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Ratgeber

Berufskraftfahrer Weiterbildung, 35 Stunden in fünf Jahren

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Fünf Jahre nach Ihrer Grundqualifikation und danach alle fünf Jahre müssen Sie 35 Stunden Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abschließen. Danach beantragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen neuen Fahrerqualifizierungsnachweis, die Plastikkarte für Berufskraftfahrer. Ohne gültigen Nachweis dürfen Sie beruflich weder Lkw noch Bus fahren.

Umfang der Weiterbildung
35 Stunden zu je 60 Minuten
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Paragraf 4 Absatz 2, und IHK Karlsruhe, Stand 12. August 2026
Abstand der Weiterbildungen
alle 5 Jahre
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Paragraf 5 Absatz 1 und 2, Stand 23. Februar 2026
Mindestlänge eines Weiterbildungsblocks
7 Stunden
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Paragraf 4 Absatz 2, Stand 12. August 2026
Ein Lkw-Fahrer in Warnkleidung sitzt in einem Seminarraum mit einem Laptop am Tisch, durch das Fenster ist ein Lkw zu sehen.
Berufskraftfahrer müssen sich regelmäßig weiterbilden, damit ihre Qualifikation gültig bleibt. Bild: KI generiert.

Wann die Weiterbildung für Berufskraftfahrer fällig wird

Als Berufskraftfahrer müssen Sie Ihr Wissen alle 5 Jahre auffrischen. Das heißt Weiterbildung. Sie besteht aus 35 Stunden Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, eine Prüfung gibt es nicht. Ihre Kenntnisse aus der Grundqualifikation, der Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer, sollen so auf dem neuesten Stand bleiben.

Die Pflicht gilt für alle, die gewerblich Lkw über 3,5 Tonnen oder Busse fahren, mit denselben Ausnahmen wie bei der Grundqualifikation, zum Beispiel für private Fahrten. Auch wer keine Grundqualifikation braucht, weil er seinen Lkw-Führerschein vor dem 10. September 2009 oder seinen Bus-Führerschein vor dem 10. September 2008 gemacht hat, muss zur Weiterbildung.

Die erste Weiterbildung schließen Sie 5 Jahre nach der Grundqualifikation ab. Sie dürfen den Zeitpunkt auf das Ende Ihres Führerscheins legen, wenn die Frist dadurch mindestens 3 und höchstens 7 Jahre beträgt. Dann können Sie beides zusammen erledigen, denn auch die Verlängerung Ihres Lkw- und Busführerscheins steht dann an. Jede weitere Weiterbildung folgt im Abstand von 5 Jahren.

Wie die 35 Stunden Weiterbildung aufgebaut sind

Das Gesetz legt nur den Rahmen fest. Welche Themen in welchem Block drankommen, bestimmt das Ausbildungsprogramm Ihrer Ausbildungsstätte.

  • Die 35 Stunden bestehen aus Blöcken von jeweils mindestens 7 Stunden. Am Tag sind höchstens 7 Stunden erlaubt, das ergibt zum Beispiel 5 Blöcke an 5 Tagen. Ein Block darf auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden.
  • Sie dürfen die Blöcke bei verschiedenen Ausbildungsstätten besuchen.
  • Mindestens ein Block behandelt Verkehrssicherheit.
  • Ein Teil darf aus Fahrtraining auf einem Übungsgelände oder aus Übungen im Simulator bestehen.
  • Aus den drei Themenfeldern muss jeweils mindestens ein Unterthema vorkommen: sicheres und sparsames Fahren, die Vorschriften für den Beruf sowie Gesundheit und Sicherheit.
  • Schwerpunkte sind Verkehrssicherheit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und weniger Umweltbelastung beim Fahren.
  • Eine Gruppe hat höchstens 25 Teilnehmer.

Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine Gefahrgut-Schulung oder eine Schulung für Tiertransporte gemacht, rechnet die Behörde jede davon mit 7 Stunden an. Das geschieht aber nur einmal je 5-Jahres-Zeitraum.

Wo Sie die Weiterbildung für Berufskraftfahrer machen

Die Weiterbildung findet bei einer anerkannten Ausbildungsstätte statt. Anerkannt heißt: Die zuständige Landesbehörde hat Lehrpersonal, Räume und Ausbildungsprogramm der Stätte geprüft und genehmigt. Nicht anerkannte Stätten dürfen keinen Unterricht anbieten. Fragen Sie deshalb vor der Buchung nach dem Anerkennungsbescheid.

Sie machen die Weiterbildung in Deutschland. Arbeiten Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz, dürfen Sie sie dort abschließen. Online geht die Weiterbildung nur, wenn die Ausbildungsstätte dafür anerkannt ist. Auch das steht im Anerkennungsbescheid.

Nach jedem Block bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Ausbildungsstätte meldet Ihre Teilnahme außerdem elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt, das ein Register für Berufskraftfahrer führt. Die Preise setzen die Ausbildungsstätten selbst fest. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten übernimmt.

Wie Sie den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist die Plastikkarte, die Ihre Qualifikation belegt. Die erste Karte bekommen Sie nach der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer. Nach jeder Weiterbildung beantragen Sie eine neue.

