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Ratgeber

Motorradführerschein machen, Ablauf und Alter

Veröffentlicht am

Sie melden sich in einer Fahrschule an, stellen den Antrag bei der Führerscheinstelle, besuchen den Theorieunterricht, nehmen Fahrstunden und bestehen dann die Theorieprüfung und die praktische Prüfung. Einsteigen können Sie mit 16 Jahren (125er), mit 18 Jahren (bis 35 Kilowatt) oder mit 24 Jahren (offene Klasse). Mit zwei Jahren Zwischenstufe geht die offene Klasse schon ab 20.

Frühester Start mit einer 125er
16 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Offene Klasse ohne Zwischenstufe
24 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Pflichtfahrten vor der Prüfung
12 Fahrten zu je 45 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, Stand 18. März 2022
Ein Motorradfahrer mit Helm und Schutzjacke fährt auf einem leeren Übungsplatz zwischen orangefarbenen Pylonen, gesehen aus der Ferne.
Motorradfahren lernen Sie zuerst auf einem Übungsplatz, bevor es auf die Straße geht. Bild: KI generiert.

Welche Motorradklassen es gibt und ab welchem Alter

Für Motorräder und Roller gibt es vier Führerscheinklassen. Sie unterscheiden sich in der erlaubten Leistung und im Mindestalter. Roller bis 45 Kilometer pro Stunde fahren Sie ab 15 Jahren, eine 125er ab 16. Für Motorräder bis 35 Kilowatt sind Sie mit 18 alt genug, für die offene Klasse ohne Leistungsgrenze mit 24.

Die vier Motorradklassen mit erlaubten Fahrzeugen und Mindestalter.
KlasseWas Sie fahren dürfenMindestalter
AMRoller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde15 Jahre
A1Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt (15 PS)16 Jahre
A2Motorräder bis 35 Kilowatt (48 PS)18 Jahre
AMotorräder ohne Leistungsgrenze24 Jahre, mit zwei Jahren A2 schon 20 Jahre

Höhere Klassen schließen die niedrigeren ein. Wer die Klasse A2 hat, darf auch A1 und AM fahren. Auch der Autoführerschein schließt die Klasse AM ein. Autofahrer, die eine 125er fahren wollen, brauchen dafür die Schlüsselzahl 196. Das ist eine Zahl im Führerschein, die eine Erweiterung oder eine Auflage kennzeichnet.

Direkteinstieg oder Stufenweg zur offenen Klasse

Zur offenen Klasse A führen zwei Wege. Beim Direkteinstieg machen Sie die Klasse A gleich mit 24 Jahren, mit vollem Unterricht und beiden Prüfungen. Beim Stufenweg beginnen Sie mit A2, halten diese Klasse zwei Jahre und steigen dann mit einer einzigen praktischen Prüfung auf. So haben Sie die offene Klasse schon mit 20. Dieselbe Treppe gilt weiter unten: Wer die 125er-Klasse zwei Jahre besitzt, steigt mit 18 auf A2 auf.

Welcher Weg passt zu Ihrem Alter?

Sind Sie mindestens 24 Jahre alt?

Ja

Sie können die offene Klasse direkt machen. Der Stufenweg bleibt möglich, wenn Sie erst einmal ein schwächeres Motorrad fahren möchten.

Nein

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt?

Ja

Möchten Sie mit 20 die offene Klasse haben?

Ja

Machen Sie jetzt die Klasse A2. Nach zwei Jahren steigen Sie mit einer praktischen Prüfung auf.

Nein

Die Klasse A2 reicht Ihnen dann erst einmal. Der Aufstieg auf die offene Klasse bleibt später möglich.

Nein

Starten Sie ab 16 mit der 125er-Klasse. Nach zwei Jahren steigen Sie mit 18 auf A2 auf.

Wie der Motorradführerschein Schritt für Schritt abläuft

Der Ablauf ist bei allen Motorradklassen ähnlich. Nur beim Aufstieg nach zwei Jahren fallen Unterricht und Theorieprüfung weg.

