Fahrschulenverzeichnis

Ratgeber

Fahrschule wechseln, ohne Stunden und Geld zu verlieren

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Sie können die Fahrschule jederzeit wechseln. Kündigen Sie den Vertrag schriftlich, lassen Sie sich die bisherige Ausbildung bestätigen und melden Sie sich bei der neuen Fahrschule an. Ihre bestätigten Stunden zählen dort weiter. Geld können Sie verlieren: Ein Teil des Grundbetrags bleibt bei der alten Fahrschule, wie viel, steht in Ihrem Vertrag.

So lange gilt Ihre bestandene Theorieprüfung
12 Monate
Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 Absatz 2, Stand 12. August 2026
Aufbewahrung der Ausbildungsdaten bei der Fahrschule
5 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unterricht endete
Fahrlehrergesetz, Paragraf 31 Absatz 3, Stand 10. August 2021
Abstand zwischen zwei Prüfungsversuchen
in der Regel mindestens 2 Wochen
Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Zwei Autos in verschiedenen Farben stehen hintereinander in einer Wohnstraße, ein junger Mann geht mit einer Mappe zum zweiten Auto.
Vor einem Wechsel lohnt die Frage, welche bisherige Ausbildung die neue Fahrschule anrechnet. Bild: KI generiert.

Wann können Sie die Fahrschule wechseln?

Sie können die Fahrschule jederzeit wechseln, während der Ausbildung ebenso wie nach einer nicht bestandenen Prüfung. Nach Angaben des ADAC gibt es dafür keine Fristen, und Sie müssen der alten Fahrschule keinen Grund nennen. Der ADAC rät, vorher das Gespräch zu suchen, denn oft hilft schon ein anderer Fahrlehrer.

Ein günstiger Zeitpunkt ist nach Angaben des ADAC direkt nach der bestandenen Theorieprüfung. Die neue Fahrschule erlässt Ihnen dann meist einen Teil des Grundbetrags. Sicher ist das nicht, es hängt von ihren Bedingungen ab.

Ziehen Sie in eine andere Stadt um, ist die Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnorts zuständig. Das ist die Behörde der Stadt oder des Landkreises. Klären Sie dort, wie Ihr Antrag weiterläuft.

Wie Sie die Fahrschule wechseln, Schritt für Schritt

Ein Wechsel besteht aus einer Kündigung und einer neuen Anmeldung. Die neue Fahrschule suchen Sie nach denselben Kriterien wie die erste. Wer eine gute Fahrschule finden will, prüft Erlaubnis, Preisaushang, Termine und Wartezeit.

  1. Suchen Sie eine neue Fahrschule und lassen Sie sich bestätigen, dass sie Sie aufnimmt. Rechnen Sie mit den Kosten der restlichen Ausbildung, nicht der ganzen.
  2. Kündigen Sie den Vertrag mit der alten Fahrschule schriftlich. Eine E-Mail genügt, und Sie dürfen jederzeit kündigen.
  3. Fordern Sie die Bescheinigung über Ihre bisherige Ausbildung an. Die alte Fahrschule muss bestätigen, welche Teile Sie absolviert haben.
  4. Melden Sie sich bei der neuen Fahrschule an und zeigen Sie ihr die Bescheinigung. Fragen Sie, wie viel vom Grundbetrag noch einmal anfällt.
  5. Teilen Sie der Führerscheinstelle die neue Fahrschule mit. Ihre Fahrschule steht in Ihrem Antrag, klären Sie deshalb, wer die Änderung meldet.
  6. Behalten Sie die Prüfungsfristen im Blick, denn sie laufen während des Wechsels weiter.

Was in der Bescheinigung über Ihre Ausbildung steht

Die alte Fahrschule muss Ihnen beim Wechsel bestätigen, welche Teile der Ausbildung Sie absolviert haben. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist das Blatt, in dem die Fahrschule Ihre Ausbildung Stunde für Stunde festhält.

  • Ihre Daten, die beantragten Klassen und die Klassen, die Sie schon besitzen.
  • Jede Theoriestunde mit Datum, Thema, Dauer in Minuten und dem Fahrlehrer.
  • Jede Fahrstunde mit Datum, Beginn, Dauer in Minuten, Art der Stunde und dem Fahrlehrer.
  • Die Art der Fahrstunde: Übungsstunde, Grundfahraufgaben, Unterweisung am Fahrzeug oder Sonderfahrt über Land, auf der Autobahn oder bei Dunkelheit.
  • Ob ein Teil der Ausbildung bei einer anderen Fahrschule stattfand.

Die Fahrschule muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unterricht abgeschlossen wurde. Sie können die Bescheinigung also auch später noch anfordern.

Nach Angaben des ADAC erkennt die neue Fahrschule die bestätigten Theorie- und Fahrstunden an. Fehlt eine Bescheinigung, prüft sie selbst, ob Sie reif für die Prüfung sind, oft mit einer Fahrstunde. Vor jeder Prüfung braucht der Prüfer außerdem eine Bestätigung der Fahrschule, dass die Ausbildung abgeschlossen ist. Ohne sie findet die Prüfung nicht statt.

