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Ratgeber

Was kostet der Führerschein Klasse B im Jahr 2026?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Der Führerschein der Klasse B kostet im Durchschnitt rund 3.400 Euro, nennt das Bundesverkehrsministerium. Fest vorgeschrieben sind nur die Gebühren: 24,99 Euro für die Theorieprüfung, 129,83 Euro für die Fahrprüfung und 40,80 Euro bei der Führerscheinstelle, zusammen 195,62 Euro. Alles andere legt jede Fahrschule selbst fest.

Durchschnittspreis Klasse B
rund 3.400 Euro
Bundesverkehrsministerium, Pressemitteilung vom 20. Mai 2026, Stand 20. Mai 2026
Gebühr für die Fahrprüfung
129,83 Euro
DEKRA e. V. Dresden, Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle, Stand 5. Februar 2024
Gebühr für die Theorieprüfung
24,99 Euro
DEKRA e. V. Dresden, Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle, Stand 5. Februar 2024
Eine Hand hält einen Autoschlüssel neben einem kleinen Stapel Münzen und einem Notizblock auf einem Holztisch in einem Fahrschulbüro.
Zum Führerschein gehören amtliche Gebühren und die Preise der Fahrschule, die jede Fahrschule selbst festlegt. Bild: KI generiert.

Was kostet der Führerschein Klasse B im Schnitt?

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom 20. Mai 2026 liegt der Durchschnittspreis für den Pkw-Führerschein der Klasse B bei rund 3.400 Euro. Das ist ein Mittelwert. Was Sie zahlen, hängt von Ihrer Fahrschule ab und davon, wie viele Fahrstunden Sie brauchen.

Der Preis besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil legt der Staat fest. Das sind die Gebühren der Führerscheinstelle, also der Behörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis, und die Gebühren der Prüfstelle, etwa von TÜV oder DEKRA. Den zweiten und größeren Teil legt Ihre Fahrschule selbst fest, und dafür gibt es keine amtliche Preisliste.

Welche Gebühren für den Führerschein Klasse B stehen fest?

Die festen Gebühren für den Führerschein der Klasse B liegen bei 5,10 Euro bis 129,83 Euro je Posten. Die Führerscheinstelle nimmt 5,10 Euro für die Prüfung Ihres Antrags und 35,70 Euro für den Führerschein, zusammen 40,80 Euro. Die Prüfstelle berechnet 24,99 Euro für die Theorieprüfung und 129,83 Euro für die Fahrprüfung. Alle vier Posten ergeben zusammen 195,62 Euro. Die Beträge legt der Bund fest, deshalb gelten sie in ganz Deutschland. Einzelne Führerscheinstellen nennen auf ihren Seiten etwas höhere Summen, die Stadt München zum Beispiel mindestens 45,10 Euro. Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach dem genauen Betrag. Einzelne Führerscheinstellen nennen auf ihren Seiten etwas höhere Summen, die Stadt München zum Beispiel mindestens 45,10 Euro. Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach dem genauen Betrag.

Feste Gebühren für den ersten Führerschein der Klasse B, Stand September 2026.
PostenBetragWer kassiert
Antrag auf den Führerschein prüfen5,10 EuroFührerscheinstelle
Führerschein erteilen und ausstellen35,70 EuroFührerscheinstelle
Theorieprüfung24,99 EuroPrüfstelle
Fahrprüfung129,83 EuroPrüfstelle
Alle Posten zusammen195,62 EuroFührerscheinstelle und Prüfstelle

Bei den Prüfgebühren ist die Umsatzsteuer schon eingerechnet. Ohne Steuer kostet die Theorieprüfung 21,00 Euro und die Fahrprüfung 109,10 Euro. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer werden daraus 24,99 Euro und 129,83 Euro. Für die Gebühren der Führerscheinstelle nennt die Gebührenliste keinen Bruttobetrag. Fragen Sie dort nach, wenn Sie den genauen Betrag brauchen.

Was berechnet die Fahrschule für den Führerschein?

Für den größeren Teil der Kosten gibt es keine Gebührenordnung. Jede Fahrschule bestimmt ihre Preise frei und in eigener Verantwortung. Sie muss aber alle Preise zusammen mit ihren Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen. Fragen Sie nach diesem Preisaushang, bevor Sie unterschreiben.

