Fahrschulenverzeichnis

Ratgeber

Was im Ausbildungsvertrag der Fahrschule steht

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Der Ausbildungsvertrag regelt, was Sie der Fahrschule zahlen, wann Sie zahlen und wie Sie kündigen. Das Gesetz verlangt keinen schriftlichen Vertrag, in der Praxis unterschreiben Sie aber meist einen mit Geschäftsbedingungen. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die Preise dem Aushang entsprechen, wie lange der Vertrag läuft und was mit dem Grundbetrag geschieht, wenn Sie kündigen.

Laufzeit nach den Musterbedingungen
12 Monate oder 6 Monate
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Stand 18. März 2026
Fahrstunde ohne Kosten absagen
bis 2 Werktage vorher
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Ziffer 3, Stand 18. März 2026
Widerrufsfrist bei Vertrag im Internet
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 355 Absatz 2, Stand 23. Juli 2026
Eine Hand mit Stift will ein Dokument unterschreiben, eine zweite Hand zeigt auf das Papier.
Lesen Sie den Ausbildungsvertrag in Ruhe, bevor Sie unterschreiben, und fragen Sie bei Unklarheiten nach. Bild: KI generiert.

Ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag Pflicht?

Nein, der Vertrag muss nicht schriftlich sein. Die Vorschriften für Fahrschulen sprechen vom Ausbildungsvertrag, legen aber keine Form dafür fest. Die Fahrlehrerverbände gehen in ihren Musterbedingungen trotzdem von einem schriftlichen Vertrag aus. Verlangen Sie ihn deshalb schriftlich, denn nur so belegen Sie später, was vereinbart war.

Schließen Sie den Vertrag im Internet oder am Telefon ab, muss die Fahrschule Ihnen den Inhalt bestätigen, zum Beispiel per E-Mail. Das muss spätestens geschehen, bevor sie mit dem Unterricht beginnt. Unterschreiben Sie außerhalb der Geschäftsräume, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, bekommen Sie eine Abschrift oder Bestätigung auf Papier.

Gibt Ihre Fahrschule Teile der Ausbildung an eine andere Fahrschule ab, muss sie Ihnen das vor der Unterschrift sagen. Ändert sich das später, muss sie Sie vor der Änderung informieren.

Wer unterschreibt, wenn Sie noch nicht 18 sind?

Wer noch nicht 18 ist, braucht für den Vertrag die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Das gilt auch beim begleiteten Fahren ab 17. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag zunächst nicht wirksam und gilt erst, wenn die Eltern ihn genehmigen. Die Fahrschule kann die Eltern auffordern, sich zu erklären, und dann haben diese zwei Wochen Zeit. Erklären sie sich nicht, gilt die Genehmigung als verweigert. Am sichersten unterschreiben die Eltern gleich mit.

Welche Preise im Ausbildungsvertrag stehen müssen

Jede Fahrschule legt ihre Preise selbst fest und hängt sie mit den Geschäftsbedingungen aus. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände müssen die Preise im Vertrag denen im Aushang entsprechen. Diese Bedingungen sind unverbindlich. Fahrschulen können sie übernehmen oder eigene verwenden, lesen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer Fahrschule genau.

Was die üblichen Posten nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände abdecken.
PostenWas Sie damit bezahlenWas nicht dazugehört
GrundbetragDie allgemeinen Kosten der Fahrschule, den gesamten Theorieunterricht und die nötigen Vorprüfungen bis zur ersten TheorieprüfungDie Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst
Fahrstunde von 45 MinutenDas Fahrzeug samt Versicherung und den Unterricht des FahrlehrersDie Sonderfahrten, für sie steht ein eigener Preis im Aushang
Entgelt für die Anmeldung zur PrüfungDie Anmeldung zur Theorie- und zur Praxisprüfung samt PrüfungsfahrtDie Gebühren der Prüfstelle, die zahlen Sie zusätzlich
TeilgrundbetragDie weitere Theorieausbildung nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung, höchstens die Hälfte des GrundbetragsNach einer nicht bestandenen Praxisprüfung darf die Fahrschule ihn nicht verlangen

Was geschieht mit dem Grundbetrag bei Kündigung?