Von der Anmeldung bis zum Führerschein
  1. Fahrschule wählen

    Nicht jede Fahrschule bildet Motorradfahrer aus. Sie braucht dafür eine eigene Erlaubnis für die Klasse A. Fragen Sie vor der Anmeldung nach dem Preisaushang.

  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

    Den Sehtest machen Sie bei einer anerkannten Stelle, zum Beispiel beim Optiker. Er darf beim Antrag nicht älter als zwei Jahre sein. Der Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Einheiten zu je 45 Minuten. Wer ihn schon für den Autoführerschein gemacht hat, muss ihn nicht wiederholen.

  3. Antrag bei der Führerscheinstelle

    Die Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nimmt den Antrag an. Sie brauchen Ausweis, Passfoto, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis und nennen Ihre Fahrschule. Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter möglich.

  4. Theorieunterricht besuchen

    Sie besuchen den Unterricht in der Fahrschule. Für die erste Klasse sind es 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Stoff nur für Motorräder. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten.

  5. Fahrstunden und Sonderfahrten nehmen

    Sie üben erst auf dem Übungsplatz und dann im Verkehr. Dazu kommen 12 Pflichtfahrten. Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, entscheidet Ihr Fahrlehrer.

  6. Theorieprüfung ablegen

    Die Prüfstelle prüft Sie am Rechner mit 30 Fragen. Höchstens 10 Fehlerpunkte sind erlaubt, jede Frage zählt 2 bis 5 Punkte. Wer schon einen Führerschein hat, bekommt 20 Fragen und darf 6 Fehlerpunkte machen.

  7. Praktische Prüfung bestehen

    Sie fahren mindestens 70 Minuten mit einem Prüfer im Begleitfahrzeug. Erst kommen Übungen auf dem Platz, dann die Fahrt im Verkehr. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie den Führerschein ausgehändigt.

Wie viel Unterricht und wie viele Pflichtfahrten nötig sind

Der Theorieunterricht besteht aus zwei Teilen. Der Grundstoff umfasst 12 Doppelstunden, der Stoff nur für Motorräder weitere 4 Doppelstunden. Wer schon einen Führerschein besitzt, zum Beispiel für das Auto, braucht nur 6 Doppelstunden Grundstoff.

Für die Fahrstunden nennt die Ausbildungsordnung keine Mindestzahl. Ihr Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, dass Sie sicher fahren. Fest vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten. Das sind Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit, jeweils in Fahrstunden zu 45 Minuten.

  • 5 Fahrten über Land, davon eine am Stück über mindestens zwei Fahrstunden.
  • 4 Fahrten auf der Autobahn, davon ebenfalls eine über mindestens zwei Fahrstunden.
  • 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, zusätzlich zu den anderen Fahrten.

Wie viel das alles kostet, hängt an den Gebühren und Fahrschulpreisen für den Motorradführerschein.

Welche Fristen beim Motorradführerschein gelten

Das Mindestalter Ihrer Klasse bestimmt den Zeitplan. Vor diesem Alter dürfen Sie schon vieles erledigen, aber nicht alles.

  • Antrag: frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter.
  • Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor dem Mindestalter.
  • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor dem Mindestalter und erst nach bestandener Theorie.
  • Zwischen Theorie und Praxis: höchstens zwölf Monate, sonst verfällt die bestandene Theorieprüfung.
  • Nach einer nicht bestandenen Prüfung: in der Regel mindestens zwei Wochen Pause bis zum nächsten Versuch.
  • Ende des Unterrichts und Prüfung: höchstens zwei Jahre Abstand.

Den Führerschein bekommen Sie nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt. Ab diesem Tag läuft die Probezeit von zwei Jahren, auch wenn Ihr erster Führerschein ein Rollerführerschein ist.

