führerschein oder in der Ausbildungsordnung begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Führerscheinklasse B

Mit der Klasse B dürfen Sie normale Autos fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht (Auto plus Ladung) höchstens 3.500 Kilogramm beträgt und die außer dem Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze haben. Es ist der häufigste Führerschein in Deutschland.

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Führerscheinklassen A, A1 und A2 (Motorrad)

Die Klassen A1, A2 und A sind die Motorrad-Führerscheine, geordnet nach Größe und Stärke des Motorrads. Mit A1 fahren Sie ab 16 Jahren leichte Motorräder bis 125 Kubikzentimeter, mit A2 ab 18 Jahren Motorräder mit begrenzter Leistung, mit A ab 24 Jahren Motorräder ohne Leistungsgrenze.

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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Beim begleiteten Fahren ab 17 dürfen Sie schon mit 17 Jahren Auto fahren, aber nur, wenn eine erfahrene Begleitperson mitfährt. Die Ausbildung beginnt mit 16,5 Jahren, und ab dem 18. Geburtstag fahren Sie allein, ohne neue Prüfung.

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Schlüsselzahl B197

Die Schlüsselzahl B197 ist eine Zahl im Führerschein und bedeutet: Sie haben die Prüfung auf einem Automatikauto gemacht und dürfen trotzdem auch Schaltwagen fahren. Dafür müssen Sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine mindestens 15 Minuten lange Fahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer nachweisen.

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Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung)

Die Schlüsselzahl 78 im Führerschein bedeutet: Sie dürfen nur Autos mit Automatikgetriebe fahren und keinen Schaltwagen. Sie ist eine Beschränkung, anders als die Schlüsselzahl B197, die nichts einschränkt.

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Überlandfahrt

Eine Überlandfahrt ist eine Pflichtfahrt auf Landstraßen außerhalb von Ortschaften, bei der Sie schneller fahren als in der Stadt und mehr verschiedene Verkehrssituationen erleben. Sie gehört zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind fünf davon Pflicht.

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Autobahnfahrt (Sonderfahrt)

Eine Autobahnfahrt ist eine Pflichtfahrt auf der Autobahn, bei der Sie hohes Tempo, das Einfädeln und den Spurwechsel üben. Sie zählt zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind vier davon Pflicht.

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Nachtfahrt (Sonderfahrt)

Eine Nachtfahrt ist eine Pflichtfahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit, bei der Sie üben, Entfernungen und Tempo bei schlechter Sicht einzuschätzen und Abblendlicht und Fernlicht richtig einzusetzen. Sie zählt zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind drei davon Pflicht.

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Theoretischer Unterricht: Grundstoff und Zusatzstoff

Der theoretische Unterricht ist der Unterricht in der Fahrschule, in dem Sie die Verkehrsregeln lernen. Er besteht aus dem Grundstoff, den alle Fahrschüler besuchen, und dem Zusatzstoff, der nur für Ihre Klasse gilt.

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