Fahrschulenverzeichnis

Ratgeber

Woran Sie eine gute Fahrschule erkennen

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Eine gute Fahrschule erkennen Sie an fünf Dingen, die Sie vor der Unterschrift selbst prüfen können. Sie hat die Erlaubnis für Ihre Führerscheinklasse und hängt ihre Preise offen aus. Sie bietet passende Unterrichtszeiten, nennt die Wartezeit bis zur Prüfung und liegt nah an Ihrem Wohnort. Bewertungen im Internet ergänzen das höchstens.

Kontrolle der Fahrschule durch die Behörde
Alle 2 Jahre, nach zwei Prüfungen ohne größere Mängel alle 4 Jahre
Fahrlehrergesetz, Paragraf 51 Absatz 3 und 5, Stand 10. August 2021
Theorieunterricht für die Klasse B
12 plus 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Paragraf 4 und Anlage 2.8, Stand 18. März 2022
Vorgeschriebene Pflichtfahrten für die Klasse B
12 Fahrten zu je 45 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, Stand 18. März 2022
Ein freundliches Fahrschulgebäude an einer sonnigen Straße, davor parkt ein Auto, zwei Personen stehen am Eingang.
Schauen Sie sich Ihre Fahrschule vor der Anmeldung an und fragen Sie nach Preisaushang, Terminen und Fahrzeugen. Bild: KI generiert.

Darf die Fahrschule Ihre Führerscheinklasse ausbilden?

Nicht jede Fahrschule darf jeden Führerschein ausbilden. Der Betrieb braucht eine Erlaubnis, und jeder Fahrlehrer braucht eine eigene. Beide gelten nur für bestimmte Klassen. Für den Pkw-Führerschein, die Klasse B, ist die Klasse BE nötig. Für Motorräder braucht die Fahrschule die Klasse A, für Lkw die Klasse CE und für Busse die Klasse DE.

Den Fahrlehrerschein muss ein Fahrlehrer bei Fahrten mit Fahrschülern dabeihaben. Vorzeigen muss er ihn auf Verlangen der Behörde, der Verkehrsüberwachung und den Prüfern. Auf dem Schein steht, für welche Klassen die Erlaubnis gilt. Sie dürfen trotzdem freundlich fragen, ob die Fahrschule für Ihre Klasse ausbilden darf.

Manche Fahrschulen geben Teile der Ausbildung an eine andere Fahrschule ab. Beide Betriebe brauchen dafür die Erlaubnis für diesen Teil. Ihre Fahrschule muss Ihnen vor der Unterschrift sagen, welche Teile die andere Fahrschule übernimmt.

Die zuständige Behörde prüft jede Fahrschule vor Ort. Sie soll das mindestens alle zwei Jahre tun und schaut dabei auch auf die Qualität des Unterrichts. Fehlt im Betrieb etwas Grundlegendes, zum Beispiel der Preisaushang, ist die Behörde die richtige Stelle für einen Hinweis.

Zeigt die Fahrschule ihre Preise offen?

Jede Fahrschule legt ihre Preise selbst fest. Sie muss sie aber zusammen mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen. Diesen Aushang nennt man Preisaushang. Er nennt für jede Klasse den Grundbetrag, das ist der Pauschalpreis für den Betrieb und den gesamten Theorieunterricht.

Dazu kommen die Preise für die Anmeldung zur Theorie- und zur Praxisprüfung und der Preis einer Fahrstunde von 45 Minuten. Ein eigener Preis steht für die Sonderfahrten, das sind die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Die Angaben müssen klar und wahr sein. Das gilt auch für Werbung außerhalb der Fahrschule.

Wer Fahrschulpreise vergleichen will, legt alle Posten zweier Aushänge nebeneinander und rechnet für beide mit derselben Zahl an Übungsstunden. Der Preis einer Fahrstunde allein sagt wenig über die Endsumme. Wer nur mit diesem Preis wirbt und den Aushang nicht zeigen will, gibt Ihnen einen Grund zur Vorsicht.

