Wer den Busführerschein machen darf
Sie brauchen zuerst den Autoführerschein der Klasse B. Die Fahrschule darf mit der Busausbildung erst beginnen, wenn Sie die Klasse B haben oder ihre Voraussetzungen fast erfüllt haben. Der Busführerschein selbst wird frühestens zusammen mit der Klasse B erteilt.
Es gibt zwei Busklassen. Mit der Klasse D1 fahren Sie Busse für höchstens 16 Fahrgäste und bis 8 Meter Länge, mit der Klasse D alle Busse für mehr als 8 Fahrgäste. Die Klasse D schließt die Klasse D1 ein. Für Anhänger über 750 Kilogramm gibt es die Klassen D1E und DE.
Das Mindestalter liegt bei 24 Jahren für die Klasse D und bei 21 Jahren für die kleinere Klasse D1. Mit einer Qualifikation für Berufskraftfahrer sinkt es bei der Klasse D auf bis zu 20 Jahre und bei D1 auf 18 Jahre.
| Ihr Weg | Klasse D, große Busse | Klasse D1, Busse bis 16 Fahrgäste |
|---|---|---|
| Ohne Zusatzqualifikation | 24 Jahre | 21 Jahre |
| Beschleunigte Grundqualifikation, also Kurs mit Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer | 23 Jahre | 21 Jahre |
| Grundqualifikation, also Berufsprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ohne Pflichtkurs | 21 Jahre | 21 Jahre |
| Während oder nach der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer | 20 Jahre | 18 Jahre |
Für Linienbusse bis 50 Kilometer Linienlänge und für Fahrten ohne Fahrgäste gelten in der Berufsausbildung Sonderregeln ab 18 Jahren. Wer den Busführerschein vor dem 24. Geburtstag macht, legt außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor.
Wann Sie als Busfahrer eine Qualifikation brauchen
Der Busführerschein erlaubt Ihnen das Fahren. Wer beruflich Fahrgäste befördert, braucht zusätzlich die Qualifikation für Berufskraftfahrer. Für nicht gewerbliche Fahrten gilt sie nicht.
Die Qualifikation gibt es in drei Formen. Die Grundqualifikation ist eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, ein Pflichtkurs ist dafür nicht vorgeschrieben. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, davon mindestens 10 am Steuer, und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten. Die dritte Form ist der Abschluss der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Danach steht alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten an. Nachgewiesen wird die Qualifikation mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis, einer Karte, die die Führerscheinstelle auf Antrag ausstellt. Die Unterschiede zwischen den Wegen sind groß, deshalb lohnt der Blick auf die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer.
Welche Untersuchungen und Gutachten der Bus verlangt
Für den Bus reicht der einfache Sehtest wie bei der Klasse B nicht aus. Die Führerscheinstelle verlangt mehrere Nachweise, die Sie vor dem Antrag beschaffen. Wie die Sehuntersuchung abläuft, erklärt das Nachbarportal optiker-liste.de.
- Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre körperliche und geistige Eignung. Sie darf höchstens 1 Jahr alt sein.
- Ein Nachweis über Ihr Sehvermögen. Er darf höchstens 2 Jahre alt sein.
- Ein Gutachten über Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion. Es kommt von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einer anerkannten Begutachtungsstelle und darf höchstens 1 Jahr alt sein.
- Unter 24 Jahren zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
Den Erste-Hilfe-Kurs müssen Sie nicht wiederholen, wenn Sie ihn schon für die Klasse B gemacht haben.
Wie die Ausbildung zum Busführerschein abläuft
Ausbilden darf nur eine Fahrschule, die eine Erlaubnis für die Busklassen hat. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung nach.
Im Theorieunterricht besuchen Sie mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff, das ist der Stoff für alle Klassen. Dazu kommen 18 Doppelstunden Zusatzstoff, das ist der Stoff nur für Busse. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Haben Sie schon die Klasse C1, sind es 12 Doppelstunden Zusatzstoff, mit Klasse C oder D1 nur 8.
Im praktischen Teil gibt es die Grundausbildung und die Sonderfahrten, das sind die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Wie viele Fahrstunden Sie mindestens brauchen, hängt davon ab, was Sie schon besitzen. Mit Klasse B seit mehr als 2 Jahren sind es mindestens 58 Fahrstunden, bei kürzerem Besitz mindestens 89. Wer schon die Klasse C hat, kommt auf mindestens 22 Fahrstunden, bei kurzem Besitz auf 44.
| Das haben Sie schon | Grundausbildung | Über Land | Autobahn | Nachts | Zusammen |
|---|---|---|---|---|---|
| Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren | 33 | 12 | 8 | 5 | 58 |
| Klasse B oder C1 seit höchstens 2 Jahren | 45 | 22 | 14 | 8 | 89 |
| Klasse C seit mehr als 2 Jahren | 7 | 8 | 4 | 3 | 22 |
| Klasse C seit höchstens 2 Jahren | 14 | 16 | 8 | 6 | 44 |
| Klasse D1, Erweiterung auf Klasse D | 20 | 5 | 5 | 5 | 35 |
Was in der Busprüfung auf Sie zukommt
In der Theorieprüfung beantworten Sie für die Klasse D 40 Fragen, für die Klasse D1 sind es 35. Sie dürfen höchstens 10 Fehlerpunkte sammeln. Wer zwei Fragen mit der höchsten Punktzahl falsch beantwortet, fällt ebenfalls durch.