Als Fahrschüler können Sie den Vertrag nach den Musterbedingungen jederzeit kündigen. Die Fahrschule darf nur aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel wenn Sie eine Prüfung nach zwei Wiederholungen noch immer nicht bestanden haben. Kündigen Sie schriftlich, eine E-Mail genügt. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg stützt das auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen, ist die Kündigung danach jederzeit möglich.

Ganz zurück bekommen Sie den Grundbetrag aber nicht. Die Fahrschule behält nach den Musterbedingungen ein Fünftel, wenn Sie vor Beginn der Ausbildung kündigen, und den vollen Grundbetrag, wenn die Theorie abgeschlossen ist. Dazwischen liegen drei Stufen. Bei 350 Euro Grundbetrag, dem unteren Wert der ADAC-Spanne, wären das 70 Euro und 350 Euro. Dazu zahlen Sie die Fahrstunden, die Sie schon hatten, und eine bereits erfolgte Anmeldung zur Prüfung.

Anteil des Grundbetrags, den die Fahrschule nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände bei Ihrer Kündigung behält.
Sie kündigenDie Fahrschule behält vom Grundbetrag
Nach der Unterschrift, vor Beginn der Ausbildungein Fünftel
Nach Beginn der Theorie, vor einem Drittel des Pflichtunterrichtszwei Fünftel
Nach einem Drittel, vor zwei Dritteln des Pflichtunterrichtsdrei Fünftel
Nach zwei Dritteln, vor dem Abschluss der Theorievier Fünftel
Nach dem Abschluss der Theorieden vollen Grundbetrag

Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund, steht ihr der Grundbetrag nicht zu. Das Gleiche gilt, wenn Sie kündigen, weil sich die Fahrschule nicht an den Vertrag gehalten hat. Was Sie im Voraus gezahlt haben, bekommen Sie dann zurück. Sie können außerdem nachweisen, dass der Fahrschule ein geringerer Schaden entstanden ist.

Welche Klauseln Sie vor der Unterschrift prüfen

Diese Punkte stehen nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände im Vertrag. Ihre Fahrschule kann davon abweichen, achten Sie deshalb auf ihre eigenen Zahlen.

  • Der Vertrag endet mit der bestandenen Prüfung, spätestens nach 12 Monaten. Eine Fassung mit 6 Monaten gibt es auch. Danach gelten die Preise des dann aushängenden Preisaushangs, und die Fahrschule muss Sie darauf hinweisen.
  • Sagen Sie eine Fahrstunde nicht mindestens zwei Werktage vorher ab, darf die Fahrschule drei Viertel des Fahrstundenpreises verlangen.
  • Kommt Ihr Fahrlehrer mehr als 15 Minuten zu spät, müssen Sie nicht länger warten, und die Stunde wird nicht berechnet.
  • Der Grundbetrag ist bei der Unterschrift fällig, die Fahrstunde vor dem Antritt, die Anmeldung zur Prüfung samt vorgestreckter Gebühren spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
  • Erscheinen Sie nicht zum Prüfungstermin, zahlen Sie das Entgelt für die Anmeldung und die verauslagten Gebühren trotzdem.

Wann Sie einen Fahrschulvertrag widerrufen können

Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Verbraucher nur bei Verträgen, die im Internet, am Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden. Wer direkt in der Fahrschule unterschreibt, hat es nicht.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Den Widerruf erklären Sie gegenüber der Fahrschule, eine Begründung brauchen Sie nicht. Hat die Fahrschule auf Ihren ausdrücklichen Wunsch schon vor Ablauf der Frist mit dem Unterricht begonnen, zahlen Sie die bis dahin erbrachten Leistungen. Das gilt nur, wenn sie Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.

