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Von A2 auf A aufsteigen nach zwei Jahren

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Nach zwei Jahren mit der Klasse A2 steigen Sie mit nur einer praktischen Prüfung auf die offene Klasse A auf. Theorieprüfung, Unterricht und Pflichtfahrten entfallen. Möglich ist das frühestens mit 20 Jahren. Die Gebühren betragen 181,93 Euro: 40,80 Euro Führerscheinstelle und 141,13 Euro Prüfung. Dazu kommt das Entgelt Ihrer Fahrschule.

Besitzdauer der Klasse A2
2 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 15 Absatz 3, Stand 12. August 2026
Mindestalter beim Aufstieg
20 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Praktische Prüfung beim Aufstieg
141,13 Euro
TÜV SÜD, Preise und Gebühren, gültig ab 31.01.2024, Stand 31. Januar 2024
Ein großes Tourenmotorrad fährt in goldenem Abendlicht auf einer Landstraße, der Fahrer ist von hinten zu sehen.
Von der Klasse A2 auf die Klasse A steigen Sie nach zwei Jahren auf. Bild: KI generiert.

Wann der Aufstieg von A2 auf A möglich ist

Der Aufstieg innerhalb der Motorradklassen heißt Stufenaufstieg. Sie brauchen zwei Dinge: Sie besitzen die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren, und Sie sind mindestens 20 Jahre alt. Die praktische Prüfung dürfen Sie frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre ablegen. Alle Klassen und Altersgrenzen zeigt der Ablauf des Motorradführerscheins.

Dieselbe Regel gilt eine Stufe tiefer. Von der 125er-Klasse steigen Sie nach 2 Jahren mit 18 auf A2 auf, von A2 auf A geht es nach 2 Jahren mit 20.

Die beiden Stufen des Aufstiegs mit Bedingung und Mindestalter.
AufstiegWas Sie vorher habenMindestalter
Von der 125er-Klasse auf A2Klasse A1 seit 2 Jahren18 Jahre
Von A2 auf die offene Klasse AKlasse A2 seit 2 Jahren20 Jahre

Was beim Aufstieg von A2 auf A wegfällt

Beim Aufstieg brauchen Sie nur eine praktische Prüfung. Die Vorschriften über die Ausbildung gelten für diesen Weg nicht.

  • Die Theorieprüfung entfällt.
  • Der Theorieunterricht entfällt.
  • Die 12 Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit entfallen.
  • Eine vorgeschriebene Zahl an Fahrstunden gibt es nicht.

Ganz ohne Vorbereitung geht es trotzdem nicht. Ihr Fahrlehrer darf Sie nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass Sie das Motorrad sicher beherrschen. Der ADAC nennt eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule als üblichen Schritt. Wie umfangreich sie ist, klären Sie mit Ihrer Fahrschule.

Was bleibt, ist der Papierweg. Sie melden sich in einer Fahrschule an und stellen bei der Führerscheinstelle den Antrag auf die neue Klasse. Dazu brauchen Sie Ausweis, Passfoto und einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist. Den Erste-Hilfe-Nachweis müssen Sie nicht erneut bringen, wenn Sie schon einen Kurs gemacht haben.

Wie die Prüfung beim Aufstieg abläuft

Die Prüfung ist kürzer als beim Direkteinstieg. Sie dauert mindestens 60 statt 70 Minuten und hat vier statt sechs Grundfahraufgaben. Grundfahraufgaben sind die festgelegten Fahrübungen auf einer Übungsfläche. Die Gebühr beträgt 141,13 statt 162,67 Euro.

Aufstieg nach zwei Jahren und Direkteinstieg im Vergleich.
MerkmalAufstieg nach zwei JahrenDirekteinstieg
Theorieprüfungkeineja
Pflichtfahrtenkeine12
Prüfungsdauer mindestens60 Minuten70 Minuten
Grundfahraufgaben46
Wiederholbare Grundfahraufgabenhöchstens 2höchstens 3
Gebühr der Prüfstelle141,13 Euro162,67 Euro

Sie fahren die Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A. Das ist stärker als Ihr bisheriges Motorrad: Es hat mindestens 50 Kilowatt und 600 Kubikzentimeter, ein Motorrad der Klasse A2 höchstens 35 Kilowatt. Die Fahrschule stellt es üblicherweise. Es gilt dieselbe Schutzkleidung wie sonst.

Die Grundfahraufgaben sind dieselben wie in der praktischen Motorradprüfung, nur ohne die Auswahlübungen. Es bleiben Slalom im Schritttempo, Vollbremsung und die beiden Ausweichübungen.