Die praktische Prüfung dauert mindestens 85 Minuten, davon mindestens 50 Minuten reine Fahrzeit. Sie umfasst die Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten am Bus, zwei Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt. Grundfahraufgaben sind die festgelegten Fahrübungen in der praktischen Prüfung.
Bei den Busklassen sind das zwei Übungen. Die erste ist immer das Halten zum Ein- oder Aussteigen der Fahrgäste. Die zweite Aufgabe ist eine von drei: rückwärts nach rechts in eine Einmündung fahren, rückwärts in eine Parklücke längs fahren oder rückwärts quer oder schräg einparken.
Der Prüfungsbus ist mindestens 10 Meter lang und mindestens 2,4 Meter breit. Er hat ein Antiblockiersystem und einen Fahrtenschreiber.
Haben Sie die Klasse B auf einem Schaltwagen gemacht, dürfen Sie die Busprüfung auf einem Automatikbus ablegen, ohne dass die Klasse auf Automatik beschränkt wird. Sonst wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, die nur Automatikfahrzeuge erlaubt.
Der Busführerschein gilt längstens fünf Jahre. Wie Sie ihn rechtzeitig verlängern, steht im Artikel zum Lkw- und Busführerschein verlängern.
Was der Busführerschein kostet
Amtlich festgelegt sind nur die Gebühren: 40,80 Euro bei der Führerscheinstelle, 24,99 Euro für die Theorieprüfung und 195,76 Euro für die praktische Prüfung. Zusammen sind das 261,55 Euro, wenn Sie beide Prüfungen im ersten Anlauf bestehen.
| Posten | Betrag | Wer kassiert |
|---|---|---|
| Prüfung des Antrags | 5,10 Euro | Führerscheinstelle |
| Erteilung samt Kartenführerschein | 35,70 Euro | Führerscheinstelle |
| Theorieprüfung | 24,99 Euro | Prüfstelle |
| Praktische Prüfung Klasse D oder D1 | 195,76 Euro | Prüfstelle |
| Zusammen | 261,55 Euro | Führerscheinstelle und Prüfstelle |
Alles andere legen die Anbieter frei fest. Jede Fahrschule bildet ihre Entgelte selbst und hängt sie in ihren Geschäftsräumen aus. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Eine amtliche Gesamtsumme für den Busführerschein gibt es nicht. Lassen Sie sich deshalb vor der Anmeldung den Preisaushang zeigen und rechnen Sie mit mindestens 58 Fahrstunden.
Dazu kommen die Untersuchungen und Gutachten sowie die Qualifikation für Berufskraftfahrer. Deren Preise nennen die Praxen und Bildungsanbieter.
Was die Reform bei der Busausbildung ändern soll
Wer jetzt mit der Busausbildung anfängt, richtet sich nach den heutigen Regeln. Nach dem Entwurf dürfen Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, nach den alten Regeln abgeschlossen werden.
Häufige Fragen
Wie alt muss ich für den Busführerschein sein?
Für den Busführerschein der Klasse D müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Mit einer Qualifikation für Berufskraftfahrer geht es früher: mit 23 Jahren nach der beschleunigten Grundqualifikation, mit 21 Jahren nach der Grundqualifikation und mit 20 Jahren während der Berufsausbildung. Für kleinere Busse der Klasse D1 gelten 21 Jahre.
Brauche ich für den Busführerschein den Autoführerschein?
Ja, für den Busführerschein brauchen Sie die Klasse B. Die Fahrschule darf die Busausbildung erst beginnen, wenn Sie den Autoführerschein haben oder seine Voraussetzungen fast erfüllt haben. Der Busführerschein wird frühestens zusammen mit der Klasse B erteilt.
Wie lange gilt der Busführerschein?
Der Busführerschein gilt längstens fünf Jahre. Danach verlängern Sie ihn bei der Führerscheinstelle mit einer ärztlichen Bescheinigung und einem Sehnachweis, frühestens sechs Monate vor dem Ablauf. Ab dem 50. Geburtstag kommt ein weiteres Gutachten dazu.
Welche Kosten des Busführerscheins sind amtlich festgelegt?
Amtlich festgelegt sind beim Busführerschein 261,55 Euro: 40,80 Euro bei der Führerscheinstelle, 24,99 Euro für die Theorieprüfung und 195,76 Euro für die praktische Prüfung. Dazu kommen die Preise der Fahrschule, die jede Fahrschule selbst festlegt, sowie Untersuchungen und Qualifikation. Eine amtliche Gesamtsumme gibt es nicht.
Brauche ich als Busfahrer einen Personenbeförderungsschein?
Nein, mit der Klasse D oder D1 brauchen Sie für einen Linien- oder Reisebus grundsätzlich keinen zusätzlichen Personenbeförderungsschein. Für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen gilt das nach Angaben des ADAC nicht, dort brauchen Sie ihn weiterhin.
Darf ich die Busprüfung auf einem Automatikbus machen?
Ja, Sie dürfen die Busprüfung auf einem Automatikbus ablegen. Haben Sie Ihre Klasse B auf einem Schaltwagen gemacht, wird die Busklasse dabei nicht auf Automatik beschränkt. Sonst trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 78 ein, die nur Automatikfahrzeuge erlaubt.
