Ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag Pflicht?
Nein, der Vertrag muss nicht schriftlich sein. Die Vorschriften für Fahrschulen sprechen vom Ausbildungsvertrag, legen aber keine Form dafür fest. Die Fahrlehrerverbände gehen in ihren Musterbedingungen trotzdem von einem schriftlichen Vertrag aus. Verlangen Sie ihn deshalb schriftlich, denn nur so belegen Sie später, was vereinbart war.
Schließen Sie den Vertrag im Internet oder am Telefon ab, muss die Fahrschule Ihnen den Inhalt bestätigen, zum Beispiel per E-Mail. Das muss spätestens geschehen, bevor sie mit dem Unterricht beginnt. Unterschreiben Sie außerhalb der Geschäftsräume, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, bekommen Sie eine Abschrift oder Bestätigung auf Papier.
Gibt Ihre Fahrschule Teile der Ausbildung an eine andere Fahrschule ab, muss sie Ihnen das vor der Unterschrift sagen. Ändert sich das später, muss sie Sie vor der Änderung informieren.
Wer unterschreibt, wenn Sie noch nicht 18 sind?
Wer noch nicht 18 ist, braucht für den Vertrag die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Das gilt auch beim begleiteten Fahren ab 17. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag zunächst nicht wirksam und gilt erst, wenn die Eltern ihn genehmigen. Die Fahrschule kann die Eltern auffordern, sich zu erklären, und dann haben diese zwei Wochen Zeit. Erklären sie sich nicht, gilt die Genehmigung als verweigert. Am sichersten unterschreiben die Eltern gleich mit.
Welche Preise im Ausbildungsvertrag stehen müssen
Jede Fahrschule legt ihre Preise selbst fest und hängt sie mit den Geschäftsbedingungen aus. Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände müssen die Preise im Vertrag denen im Aushang entsprechen. Diese Bedingungen sind unverbindlich. Fahrschulen können sie übernehmen oder eigene verwenden, lesen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer Fahrschule genau.
| Posten | Was Sie damit bezahlen | Was nicht dazugehört |
|---|---|---|
| Grundbetrag | Die allgemeinen Kosten der Fahrschule, den gesamten Theorieunterricht und die nötigen Vorprüfungen bis zur ersten Theorieprüfung | Die Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst |
| Fahrstunde von 45 Minuten | Das Fahrzeug samt Versicherung und den Unterricht des Fahrlehrers | Die Sonderfahrten, für sie steht ein eigener Preis im Aushang |
| Entgelt für die Anmeldung zur Prüfung | Die Anmeldung zur Theorie- und zur Praxisprüfung samt Prüfungsfahrt | Die Gebühren der Prüfstelle, die zahlen Sie zusätzlich |
| Teilgrundbetrag | Die weitere Theorieausbildung nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung, höchstens die Hälfte des Grundbetrags | Nach einer nicht bestandenen Praxisprüfung darf die Fahrschule ihn nicht verlangen |
Was geschieht mit dem Grundbetrag bei Kündigung?
Als Fahrschüler können Sie den Vertrag nach den Musterbedingungen jederzeit kündigen. Die Fahrschule darf nur aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel wenn Sie eine Prüfung nach zwei Wiederholungen noch immer nicht bestanden haben. Kündigen Sie schriftlich, eine E-Mail genügt. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg stützt das auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen, ist die Kündigung danach jederzeit möglich.
Ganz zurück bekommen Sie den Grundbetrag aber nicht. Die Fahrschule behält nach den Musterbedingungen ein Fünftel, wenn Sie vor Beginn der Ausbildung kündigen, und den vollen Grundbetrag, wenn die Theorie abgeschlossen ist. Dazwischen liegen drei Stufen. Bei 350 Euro Grundbetrag, dem unteren Wert der ADAC-Spanne, wären das 70 Euro und 350 Euro. Dazu zahlen Sie die Fahrstunden, die Sie schon hatten, und eine bereits erfolgte Anmeldung zur Prüfung.
| Sie kündigen | Die Fahrschule behält vom Grundbetrag |
|---|---|
| Nach der Unterschrift, vor Beginn der Ausbildung | ein Fünftel |
| Nach Beginn der Theorie, vor einem Drittel des Pflichtunterrichts | zwei Fünftel |
| Nach einem Drittel, vor zwei Dritteln des Pflichtunterrichts | drei Fünftel |
| Nach zwei Dritteln, vor dem Abschluss der Theorie | vier Fünftel |
| Nach dem Abschluss der Theorie | den vollen Grundbetrag |
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund, steht ihr der Grundbetrag nicht zu. Das Gleiche gilt, wenn Sie kündigen, weil sich die Fahrschule nicht an den Vertrag gehalten hat. Was Sie im Voraus gezahlt haben, bekommen Sie dann zurück. Sie können außerdem nachweisen, dass der Fahrschule ein geringerer Schaden entstanden ist.