Im Preisaushang stehen für jede Führerscheinklasse getrennt unter anderem diese Posten:

  • Der Grundbetrag, eine Pauschale für die allgemeinen Kosten der Fahrschule und den gesamten Theorieunterricht.
  • Ein zweiter Grundbetrag für den Fall, dass Sie die Theorieprüfung nicht bestehen und weiter lernen.
  • Das Vorstellungsentgelt für die Theorieprüfung, also der Preis dafür, dass die Fahrschule Sie zur Prüfung vorstellt.
  • Das Vorstellungsentgelt für die Fahrprüfung.
  • Der Preis für eine Fahrstunde von 45 Minuten.
  • Der Preis für die Sonderfahrten, das sind die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Jede der drei Arten hat einen eigenen Preis.

Die Sonderfahrten haben im Preisaushang einen eigenen Preis, und der kann höher sein als der einer normalen Fahrstunde. Wer nur den Preis der normalen Fahrstunde vergleicht, kennt deshalb erst einen Teil der Rechnung. Wer Fahrschulpreise vergleichen will, legt die Aushänge zweier Fahrschulen Posten für Posten nebeneinander.

Wie rechnen Sie Ihre Führerscheinkosten aus?

Für die Klasse B sind zwölf Sonderfahrten Pflicht. So heißen die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit: fünf Stunden über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit, jeweils 45 Minuten lang. Dazu kommen 14 Doppelstunden Theorieunterricht zu je 90 Minuten. Wie viele normale Fahrstunden Sie brauchen, schreibt niemand vor. Ihre Fahrlehrerin schließt die Ausbildung erst ab, wenn sie Sie für prüfungsreif hält, und genau diese Übungsstunden bestimmen Ihre Endsumme.

Die Kosten fallen an verschiedenen Stellen im Ablauf des Führerscheins der Klasse B an, von der Anmeldung bis zur Fahrprüfung. Eine belastbare Summe bekommen Sie nur mit den Preisen Ihrer eigenen Fahrschule. Diese Schritte führen Sie vom Aushang zur Summe:

  1. Preisaushang ansehen oder fotografieren. Notieren Sie Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt und beide Vorstellungsentgelte einzeln.
  2. Feste Gebühren addieren: 40,80 Euro Führerscheinstelle, 24,99 Euro Theorieprüfung und 129,83 Euro Fahrprüfung ergeben 195,62 Euro.
  3. Zwölf Sonderfahrten mit dem Preis einer Sonderfahrt multiplizieren, nicht mit dem Preis einer normalen Fahrstunde.
  4. Normale Fahrstunden schätzen und Ihre Annahme aufschreiben. Rechnen Sie zwei Varianten, eine knappe und eine großzügige.
  5. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs ergänzen. Der Kurs dauert mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, den Preis legt der Anbieter fest.
  6. Einen Puffer für einen zweiten Prüfungsversuch einplanen: 129,83 Euro Gebühr, das Vorstellungsentgelt und die Fahrstunden bis zum neuen Termin.

Setzen Sie bei jedem Angebot dieselbe Zahl an Übungsstunden an. Nur dann sind die Summen zweier Fahrschulen vergleichbar.

Was kostet ein zweiter Prüfungsversuch?

Ein zweiter Versuch kostet die volle Gebühr noch einmal. Für die Theorieprüfung sind das wieder 24,99 Euro, für die Fahrprüfung wieder 129,83 Euro. Dazu kommen das Vorstellungsentgelt der Fahrschule und oft weitere Fahrstunden, denn zwischen zwei Versuchen liegen in der Regel mindestens zwei Wochen.

Das trifft viele. Nach den Zahlen des TÜV-Verbands für 2025 waren 38 Prozent aller Theorieprüfungen und 31 Prozent aller Fahrprüfungen beim Pkw-Führerschein Wiederholungen. In der Theorie bestehen im ersten Versuch 63 Prozent, im Wiederholversuch nur 44 Prozent.

Eine Höchstzahl an Versuchen nennen die Vorschriften nicht. Vier Theorieversuche kosten allein an Gebühren aber 99,96 Euro, dazu jedes Mal das Vorstellungsentgelt.