Häufige Fragen

Muss der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule schriftlich sein?

Nein, ein schriftlicher Vertrag ist für die Fahrschule gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vorschriften für Fahrschulen nennen den Ausbildungsvertrag, legen aber keine Form dafür fest. Die Fahrlehrerverbände gehen in ihren Musterbedingungen von einem schriftlichen Vertrag aus. Verlangen Sie ihn schriftlich, damit Sie später belegen können, was vereinbart war.

Kann ich den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule jederzeit kündigen?

Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände ja: Der Fahrschüler kann jederzeit kündigen, die Fahrschule nur aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt. Wie viel vom Grundbetrag die Fahrschule behält, hängt vom Stand Ihrer Theorie ab. Ob Ihre Fahrschule diese Bedingungen verwendet, steht in Ihrem Vertrag.

Bekomme ich den Grundbetrag der Fahrschule zurück, wenn ich den Ausbildungsvertrag kündige?

Nur zum Teil. Nach den Musterbedingungen behält die Fahrschule ein Fünftel des Grundbetrags, wenn Sie vor Beginn der Ausbildung kündigen, und den vollen Grundbetrag, wenn die Theorie abgeschlossen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund, steht ihr der Grundbetrag nicht zu, und eine Vorauszahlung bekommen Sie zurück.

Kann ich einen Fahrschulvertrag widerrufen, den ich im Internet abgeschlossen habe?

Ja, als Verbraucher können Sie einen Vertrag, den Sie im Internet oder am Telefon abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Fahrschule schon vor Ablauf der Frist beginnt, zahlen Sie die bis dahin erbrachten Leistungen. Wer direkt in der Fahrschule unterschreibt, hat dieses gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

Brauche ich mit 17 die Unterschrift meiner Eltern für den Vertrag mit der Fahrschule?

Ja, wer noch nicht 18 ist, braucht für den Vertrag die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Ohne sie ist der Vertrag zunächst nicht wirksam und hängt von der Genehmigung der Eltern ab. Am sichersten unterschreiben die Eltern mit.

Was muss ich bei der Fahrschule zahlen, wenn ich eine Fahrstunde kurzfristig absage?

Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände sagen Sie eine Fahrstunde mindestens zwei Werktage vorher ab. Tun Sie das nicht, darf die Fahrschule drei Viertel des Fahrstundenpreises verlangen. Sie können nachweisen, dass der Fahrschule ein geringerer Schaden entstanden ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Stand 18. März 2026, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., bereitgestellt vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg,
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Vertragsdauer 6 Monate, Stand 18. März 2026, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., bereitgestellt vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg,
  3. Kündigung des Ausbildungsvertrags: Verfällt der Grundbetrag? FahrSchulPraxis Oktober 2025, Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.,
  4. Fahrlehrergesetz, Gesamtausgabe (Suche nach Vorschriften zum Ausbildungsvertrag), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Gesamtausgabe (Suche nach Vorschriften zum Ausbildungsvertrag), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, Gesamtausgabe (Suche nach Vorschriften zum Ausbildungsvertrag), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 20 Fahrlehrergesetz, Kooperation von Fahrschulen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 312f Bürgerliches Gesetzbuch, Abschriften und Bestätigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Paragraf 312g Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Paragraf 355 Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Paragraf 357a Bürgerliches Gesetzbuch, Wertersatz bei Widerruf von Dienstleistungsverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Paragraf 107 Bürgerliches Gesetzbuch, Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Paragraf 108 Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsschluss Minderjähriger ohne Einwilligung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch, fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. Wie viel kostet ein Führerschein? ADAC, 8. April 2025, ADAC e. V.,
  17. Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2026, Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  18. Fahrschulausbildung soll reformiert werden, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  19. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Drucksache 21/7404, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.