Passen Unterrichtszeiten und Termine zu Ihnen?

Jede Fahrschule muss ihren Ausbildungsplan für die Theorie und für die Fahrstunden aushängen oder auslegen. Der Theorieunterricht soll höchstens zwei Doppelstunden am Tag dauern. Eine Doppelstunde hat 90 Minuten. Für die Klasse B sind 14 Doppelstunden vorgeschrieben, davon 12 im Grundstoff und 2 im Zusatzstoff. Der Grundstoff gilt für alle Klassen, der Zusatzstoff nur für Ihre.

Aus dem Plan lesen Sie ab, in wie vielen Wochen Sie mit der Theorie fertig sind. Bei zwei Doppelstunden pro Woche sind es sieben Wochen, bei zwei pro Tag mindestens sieben Tage.

Die zweite Zahl, nach der Sie fragen sollten, ist die Wartezeit auf die praktische Prüfung. Sie hängt von der Prüfstelle am Ort ab, also von TÜV oder DEKRA. Die Fahrschule kennt sie aus ihren laufenden Anmeldungen. Auch das ist ein Warnzeichen, wenn die Fahrschule sie nicht nennen mag.

Fahrstunden vereinbaren Sie mit Ihrem Fahrlehrer. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände sagen Sie eine Stunde mindestens zwei Werktage vorher ab, sonst darf die Fahrschule drei Viertel des Fahrstundenpreises verlangen. Auf einen verspäteten Fahrlehrer müssen Sie höchstens 15 Minuten warten.

Lernen Sie auf Schaltwagen oder Automatik?

Wer die Prüfungsfahrt auf einem Auto mit Automatikgetriebe macht, bekommt einen Führerschein nur für Automatikautos. Die Beschränkung fällt weg, wenn Sie zusätzlich mindestens 10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Schaltwagen üben und in einer Fahrt von mindestens 15 Minuten sicher schalten. Die Fahrschule bescheinigt das, dann steht die Schlüsselzahl 197 im Führerschein. Schlüsselzahlen sind die Zahlen im Führerschein, die eine Ausnahme oder Auflage kennzeichnen.

Fragen Sie die Fahrschule, welche Fahrzeuge sie hat und was die Schaltstunden kosten. Wer sicher weiß, dass er nur Automatik fahren wird, braucht diese Stunden nicht.

Wo liegt die Fahrschule zu Wohnort und Prüfort?

Ihren Führerschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, das ist die Behörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die praktische Prüfung legen Sie grundsätzlich an Ihrem Wohnort ab oder am Ort Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle. Hat der Ort keine Prüfstelle, bestimmt die Führerscheinstelle einen nahen Prüfort. Sie kann auch einen anderen Ort erlauben.

Eine Fahrschule in der Nähe dieser Orte spart Ihnen Wege. Fahrstunden beginnen und enden nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände grundsätzlich an der Fahrschule. Ein langer Weg dorthin kommt also bei jeder Stunde dazu.

Was Bewertungen über eine Fahrschule verraten

Bewertungen im Internet geben die Erfahrungen einzelner Fahrschüler wieder. Sie zeigen, ob jemand mit dem Fahrlehrer, den Terminen oder der Erreichbarkeit zufrieden war. Wie viele Fahrschüler einer Fahrschule die praktische Prüfung bestehen, zeigen sie nicht. Amtliche Zahlen dazu sind für einzelne Fahrschulen bisher nicht öffentlich.

Diese Fragen stellen Sie beim ersten Besuch

Für das erste Gespräch genügt eine kurze Liste. Ergänzen Sie sie um die Unterlagen, die Sie vor der Anmeldung in der Fahrschule besorgen: Sehtest, Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs und ein Foto für den Antrag.

