Wann können Sie die Fahrschule wechseln?
Sie können die Fahrschule jederzeit wechseln, während der Ausbildung ebenso wie nach einer nicht bestandenen Prüfung. Nach Angaben des ADAC gibt es dafür keine Fristen, und Sie müssen der alten Fahrschule keinen Grund nennen. Der ADAC rät, vorher das Gespräch zu suchen, denn oft hilft schon ein anderer Fahrlehrer.
Ein günstiger Zeitpunkt ist nach Angaben des ADAC direkt nach der bestandenen Theorieprüfung. Die neue Fahrschule erlässt Ihnen dann meist einen Teil des Grundbetrags. Sicher ist das nicht, es hängt von ihren Bedingungen ab.
Ziehen Sie in eine andere Stadt um, ist die Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnorts zuständig. Das ist die Behörde der Stadt oder des Landkreises. Klären Sie dort, wie Ihr Antrag weiterläuft.
Wie Sie die Fahrschule wechseln, Schritt für Schritt
Ein Wechsel besteht aus einer Kündigung und einer neuen Anmeldung. Die neue Fahrschule suchen Sie nach denselben Kriterien wie die erste. Wer eine gute Fahrschule finden will, prüft Erlaubnis, Preisaushang, Termine und Wartezeit.
- Suchen Sie eine neue Fahrschule und lassen Sie sich bestätigen, dass sie Sie aufnimmt. Rechnen Sie mit den Kosten der restlichen Ausbildung, nicht der ganzen.
- Kündigen Sie den Vertrag mit der alten Fahrschule schriftlich. Eine E-Mail genügt, und Sie dürfen jederzeit kündigen.
- Fordern Sie die Bescheinigung über Ihre bisherige Ausbildung an. Die alte Fahrschule muss bestätigen, welche Teile Sie absolviert haben.
- Melden Sie sich bei der neuen Fahrschule an und zeigen Sie ihr die Bescheinigung. Fragen Sie, wie viel vom Grundbetrag noch einmal anfällt.
- Teilen Sie der Führerscheinstelle die neue Fahrschule mit. Ihre Fahrschule steht in Ihrem Antrag, klären Sie deshalb, wer die Änderung meldet.
- Behalten Sie die Prüfungsfristen im Blick, denn sie laufen während des Wechsels weiter.
Was in der Bescheinigung über Ihre Ausbildung steht
Die alte Fahrschule muss Ihnen beim Wechsel bestätigen, welche Teile der Ausbildung Sie absolviert haben. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist das Blatt, in dem die Fahrschule Ihre Ausbildung Stunde für Stunde festhält.
- Ihre Daten, die beantragten Klassen und die Klassen, die Sie schon besitzen.
- Jede Theoriestunde mit Datum, Thema, Dauer in Minuten und dem Fahrlehrer.
- Jede Fahrstunde mit Datum, Beginn, Dauer in Minuten, Art der Stunde und dem Fahrlehrer.
- Die Art der Fahrstunde: Übungsstunde, Grundfahraufgaben, Unterweisung am Fahrzeug oder Sonderfahrt über Land, auf der Autobahn oder bei Dunkelheit.
- Ob ein Teil der Ausbildung bei einer anderen Fahrschule stattfand.
Die Fahrschule muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unterricht abgeschlossen wurde. Sie können die Bescheinigung also auch später noch anfordern.
Nach Angaben des ADAC erkennt die neue Fahrschule die bestätigten Theorie- und Fahrstunden an. Fehlt eine Bescheinigung, prüft sie selbst, ob Sie reif für die Prüfung sind, oft mit einer Fahrstunde. Vor jeder Prüfung braucht der Prüfer außerdem eine Bestätigung der Fahrschule, dass die Ausbildung abgeschlossen ist. Ohne sie findet die Prüfung nicht statt.