Von der letzten Teilnahmebescheinigung zur neuen Karte
  1. Weiterbildung abschließen

    Sie haben alle 35 Stunden besucht und die Teilnahmebescheinigungen aufbewahrt.

  2. Antrag bei der Führerscheinstelle stellen

    Sie stellen den Antrag bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, schriftlich oder elektronisch. Nach den Angaben des BayernPortals geht das frühestens 6 Monate vor Ablauf der alten Karte und sollte spätestens 6 Wochen vorher geschehen.

  3. Unterlagen beilegen

    Sie brauchen eine Kopie von Ausweis oder Aufenthaltstitel, eine Kopie des Führerscheins, ein biometrisches Lichtbild, einen Nachweis über Ihren Wohnsitz, die alte Karte und den Nachweis über die Weiterbildung.

  4. Antragsgebühr zahlen

    Nach dem Eingang des Antrags bekommen Sie eine Rechnung über 15,80 Euro.

  5. Neue Karte erhalten

    Die Bundesdruckerei fertigt die Karte und schickt sie Ihnen zu. Ausstellung und Versand innerhalb Deutschlands kosten 14,20 Euro, im Expressverfahren 20,60 Euro.

Die neue Karte gilt höchstens 5 Jahre, ihr Ablaufdatum steht darauf. Sie müssen sie bei jeder Fahrt mitführen. Steht die Zahl 95 noch in Ihrem Führerschein, weil Ihnen die Führerscheinstelle sie früher dort vermerkt hat, gilt dieser Vermerk bis zu seinem Ablaufdatum weiter.

Was ohne Weiterbildung für Berufskraftfahrer droht

Haben Sie die Frist verpasst, holen Sie die 35 Stunden nach und beantragen danach eine neue Karte. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach, wenn Sie nicht sicher sind, wann Ihre Frist endet.

Was bei Arbeitgeberwechsel und Pausen zählt

Wechseln Sie den Arbeitgeber, wird Ihre bereits gemachte Weiterbildung angerechnet. Sie müssen sie nicht wiederholen.

Waren Sie zwischendurch nicht als Fahrer beschäftigt und ist Ihre Frist inzwischen abgelaufen, schließen Sie die Weiterbildung ab, sobald Sie wieder als Fahrer arbeiten.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Weiterbildung muss ich als Berufskraftfahrer machen?

Als Berufskraftfahrer müssen Sie alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung abschließen. Eine Stunde dauert 60 Minuten. Der Unterricht besteht aus Blöcken von jeweils mindestens 7 Stunden, zum Beispiel 5 Blöcken an 5 Tagen.

Muss ich für die Weiterbildung der Berufskraftfahrer eine Prüfung ablegen?

Nein, für die Weiterbildung der Berufskraftfahrer gibt es keine Prüfung. Sie müssen nur am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte teilnehmen. Für jeden Block bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Kann ich die 35 Stunden Weiterbildung bei mehreren Ausbildungsstätten machen?

Ja, Sie dürfen die 35 Stunden der Weiterbildung auf mehrere anerkannte Ausbildungsstätten verteilen. Ein Block darf auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden. Mindestens ein Block muss sich mit Verkehrssicherheit befassen.

Zählt meine Weiterbildung weiter, wenn ich als Berufskraftfahrer den Arbeitgeber wechsle?

Ja, wenn Sie als Berufskraftfahrer den Arbeitgeber wechseln, wird Ihre bereits gemachte Weiterbildung angerechnet. Sie müssen die Weiterbildung deshalb nicht wiederholen.

Wie lange gilt der Fahrerqualifizierungsnachweis der Berufskraftfahrer?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis gilt höchstens 5 Jahre. Das BayernPortal nennt als Frist, die neue Karte frühestens 6 Monate vor Ablauf zu beantragen und spätestens 6 Wochen vorher. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach, ob bei Ihnen dasselbe gilt.

Was muss ich tun, wenn ich als Berufskraftfahrer zwischendurch nicht gefahren bin?

Waren Sie zeitweise nicht als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr beschäftigt und ist Ihre Frist inzwischen abgelaufen, schließen Sie die Weiterbildung ab, sobald Sie wieder als Fahrer arbeiten. Danach beantragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle eine neue Karte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Anwendungsbereich und Ausnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Besitzstand, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 7 und 8 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Nachweis der Qualifikation und Pflicht zum Mitführen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 9 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 19 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Datenübermittlung durch Ausbildungsstätten und Kammern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 28 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Übergangsvorschriften zur Schlüsselzahl 95, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Paragraf 6 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Anforderungen an den Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Paragraf 8 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Anlage 1 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Liste der Kenntnisbereiche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Anlage 3 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Muster des Fahrerqualifizierungsnachweises, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Fahrerqualifizierungsnachweis, Beantragung, Stand 18. Mai 2026, BayernPortal, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr,
  15. Qualifikation für Berufskraftfahrer, Stand 14. August 2026, IHK Karlsruhe,
  16. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif mit den Nummern 201, 202, 343, 401 und 402, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.