Es gibt eine Frist. Die Fahrprüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung ablegen. Sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit, und Sie müssen sie wiederholen.

Was kosten Motorrad und Lkw mehr als Klasse B?

Für andere Klassen rechnen Sie mit anderen Gebühren und mehr Pflichtstunden. Die Theorieprüfung kostet in jeder Klasse gleich viel, die Fahrprüfung nicht. Für das Motorrad zahlen Sie bei der DEKRA 162,67 Euro, wenn Sie ohne Vorstufe einsteigen. Für Lkw und Bus sind es 195,76 Euro. Für die Klasse B sind es 129,83 Euro.

Für Lkw und Bus brauchen Sie außerdem ärztliche Untersuchungen. Wer beruflich fährt, braucht zusätzlich die Grundqualifikation. Das ist eine eigene Ausbildung mit eigener Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, und sie kostet extra.

Häufige Fragen

Was kostet der Führerschein der Klasse B insgesamt?

Im Durchschnitt kostet der Führerschein der Klasse B rund 3.400 Euro, nennt das Bundesverkehrsministerium. Eine amtliche Preisliste gibt es nicht, weil Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen. Sicher sind nur die Gebühren: 195,62 Euro bei der Führerscheinstelle und der Prüfstelle zusammen.

Wie viele Fahrstunden sind für den Führerschein der Klasse B Pflicht?

Pflicht sind zwölf Sonderfahrten: fünf über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dämmerung oder Dunkelheit, jede 45 Minuten lang. Für normale Fahrstunden gibt es keine Mindestzahl. Ihre Fahrlehrerin schließt die Ausbildung erst ab, wenn sie Sie für prüfungsreif hält.

Was kostet die Wiederholung der Fahrprüfung für die Klasse B?

Die Wiederholung kostet erneut 129,83 Euro Prüfgebühr. Dazu kommen das Vorstellungsentgelt, also der Preis Ihrer Fahrschule dafür, dass sie Sie zur Prüfung vorstellt, und die Fahrstunden bis zum neuen Termin. Zwischen zwei Versuchen liegen in der Regel mindestens zwei Wochen.

Gibt es feste Preise für den Fahrschulunterricht?

Nein, Fahrschulen legen ihre Preise selbst fest. Vorgeschrieben ist nur, dass sie alle Preise mit ihren Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen und in der Werbung klare und wahre Angaben machen.

Ist in den Prüfgebühren für den Führerschein Umsatzsteuer enthalten?

Ja, bei den Gebühren der Prüfstelle: 24,99 Euro und 129,83 Euro sind Bruttobeträge mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Ohne Steuer sind es 21,00 Euro und 109,10 Euro. Für die Gebühren der Führerscheinstelle nennt die Gebührenliste keinen Bruttobetrag, fragen Sie dort nach dem genauen Betrag.

Was kostet die Fahrprüfung für Motorrad oder Lkw im Vergleich zur Klasse B?

Die Fahrprüfung kostet für die Klasse B 129,83 Euro. Für das Motorrad sind es 162,67 Euro, wenn Sie ohne Vorstufe einsteigen, und für Lkw und Bus 195,76 Euro. Das sind die Bruttobeträge der DEKRA-Gebührenliste.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage zu § 1, Gebührennummern 201, 202, 401 und 402, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 1 GebOSt, Gebührentarif, mit Absatz 3 zur Umsatzsteuer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die besonderen Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Anlage 2.8 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des klassenspezifischen Zusatzstoffs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Abschluss der Ausbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 18 und § 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Wiederholung der Prüfung und Rückgabe des Prüfauftrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 2 und § 3 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Umfang von Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden, gültig ab 5. Februar 2024, DEKRA e. V., Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr,
  11. 2025: Prüfungen auf Rekordniveau, Datenreport zu den Fahrerlaubnisprüfungen, Stichtag 30. Januar 2026, TÜV-Verband e. V.,
  12. Bezahlbarer Führerschein: Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung, Pressemitteilung 043/2026 vom 20. Mai 2026, Bundesministerium für Verkehr,
  13. Reform für einen bezahlbaren und modernen Führerschein, Kabinettbeschluss vom 10. Juni 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  14. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  15. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.