Was ein Fahrschulwechsel Sie kostet
Bei der alten Fahrschule fallen nach Angaben des ADAC in der Regel keine zusätzlichen Kosten an. Sie zahlen aber, was Sie schon in Anspruch genommen haben, und ein Teil des Grundbetrags bleibt dort. Wie viel, regelt der Ausbildungsvertrag der Fahrschule. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände behält die Fahrschule zwischen einem Fünftel und dem vollen Grundbetrag, je nachdem, wie weit die Theorie ist.
Die neue Fahrschule hat ihren eigenen Preisaushang. Ob sie den Grundbetrag ganz, anteilig oder gar nicht noch einmal verlangt, wenn Sie die Theorie schon abgeschlossen haben, klären Sie vor der Anmeldung. Nach Angaben des ADAC erlässt sie Ihnen nach der bestandenen Theorieprüfung meist einen Teil.
Bei der Führerscheinstelle kann nach Angaben des ADAC eine erneute Anmeldegebühr anfallen. Im bundesweiten Gebührentarif steht dafür keine eigene Position. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle nach, ob und was der Wechsel dort kostet.
Welche Fristen beim Wechsel weiterlaufen
Ein Wechsel stoppt die Fristen der Prüfung nicht. Nach der bestandenen Theorieprüfung haben Sie 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung. Zwischen zwei Prüfungsversuchen liegen in der Regel mindestens 2 Wochen. Zwischen dem Ende der Ausbildung und der Prüfung dürfen höchstens 2 Jahre vergehen.
| Frist | Was gilt | Was bei Überschreitung passiert |
|---|---|---|
| Praktische Prüfung nach bestandener Theorie | 12 Monate | Die Theorieprüfung verliert ihre Gültigkeit |
| Auftrag der Führerscheinstelle an die Prüfstelle | 12 Monate bis zur bestandenen Theorie, danach 12 Monate bis zur bestandenen Praxis | Die Prüfstelle gibt den Auftrag an die Führerscheinstelle zurück |
| Abstand zwischen zwei Versuchen | in der Regel mindestens 2 Wochen | Vorher darf die Prüfung nicht wiederholt werden |
| Ende der Ausbildung bis zur Prüfung | höchstens 2 Jahre | Der Prüfer darf die Prüfung nicht durchführen |
Häufige Fragen
Kann ich die Fahrschule während der Ausbildung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich, auch nach einer nicht bestandenen Prüfung. Sie müssen keine Frist einhalten und keinen Grund nennen. Kündigen Sie den Vertrag mit der alten Fahrschule und melden Sie sich bei der neuen an. Die alte Fahrschule muss Ihnen bestätigen, welche Teile der Ausbildung Sie absolviert haben.
Verliere ich beim Fahrschulwechsel meine bisherigen Fahrstunden?
Nein, die bestätigten Stunden gehen nicht verloren. Die alte Fahrschule bescheinigt Ihnen die absolvierten Theorie- und Fahrstunden, und die neue erkennt sie nach Angaben des ADAC an. Verloren gehen kann Geld, denn ein Teil des Grundbetrags bleibt bei der alten Fahrschule.
Bekomme ich den Grundbetrag zurück, wenn ich die Fahrschule wechsle?
Nur zum Teil. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände behält die alte Fahrschule zwischen einem Fünftel und dem vollen Grundbetrag, je nachdem, wie weit die Theorie ist. Ihr Vertrag kann davon abweichen. Fragen Sie die neue Fahrschule, ob sie den Grundbetrag erneut verlangt, wenn Sie die Theorie schon abgeschlossen haben.
Bleibt meine bestandene Theorieprüfung nach einem Fahrschulwechsel gültig?
Ja, die bestandene Theorieprüfung bleibt 12 Monate gültig, auch wenn Sie die Fahrschule wechseln. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die praktische Prüfung ablegen. Sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit.
Muss ich der Führerscheinstelle melden, dass ich die Fahrschule wechsle?
Ihre Fahrschule steht in Ihrem Antrag bei der Führerscheinstelle, deshalb sollte die Führerscheinstelle vom Wechsel erfahren. Klären Sie mit der neuen Fahrschule und der Führerscheinstelle, wer die Änderung meldet und ob dafür eine Gebühr anfällt.