  • Hat die Fahrschule die Erlaubnis für meine Klasse, und für welche Klassen gilt der Fahrlehrerschein meines Fahrlehrers?
  • Kann ich den Preisaushang sehen oder fotografieren?
  • Was deckt der Grundbetrag ab, und was kosten Fahrstunde und Sonderfahrten?
  • Wann findet der Theorieunterricht statt, und wann bin ich damit fertig?
  • Wie viele Wochen liegen derzeit zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Termin der praktischen Prüfung?
  • Gibt es Schaltwagen und Automatik, und wo beginnen die Fahrstunden?

Lassen Sie sich die Antworten schriftlich bestätigen, zum Beispiel in einer Nachricht. Mündliche Zusagen lassen sich später schlecht belegen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine Fahrschule meine Führerscheinklasse ausbilden darf?

Fragen Sie die Fahrschule, ob sie und ihre Fahrlehrer die Erlaubnis für Ihre Klasse haben. Für den Pkw-Führerschein ist die Klasse BE nötig, für Motorräder die Klasse A, für Lkw die Klasse CE und für Busse die Klasse DE. Auf dem Fahrlehrerschein steht, für welche Klassen ein Fahrlehrer ausbilden darf.

Muss eine Fahrschule ihre Preise aushängen?

Ja, jede Fahrschule muss ihre Preise zusammen mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen. Der Aushang nennt je Klasse unter anderem den Grundbetrag, die Preise für die Anmeldung zu den Prüfungen und die Preise für die Sonderfahrten. Die Angaben müssen klar und wahr sein. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Aushang ab 1. Juli 2027 durch ein öffentliches Preisregister ersetzt werden.

Wie oft prüft die Behörde eine Fahrschule?

Die zuständige Behörde soll jede Fahrschule mindestens alle zwei Jahre vor Ort prüfen. Nach zwei Prüfungen ohne oder nur mit kleinen Mängeln darf sie die Frist auf vier Jahre verlängern. Die Behörde schaut dabei auf den Unterricht, die Ausstattung und die Pflichten der Fahrschule.

Kann ich die praktische Führerscheinprüfung an einem anderen Ort als meinem Wohnort ablegen?

Grundsätzlich legen Sie die praktische Prüfung an Ihrem Wohnort oder am Ort Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeit ab. Hat dieser Ort keine Prüfstelle, bestimmt die Führerscheinstelle einen nahen Prüfort. Sie kann Ihnen auch erlauben, an einem anderen Ort zu prüfen.

Sagen Bewertungen im Internet etwas über die Erfolgsquote einer Fahrschule?

Nein, Bewertungen sagen nichts über die Erfolgsquote einer Fahrschule. Sie geben die Erfahrungen einzelner Fahrschüler wieder, zum Beispiel mit dem Fahrlehrer oder den Terminen. Wie viele Fahrschüler die praktische Prüfung bestehen, ist für einzelne Fahrschulen bisher nicht öffentlich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 Fahrlehrergesetz, Fahrlehrerlaubnis und ausbildbare Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 17 Fahrlehrergesetz, Fahrschulerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 10 Fahrlehrergesetz, Fahrlehrerschein, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 20 Fahrlehrergesetz, Kooperation von Fahrschulen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 51 Fahrlehrergesetz, Überwachung der Fahrschulen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, theoretischer Unterricht und Ausbildungsplan, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, praktischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des Zusatzstoffs je Klasse, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Paragraf 5a Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Ausbildung auf Schaltwagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Paragraf 17a Fahrerlaubnis-Verordnung, Beschränkung auf Automatik und Schlüsselzahl 197, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Paragraf 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und Prüfort, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Paragraf 73 Fahrerlaubnis-Verordnung, örtliche Zuständigkeit der Behörde, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Stand 18. März 2026, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., bereitgestellt vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg,
  16. Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet, 10. Juni 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  17. Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2026, Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  18. Fahrschulausbildung soll reformiert werden, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  19. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Drucksache 21/7404, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.