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Lkw-Führerschein machen, Voraussetzungen und Ablauf

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Sie brauchen den Pkw-Führerschein und sind mindestens 21 Jahre alt, mit einer Berufsausbildung oder Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer schon mit 18. Bei der Führerscheinstelle legen Sie ein ärztliches Gutachten und eine Sehbescheinigung vor. Dann folgen Unterricht in einer Fahrschule mit Lkw-Erlaubnis, eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Lkw.

Mindestalter für die Klasse C
21 Jahre, mit Berufsqualifikation 18 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Theorieunterricht für die Klasse C
16 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Paragraf 4 und Anlage 2.8, Stand 18. März 2022
Pflichtfahrten für die Klasse C
10 Stunden zu je 45 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, Stand 18. März 2022
Ein Lkw mit Auflieger steht tagsüber auf einem Logistikhof, gesehen von hinten.
Den Lkw-Führerschein machen Sie in der Regel mit 21 Jahren, mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation schon mit 18. Bild: KI generiert.

Welchen Lkw-Führerschein Sie für welchen Lkw brauchen

Lkw-Erfahrung verlangt das Gesetz nicht. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, also das Gewicht, das der Lkw beladen höchstens haben darf. Bis 3,5 Tonnen reicht der Pkw-Führerschein der Klasse B. Für schwerere Lkw gibt es drei Klassen. C1 gilt für Lkw von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen, C für alle Lkw über 3,5 Tonnen und CE für Lkw mit einem Anhänger über 750 Kilogramm. Wer die Klasse C besitzt, darf auch C1 fahren.

Beim Mindestalter gilt: C1 ab 18 Jahren, C und CE ab 21 Jahren. Mit einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder mit der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer reichen für C und CE schon 18 Jahre. Die Grundqualifikation ist eine Zusatzqualifikation, die Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.

Die Lkw-Klassen C1, C und CE mit Gewichtsgrenze, Mindestalter und dem Führerschein, den Sie vorher brauchen.
KlasseWas Sie damit fahrenMindestalterVorher nötig
C1Lkw von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen18 JahreKlasse B
CLkw über 3,5 Tonnen, auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm21 Jahre, mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation 18 JahreKlasse B
CELkw der Klasse C mit Anhänger über 750 Kilogramm, auch Sattelzüge (Zugmaschine mit Sattelanhänger)21 Jahre, mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation 18 JahreKlasse C

Fragen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber, welche Klasse er verlangt, bevor Sie eine Fahrschule buchen.

Was Sie für den Lkw-Führerschein vorher brauchen

Bevor die Führerscheinstelle Ihren Antrag annimmt, müssen sechs Dinge vorliegen. Die Führerscheinstelle ist das Amt in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.

  • Der Pkw-Führerschein der Klasse B. Die Lkw-Ausbildung darf schon beginnen, wenn Sie nahezu alle Fahrten für die Klasse B hinter sich haben. Erteilt wird die Klasse C aber frühestens zusammen mit der Klasse B.
  • Das Mindestalter Ihrer Klasse. Den Antrag stellen Sie frühestens 6 Monate davor.
  • Ein ärztliches Gutachten über Ihre körperliche und geistige Eignung. Es darf bei der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Eine Bescheinigung über Ihr Sehvermögen von einem Arzt oder einem Augenoptiker. Sie darf nicht älter als 2 Jahre sein, und für Lkw gelten strengere Werte als für den Pkw.
  • Der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Haben Sie den Kurs für den Pkw-Führerschein schon gemacht, entfällt er.
  • Ein biometrisches Lichtbild und ein amtlicher Nachweis über Geburtsort und Geburtstag, zum Beispiel der Personalausweis.

So läuft der Lkw-Führerschein Schritt für Schritt ab

Die 6 Schritte vom Fahrschulvertrag bis zum Führerschein
  1. Fahrschule mit Lkw-Erlaubnis wählen

    Lesen Sie den Preisaushang für die Klasse C und schließen Sie den Ausbildungsvertrag. Nach der Ausbildung stellt Ihnen die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus.

  2. Nachweise besorgen

    Gehen Sie zum Arzt und zur Sehuntersuchung, machen Sie bei Bedarf den Erste-Hilfe-Kurs und lassen Sie ein Lichtbild anfertigen.

  3. Antrag bei der Führerscheinstelle stellen

    Im Antrag nennen Sie Ihre Fahrschule. Die Führerscheinstelle prüft ihn und beauftragt die Prüfstelle, also TÜV oder DEKRA, mit Ihren Prüfungen. Dafür zahlen Sie 40,80 Euro.

  4. Unterricht besuchen

    In der Theorie lernen Sie den Stoff für alle Klassen und den Stoff nur für Lkw. In der Praxis fahren Sie mit Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer, bis die Fahrschule Sie für prüfungsreif hält.

  5. Theorieprüfung bestehen

    Die Prüfung läuft am Computer und hat für die Klasse C 37 Fragen.