Welche Klauseln Sie vor der Unterschrift prüfen
Diese Punkte stehen nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände im Vertrag. Ihre Fahrschule kann davon abweichen, achten Sie deshalb auf ihre eigenen Zahlen.
- Der Vertrag endet mit der bestandenen Prüfung, spätestens nach 12 Monaten. Eine Fassung mit 6 Monaten gibt es auch. Danach gelten die Preise des dann aushängenden Preisaushangs, und die Fahrschule muss Sie darauf hinweisen.
- Sagen Sie eine Fahrstunde nicht mindestens zwei Werktage vorher ab, darf die Fahrschule drei Viertel des Fahrstundenpreises verlangen.
- Kommt Ihr Fahrlehrer mehr als 15 Minuten zu spät, müssen Sie nicht länger warten, und die Stunde wird nicht berechnet.
- Der Grundbetrag ist bei der Unterschrift fällig, die Fahrstunde vor dem Antritt, die Anmeldung zur Prüfung samt vorgestreckter Gebühren spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
- Erscheinen Sie nicht zum Prüfungstermin, zahlen Sie das Entgelt für die Anmeldung und die verauslagten Gebühren trotzdem.
Wann Sie einen Fahrschulvertrag widerrufen können
Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Verbraucher nur bei Verträgen, die im Internet, am Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden. Wer direkt in der Fahrschule unterschreibt, hat es nicht.
Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Den Widerruf erklären Sie gegenüber der Fahrschule, eine Begründung brauchen Sie nicht. Hat die Fahrschule auf Ihren ausdrücklichen Wunsch schon vor Ablauf der Frist mit dem Unterricht begonnen, zahlen Sie die bis dahin erbrachten Leistungen. Das gilt nur, wenn sie Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.
Häufige Fragen
Muss der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule schriftlich sein?
Nein, ein schriftlicher Vertrag ist für die Fahrschule gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vorschriften für Fahrschulen nennen den Ausbildungsvertrag, legen aber keine Form dafür fest. Die Fahrlehrerverbände gehen in ihren Musterbedingungen von einem schriftlichen Vertrag aus. Verlangen Sie ihn schriftlich, damit Sie später belegen können, was vereinbart war.
Kann ich den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule jederzeit kündigen?
Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände ja: Der Fahrschüler kann jederzeit kündigen, die Fahrschule nur aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt. Wie viel vom Grundbetrag die Fahrschule behält, hängt vom Stand Ihrer Theorie ab. Ob Ihre Fahrschule diese Bedingungen verwendet, steht in Ihrem Vertrag.
Bekomme ich den Grundbetrag der Fahrschule zurück, wenn ich den Ausbildungsvertrag kündige?
Nur zum Teil. Nach den Musterbedingungen behält die Fahrschule ein Fünftel des Grundbetrags, wenn Sie vor Beginn der Ausbildung kündigen, und den vollen Grundbetrag, wenn die Theorie abgeschlossen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund, steht ihr der Grundbetrag nicht zu, und eine Vorauszahlung bekommen Sie zurück.
Kann ich einen Fahrschulvertrag widerrufen, den ich im Internet abgeschlossen habe?
Ja, als Verbraucher können Sie einen Vertrag, den Sie im Internet oder am Telefon abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Fahrschule schon vor Ablauf der Frist beginnt, zahlen Sie die bis dahin erbrachten Leistungen. Wer direkt in der Fahrschule unterschreibt, hat dieses gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
Brauche ich mit 17 die Unterschrift meiner Eltern für den Vertrag mit der Fahrschule?
Ja, wer noch nicht 18 ist, braucht für den Vertrag die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Ohne sie ist der Vertrag zunächst nicht wirksam und hängt von der Genehmigung der Eltern ab. Am sichersten unterschreiben die Eltern mit.
Was muss ich bei der Fahrschule zahlen, wenn ich eine Fahrstunde kurzfristig absage?
Nach den Musterbedingungen der Fahrlehrerverbände sagen Sie eine Fahrstunde mindestens zwei Werktage vorher ab. Tun Sie das nicht, darf die Fahrschule drei Viertel des Fahrstundenpreises verlangen. Sie können nachweisen, dass der Fahrschule ein geringerer Schaden entstanden ist.
