Fahrschulenverzeichnis

Glossar

Theoretischer Unterricht: Grundstoff und Zusatzstoff

Der theoretische Unterricht ist der Unterricht in der Fahrschule, in dem Sie die Verkehrsregeln lernen. Er besteht aus dem Grundstoff, den alle Fahrschüler besuchen, und dem Zusatzstoff, der nur für Ihre Klasse gilt.

Begriff
Theoretischer Unterricht: Grundstoff und Zusatzstoff
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Der Grundstoff umfasst mindestens zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten. Für die Klasse B kommen zwei Doppelstunden Zusatzstoff dazu. Sie besuchen also mindestens 14 Doppelstunden, bevor Sie zur Theorieprüfung dürfen.

Haben Sie schon einen Führerschein einer anderen Klasse, reichen sechs Doppelstunden Grundstoff. Lernen Sie zwei Klassen gleichzeitig, etwa B und A1, besuchen Sie den Grundstoff nur einmal und sparen Zeit. Nur der Zusatzstoff kommt für jede Klasse einzeln dazu. Am Ende bestätigt Ihnen die Fahrschule, dass Sie den Unterricht besucht haben, und ohne diese Bestätigung lässt die Prüfstelle Sie nicht zur Prüfung zu.

Geplant, aber noch nicht beschlossen: Die Pflicht, den Unterricht in der Fahrschule zu besuchen, soll wegfallen, der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 erstmals beraten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.