  6. Praktische Prüfung fahren

    Die Prüfung dauert 85 Minuten. Bestehen Sie, bekommen Sie den Führerschein vom Prüfer oder von der Führerscheinstelle.

Vier Fristen, die Sie kennen sollten

  • Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ihrem Mindestalter stellen.
  • Nach der bestandenen Theorieprüfung haben Sie 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung. Danach verliert die Theorie ihre Gültigkeit.
  • Das Ende Ihres Theorieunterrichts darf bei der Theorieprüfung höchstens 2 Jahre zurückliegen.
  • Nach einer nicht bestandenen Prüfung müssen Sie in der Regel mindestens 2 Wochen warten.

Wie viele Stunden der Lkw-Führerschein mindestens umfasst

Beim Lkw-Führerschein schreibt das Gesetz nur einen Mindestumfang vor. Für die Klasse C von der Klasse B aus sind das 16 Doppelstunden Theorie und 10 Sonderfahrten. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten, eine Sonderfahrt 45 Minuten. Sonderfahrten sind die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.

In der Theorie lernen Sie zuerst den Grundstoff, der für alle Klassen gilt. Wer schon einen Führerschein hat, braucht dafür mindestens 6 Doppelstunden. Dazu kommt der Zusatzstoff, der nur den Lkw betrifft: 10 Doppelstunden für die Klasse C. Die Fahrschule soll höchstens 2 Doppelstunden am Tag unterrichten, für 16 Doppelstunden sind das also mindestens 8 Unterrichtstage.

Mindestumfang für vier Wege zu einer Lkw-Klasse. Zusatzstoff nur für Lkw in Doppelstunden zu 90 Minuten, Sonderfahrten in Stunden zu 45 Minuten.
WegLkw-Theorie (Doppelstunden)Fahrten über Land (Stunden)Fahrten auf der Autobahn (Stunden)Fahrten bei Dunkelheit (Stunden)
Von B auf C10523
Von C auf CE4523
Von B auf C16311
Von C1 auf C4311

Bilden Sie C und CE in einem Zug aus, gelten zusammen 14 Sonderfahrten: 8 über Land, 3 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit. Getrennt wären es 20.

Wie viele Übungsstunden Sie darüber hinaus brauchen, schreibt kein Gesetz vor. Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er oder sie überzeugt ist, dass Sie die Ausbildungsziele erreicht haben. Zur Ausbildung gehört außerdem eine Unterweisung am Lkw. Sie lernen, den Fahrtenschreiber zu bedienen, das Gerät, das Fahrzeiten, Pausen und Geschwindigkeit aufzeichnet, und Sie kontrollieren Bremsen, Reifen und Beleuchtung.

Wie lange der Lkw-Führerschein insgesamt dauert, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Drei Dinge bestimmen die Zeit: wie viele Übungsstunden Sie brauchen, wie schnell Fahrschule und Prüfstelle Termine anbieten und wie lange die Führerscheinstelle Ihren Antrag bearbeitet. Die Führerscheinstelle München nennt für Erweiterungen aktuell bis zu 14 Wochen Bearbeitungszeit. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach, wie es bei Ihnen aussieht.

Was in der Lkw-Prüfung auf Sie zukommt

Beide Prüfungen nimmt ein amtlich anerkannter Prüfer einer Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA ab.

Theorieprüfung mit 37 Fragen

Für die Klasse C beantworten Sie 37 Fragen am Computer. Jede Frage zählt 2 bis 5 Punkte, und Sie dürfen höchstens 10 Fehlerpunkte sammeln. Wer zwei Fragen mit 5 Punkten falsch beantwortet, hat trotzdem nicht bestanden, obwohl es genau 10 Fehlerpunkte sind. Für die Klasse CE sind es 30 Fragen.

Praktische Prüfung mit 85 Minuten

Die praktische Prüfung dauert 85 Minuten, davon sind mindestens 50 Minuten reine Fahrzeit. Etwa die Hälfte der Fahrzeit liegt außerhalb von Ortschaften, möglichst auch auf der Autobahn.

Vor der Fahrt kontrollieren Sie den Lkw bei der Abfahrtkontrolle. Danach fahren Sie zwei Grundfahraufgaben. Das sind festgelegte Fahrübungen, zum Beispiel rückwärts an eine Rampe zum Be- und Entladen zu fahren. Bei der Klasse CE kommt das An- und Abkuppeln des Anhängers dazu.

Das Prüfungsfahrzeug für die Klasse C muss mindestens 8 Meter lang sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen haben. Bereitstellen müssen es formal Sie selbst. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrer Fahrschule, dass sie den Prüfungs-Lkw stellt.

Bestehen Sie nicht, müssen Sie in der Regel mindestens 2 Wochen bis zum nächsten Versuch warten. Die Prüfgebühr fällt dann erneut an.