Welche Schutzkleidung Ausbildung und Prüfung verlangen

Für die praktische Prüfung schreibt die Prüfungsrichtlinie die Kleidung vor. Sie brauchen einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls er nicht in der Jacke steckt), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz. Auch in der Ausbildung gehört das Fahren mit Schutzkleidung zum Lernstoff.

Was die Fahrschulreform am Motorradführerschein ändern soll

Alle Angaben oben beschreiben das heute geltende Recht. Die Reform ist erst auf dem Weg.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man den Motorradführerschein machen?

Den Motorradführerschein können Sie ab 15 Jahren machen, aber nur für Roller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde. Für die 125er-Klasse müssen Sie 16 sein, für Motorräder bis 35 Kilowatt 18. Die offene Klasse gibt es ab 24 Jahren, nach zwei Jahren mit der Klasse A2 schon ab 20.

Wie lange dauert der Motorradführerschein?

Eine feste Dauer für den Motorradführerschein gibt es nicht. Vorgeschrieben sind 16 Doppelstunden Theorie, mit Autoführerschein 10, und 12 Pflichtfahrten. Nach Angaben des ADAC dauert die Ausbildung in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate, je nach Fahrstunden und Prüfterminen.

Braucht man für den Motorradführerschein Theorieunterricht, wenn man schon den Autoführerschein hat?

Ja, auch mit Autoführerschein brauchen Sie für den Motorradführerschein Theorieunterricht, aber weniger. Es sind 6 Doppelstunden Grundstoff statt 12, dazu 4 Doppelstunden Stoff nur für Motorräder. Die Theorieprüfung hat dann 20 statt 30 Fragen.

Muss man für den Motorradführerschein eigene Schutzkleidung mitbringen?

Ob Sie für den Motorradführerschein eigene Schutzkleidung mitbringen müssen, entscheidet Ihre Fahrschule. Für die Prüfung sind Helm, Handschuhe, eng anliegende Jacke, Rückenprotektor, Hose und Stiefel mit Knöchelschutz vorgeschrieben. Fragen Sie vor der Anmeldung, was die Fahrschule leiht.

Kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren?

Mit dem Autoführerschein dürfen Sie nur Roller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde fahren. Eine 125er erlaubt die Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren, wenn Sie seit fünf Jahren die Klasse B haben. Dafür genügt eine Schulung ohne Prüfung. Für stärkere Motorräder brauchen Sie die Klasse A2 oder A.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter der Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Klassen und was höhere Klassen einschließen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehtest und Gültigkeit der Bescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung, theoretische Prüfung, Fristen und Bestätigung der Fahrschule, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und frühester Termin, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 18 Fahrerlaubnis-Verordnung, Wiederholung und Gültigkeit der Prüfungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Verfahren bei der Behörde und der Prüfstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungen: Fragen, Grundfahraufgaben, Dauer, Prüfungsfahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, theoretischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Abschluss der Ausbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des Zusatzstoffs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die besonderen Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. § 17 Fahrlehrergesetz, Fahrschulerlaubnis der Klasse A, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. Prüfungsrichtlinie für die praktische Fahrerlaubnisprüfung, gültiger Stand 01.01.2021 (Sonderdruck), Bundesministerium für Verkehr, Sonderdruck der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände,
  17. Empfehlungen zur Motorradfahrerschutzkleidung für die fahrpraktische Ausbildung und Fahrerlaubnisprüfung, Stand März 2023, TÜV | DEKRA arge tp 21,
  18. Motorradführerschein: Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM, ADAC e. V.,
  19. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  20. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026, Bundesministerium für Verkehr, Bundesrat,
  21. Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Bundestags-Drucksache 21/7404, Deutscher Bundestag, Bundesregierung,
  22. Kabinett startet Reform der Fahrschulausbildung, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  23. Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein: Mindestalter, Probezeit, Umsetzungsfristen, Europäisches Parlament und Rat der EU, EUR-Lex,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.