Was ein Fahrschulwechsel Sie kostet

Bei der alten Fahrschule fallen nach Angaben des ADAC in der Regel keine zusätzlichen Kosten an. Sie zahlen aber, was Sie schon in Anspruch genommen haben, und ein Teil des Grundbetrags bleibt dort. Wie viel, regelt der Ausbildungsvertrag der Fahrschule. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände behält die Fahrschule zwischen einem Fünftel und dem vollen Grundbetrag, je nachdem, wie weit die Theorie ist.

Die neue Fahrschule hat ihren eigenen Preisaushang. Ob sie den Grundbetrag ganz, anteilig oder gar nicht noch einmal verlangt, wenn Sie die Theorie schon abgeschlossen haben, klären Sie vor der Anmeldung. Nach Angaben des ADAC erlässt sie Ihnen nach der bestandenen Theorieprüfung meist einen Teil.

Bei der Führerscheinstelle kann nach Angaben des ADAC eine erneute Anmeldegebühr anfallen. Im bundesweiten Gebührentarif steht dafür keine eigene Position. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle nach, ob und was der Wechsel dort kostet.

Welche Fristen beim Wechsel weiterlaufen

Ein Wechsel stoppt die Fristen der Prüfung nicht. Nach der bestandenen Theorieprüfung haben Sie 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung. Zwischen zwei Prüfungsversuchen liegen in der Regel mindestens 2 Wochen. Zwischen dem Ende der Ausbildung und der Prüfung dürfen höchstens 2 Jahre vergehen.

Fristen der Prüfung, die auch bei einem Wechsel der Fahrschule weiterlaufen.
FristWas giltWas bei Überschreitung passiert
Praktische Prüfung nach bestandener Theorie12 MonateDie Theorieprüfung verliert ihre Gültigkeit
Auftrag der Führerscheinstelle an die Prüfstelle12 Monate bis zur bestandenen Theorie, danach 12 Monate bis zur bestandenen PraxisDie Prüfstelle gibt den Auftrag an die Führerscheinstelle zurück
Abstand zwischen zwei Versuchenin der Regel mindestens 2 WochenVorher darf die Prüfung nicht wiederholt werden
Ende der Ausbildung bis zur Prüfunghöchstens 2 JahreDer Prüfer darf die Prüfung nicht durchführen

Häufige Fragen

Kann ich die Fahrschule während der Ausbildung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich, auch nach einer nicht bestandenen Prüfung. Sie müssen keine Frist einhalten und keinen Grund nennen. Kündigen Sie den Vertrag mit der alten Fahrschule und melden Sie sich bei der neuen an. Die alte Fahrschule muss Ihnen bestätigen, welche Teile der Ausbildung Sie absolviert haben.

Verliere ich beim Fahrschulwechsel meine bisherigen Fahrstunden?

Nein, die bestätigten Stunden gehen nicht verloren. Die alte Fahrschule bescheinigt Ihnen die absolvierten Theorie- und Fahrstunden, und die neue erkennt sie nach Angaben des ADAC an. Verloren gehen kann Geld, denn ein Teil des Grundbetrags bleibt bei der alten Fahrschule.

Bekomme ich den Grundbetrag zurück, wenn ich die Fahrschule wechsle?

Nur zum Teil. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände behält die alte Fahrschule zwischen einem Fünftel und dem vollen Grundbetrag, je nachdem, wie weit die Theorie ist. Ihr Vertrag kann davon abweichen. Fragen Sie die neue Fahrschule, ob sie den Grundbetrag erneut verlangt, wenn Sie die Theorie schon abgeschlossen haben.

Bleibt meine bestandene Theorieprüfung nach einem Fahrschulwechsel gültig?

Ja, die bestandene Theorieprüfung bleibt 12 Monate gültig, auch wenn Sie die Fahrschule wechseln. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die praktische Prüfung ablegen. Sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit.

Muss ich der Führerscheinstelle melden, dass ich die Fahrschule wechsle?

Ihre Fahrschule steht in Ihrem Antrag bei der Führerscheinstelle, deshalb sollte die Führerscheinstelle vom Wechsel erfahren. Klären Sie mit der neuen Fahrschule und der Führerscheinstelle, wer die Änderung meldet und ob dafür eine Gebühr anfällt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Fahrschule wechseln: Infos, Tipps und Kosten, ADAC, 25. März 2026, ADAC e. V.,
  2. Paragraf 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Abschluss der Ausbildung und Ausbildungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, Paragraf 6 und Anlage 3, Muster des Ausbildungsnachweises, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 31 Fahrlehrergesetz, Aufzeichnungen der Fahrschule, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 16 Fahrerlaubnis-Verordnung, theoretische Prüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und Prüfort, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 18 Fahrerlaubnis-Verordnung, Wiederholung und Gültigkeit der Prüfungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Verfahren bei Behörde und Prüfstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Paragraf 73 Fahrerlaubnis-Verordnung, örtliche Zuständigkeit der Behörde, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Stand 18. März 2026, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., bereitgestellt vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg,
  12. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif, Gebührennummern 201, 202 und 401 bis 402, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet, 10. Juni 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  14. Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2026, Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  15. Fahrschulausbildung soll reformiert werden, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  16. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Drucksache 21/7404, Deutscher Bundestag,
  17. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.