Was der Aufstieg von A2 auf A kostet

Die Gebühren betragen 181,93 Euro. Die Führerscheinstelle nimmt 40,80 Euro, die Prüfstelle 141,13 Euro. Beim Direkteinstieg wären es 228,46 Euro, weil dort noch die Theorieprüfung für 24,99 Euro und die höhere Praxisgebühr von 162,67 Euro dazukommen.

Gebühren für den Aufstieg von A2 auf A. Die Prüfstelle nennt ihren Betrag mit Umsatzsteuer.
PostenWer kassiertBetrag
Antrag prüfenFührerscheinstelle5,10 Euro
Führerschein für die neue Klasse ausstellenFührerscheinstelle35,70 Euro
Praktische Prüfung beim AufstiegPrüfstelle141,13 Euro
Summe181,93 Euro

Dazu kommen die Preise Ihrer Fahrschule: das Entgelt für die Vorstellung zur praktischen Prüfung und die Übungsstunden, die Sie mit Ihrem Fahrlehrer vereinbaren. Beides legt jede Fahrschule frei fest.

Wann Übungsstunden vor dem Aufstieg sinnvoll sind

Vorgeschrieben ist keine Stunde. Sinnvoll sind Übungsstunden, wenn Sie länger nicht gefahren sind oder noch nie ein Motorrad mit mindestens 50 Kilowatt bewegt haben. Die Prüfung findet auf einem solchen Motorrad statt, und die vier Grundfahraufgaben müssen fehlerfrei gelingen.

Wie oft die Prüfung schiefgeht, zeigt die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts. 2025 fielen in der Klasse A 7,9 Prozent der praktischen Prüfungen durch, in der Klasse A2 7,4 Prozent. Die Zahlen trennen den Aufstieg nicht vom Direkteinstieg.

Wann Sie die zwei Jahre nicht abwarten müssen

Ab 24 Jahren brauchen Sie die zwei Jahre nicht. Dann dürfen Sie die offene Klasse auch früher machen. Es gelten die Regeln des Direkteinstiegs: verkürzte Ausbildung mit 6 statt 12 Pflichtfahrten, Theorieprüfung und eine praktische Prüfung von mindestens 70 Minuten mit sechs Grundfahraufgaben. Die Prüfgebühr liegt dann bei 162,67 Euro, dazu kommen 24,99 Euro für die Theorie.

Häufige Fragen

Wie lange muss man die Klasse A2 haben, um auf A aufzusteigen?

Für den Aufstieg auf die Klasse A müssen Sie die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzen und mindestens 20 Jahre alt sein. Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre erlaubt.

Braucht man beim Aufstieg von A2 auf A eine Theorieprüfung?

Nein, beim Aufstieg von A2 auf A gibt es keine Theorieprüfung. Es genügt eine praktische Prüfung von mindestens 60 Minuten. Auch Unterricht und Pflichtfahrten sind für diesen Weg nicht vorgeschrieben.

Was kostet der Aufstieg von A2 auf A?

Der Aufstieg von A2 auf A kostet 181,93 Euro an Gebühren: 40,80 Euro bei der Führerscheinstelle und 141,13 Euro für die praktische Prüfung. Das Entgelt Ihrer Fahrschule kommt dazu.

Muss man vor dem Aufstieg von A2 auf A Fahrstunden nehmen?

Fahrstunden sind vor dem Aufstieg von A2 auf A nicht vorgeschrieben. Ihr Fahrlehrer darf Sie aber nur zur Prüfung begleiten, wenn er überzeugt ist, dass Sie das Motorrad sicher beherrschen. Der ADAC nennt deshalb eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule als üblichen Schritt.

Kann man mit 24 Jahren von A2 auf A aufsteigen, auch ohne zwei Jahre Wartezeit?

Ja, ab 24 Jahren dürfen Sie die Klasse A auch ohne die zwei Jahre mit A2 machen. Dann gelten die Regeln des Direkteinstiegs: verkürzte Ausbildung, Theorieprüfung und praktische Prüfung mit 162,67 Euro Gebühr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnisprüfung und Aufstieg bei den Motorradklassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter der Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und frühester Termin, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehtest und Gültigkeit der Bescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Verfahren bei der Behörde und der Prüfstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Ausnahmen beim Aufstieg innerhalb der Motorradklassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die besonderen Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungen: Fragen, Grundfahraufgaben, Dauer, Prüfungsfahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif (Nummern 201, 202, 216, 401, 402), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Preise und Gebühren der Führerscheinprüfung, gültig ab 31.01.2024 (Beträge mit Umsatzsteuer), TÜV SÜD,
  12. Motorradführerschein: Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM, ADAC e. V.,
  13. Fahrerlaubnisprüfungen im Jahr 2025 (FE 7), Tabelle FE 7.3, Meldestand 31. Dezember 2025, Kraftfahrt-Bundesamt,
  14. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026, Bundesministerium für Verkehr, Bundesrat,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.