Warum nicht jede Fahrschule den Lkw-Führerschein anbietet

Fahrschulen brauchen für jede Klassengruppe eine eigene Erlaubnis. Für Lkw ist das die Fahrschulerlaubnis der Klasse CE. Fragen Sie im ersten Gespräch, ob die Fahrschule sie hat, wie schnell sie Theorie- und Fahrtermine anbietet und was eine Sonderfahrt kostet.

Der Preisaushang der Fahrschule nennt die Entgelte für jede Klasse einzeln. Bei den Lkw-Klassen führt er auch Teilprüfungen auf, also nur Fahren und Grundfahraufgaben, nur die Abfahrtkontrolle oder nur das An- und Abkuppeln. Die staatlichen Gebühren für die Klasse C betragen zusammen 261,55 Euro, alle Posten stehen bei den Kosten des Lkw-Führerscheins.

Was sich beim Lkw-Führerschein ändern könnte

Zwei Vorhaben könnten den Lkw-Führerschein verändern. Beide gelten heute noch nicht.

Häufige Fragen

Wie alt muss ich für den Lkw-Führerschein sein?

Für den Lkw-Führerschein der Klassen C und CE müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Mit einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder mit der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer reichen 18 Jahre. Für die Klasse C1 bis 7,5 Tonnen genügen 18 Jahre.

Brauche ich für den Lkw-Führerschein zuerst den Pkw-Führerschein?

Ja, für den Lkw-Führerschein der Klasse C brauchen Sie die Klasse B. Sie können die Lkw-Ausbildung beginnen, wenn Sie nahezu alle Fahrten für den Pkw-Führerschein hinter sich haben. Erteilt wird die Klasse C aber frühestens gemeinsam mit der Klasse B.

Wie viele Fahrstunden muss ich für den Lkw-Führerschein nehmen?

Vorgeschrieben sind für die Klasse C von der Klasse B aus 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Das sind Pflichtfahrten: 5 über Land, 2 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit. Wie viele Übungsstunden zusätzlich nötig sind, schreibt kein Gesetz vor. Das entscheidet Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer.

Wie lange gilt der Lkw-Führerschein?

Der Lkw-Führerschein der Klassen C, C1 und CE gilt längstens 5 Jahre, der Pkw-Führerschein dagegen unbefristet. Danach verlängern Sie ihn bei Ihrer Führerscheinstelle. Dafür legen Sie erneut ein ärztliches Gutachten und eine Sehbescheinigung vor.

Darf ich mit dem Lkw-Führerschein sofort beruflich fahren?

Nein, für Fahrten im Beruf brauchen Sie zusätzlich die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer. Sie legen sie bei der Industrie- und Handelskammer ab oder erwerben sie mit einer Berufsausbildung. Danach folgt alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden. Für private Fahrten brauchen Sie beides nicht.

Wie lange dauert die praktische Prüfung für den Lkw-Führerschein?

Die praktische Prüfung für die Klasse C dauert 85 Minuten, davon mindestens 50 Minuten reine Fahrzeit. Dazu gehören die Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt. Für die Klasse CE kommt das An- und Abkuppeln des Anhängers hinzu.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 9 Fahrerlaubnis-Verordnung, Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehvermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 16 Fahrerlaubnis-Verordnung, Theoretische Prüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 18 Fahrerlaubnis-Verordnung, Gemeinsame Vorschriften für die Prüfungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Paragraf 23 Fahrerlaubnis-Verordnung, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung, Eignungsuntersuchungen für die Klassen C, C1, D und D1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnisprüfung mit Fragenzahl, Prüfungsdauer und Prüfungsfahrzeugen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Paragraf 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Theoretischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Paragraf 5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Praktischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Paragraf 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Abschluss der Ausbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des klassenspezifischen Zusatzstoffs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  17. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Die besonderen Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  18. Anlage 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Unterweisung in Funktions- und Sicherheitskontrolle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  19. Paragraf 17 Fahrlehrergesetz, Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  20. Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  21. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif mit den Nummern 201, 202, 343, 401 und 402, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  22. Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. November 2025, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union,
  23. Europäische Straßenverkehrspolitik, Abschnitt EU-Führerschein, Bundesministerium für Verkehr,
  24. Pressemitteilung 043/2026, Bezahlbarer Führerschein: Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung, 20. Mai 2026, Bundesministerium für Verkehr,
  25. Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  26. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026 (Drucksache 21/7404), Deutscher Bundestag,
  27. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,
  28. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr zur Verkehrsministerkonferenz am 25. und 26. März 2026, Novelle der Fahrschulausbildung, Bundesministerium für Verkehr, Verkehrsministerkonferenz,
  29. Fahrerlaubnis erweitern, Gebühren und Unterlagen, Führerscheinstelle, Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat,
  30. Führerscheinklassen Lkw, Klasse C und CE, Rechtsstand Oktober 2023, Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.,
  31. Lkw- und Bus-Führerschein, Klassen C, D und T, ADAC e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.