Zwölf Sonderfahrten sind bei Klasse B Pflicht
Pflichtfahrstunden nennen viele die Sonderfahrten, also die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Sie sind der einzige Teil der praktischen Ausbildung mit einer festen Zahl. Für die Klasse B sind es fünf Stunden über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dämmerung oder Dunkelheit. Zusammen ergibt das zwölf Stunden zu je 45 Minuten.
Diese Zahl ist eine Untergrenze. Ihre Fahrlehrerin darf mehr Sonderfahrten ansetzen, und sie muss es tun, wenn Sie sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen.
- Über Land: fünf Stunden auf Bundes- oder Landstraßen. Eine dieser Fahrten dauert mindestens zwei Stunden zu 45 Minuten, also 90 Minuten Fahrzeit.
- Autobahn: vier Stunden auf Autobahnen oder vergleichbaren Schnellstraßen. Auch hier dauert eine Fahrt mindestens 90 Minuten. Wenn möglich, liegt davon mindestens eine Stunde auf einem Abschnitt ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 Kilometern je Stunde.
- Dunkelheit: drei Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit, zusätzlich zu den Fahrten über Land und auf der Autobahn. Mindestens die Hälfte davon findet auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen statt.
- Alle Angaben gelten für Stunden zu 45 Minuten und nicht für Zeitstunden.
Wie viel Theorieunterricht ist bei Klasse B Pflicht?
Der Theorieunterricht hat zwei Teile. Der Grundstoff gilt für alle Klassen gleich. Der Zusatzstoff behandelt nur das, was für Ihre Klasse zusätzlich nötig ist. Für die Klasse B sind das 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten.
Zusammen sind das 14 Doppelstunden oder 21 Stunden Unterricht. Der Unterricht ist auch in Einzelstunden zu 45 Minuten erlaubt, und an einem Tag soll er zwei Doppelstunden nicht überschreiten. Rechnerisch reichen also sieben Unterrichtstage. Wer schon einen Führerschein besitzt, braucht nur sechs Doppelstunden Grundstoff.
Ihre Fahrschule muss einen Ausbildungsplan aushängen oder auslegen. Der Unterricht richtet sich nach diesem Plan. Heute müssen Sie im Unterricht anwesend sein, digitalen Unterricht gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der Behörde.
Gibt es eine Mindestzahl normaler Fahrstunden?
Nein. Für die normalen Fahrstunden vor den Sonderfahrten nennt keine Vorschrift eine Zahl. Die Vorschriften stellen stattdessen auf Ihr Können ab. Ihre Fahrlehrerin darf die Ausbildung erst abschließen, wenn Sie den Unterricht im vorgeschriebenen Umfang hatten und sie überzeugt ist, dass Sie die Ausbildungsziele erreicht haben. Für die dafür nötigen Übungsstunden muss sie sorgen.
Diese Stunden bestimmen einen großen Teil Ihrer Führerscheinkosten. Ihre Fahrlehrerin muss außerdem aufschreiben, welche Inhalte sie mit Ihnen behandelt hat. Fragen Sie danach, wenn Sie wissen wollen, wie viele Stunden noch fehlen. Aus den Aufzeichnungen sehen Sie, was schon sitzt.
Haben Sie alle zwölf Sonderfahrten hinter sich?
Hält Ihre Fahrlehrerin Sie für prüfungsreif?
Liegt Ihre bestandene Theorieprüfung weniger als zwölf Monate zurück?
Dann kann Ihre Fahrschule Sie zur Fahrprüfung anmelden. Sie bestätigt der Prüfstelle, also TÜV oder DEKRA, vorher, dass Ihre Ausbildung abgeschlossen ist.
Dann ist die Theorieprüfung nicht mehr gültig. Sie müssen sie wiederholen, bevor die Fahrprüfung möglich ist.
Fragen Sie nach den Aufzeichnungen zu Ihrem Ausbildungsstand. Daraus sehen Sie, welche Inhalte noch fehlen und wie viele Stunden dafür nötig sind.
Dann darf Ihre Fahrlehrerin die Ausbildung noch nicht abschließen. Klären Sie, welche der drei Arten von Sonderfahrten noch fehlt, und planen Sie die Nachtfahrten je nach Jahreszeit zuerst.
In welcher Reihenfolge läuft die Fahrausbildung ab?
Die Fahrausbildung ist ein Teil im Ablauf des Führerscheins der Klasse B. Theorie und Praxis laufen dabei nicht nacheinander, sondern verzahnt: Der praktische Unterricht soll sich auf das beziehen, was Sie in der Theorie lernen. Zwei Reihenfolgen sind ausdrücklich vorgeschrieben. Die Grundausbildung kommt möglichst vor den Sonderfahrten, und die Theorieprüfung kommt vor der Fahrprüfung. Alles Weitere ist flexibel, ein typischer Weg sieht so aus:
Theorieunterricht beginnt
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff, höchstens zwei Doppelstunden am Tag. Ihre Fahrschule hängt dafür einen Ausbildungsplan aus.
Grundausbildung im Auto
Sie lernen mit Ihrer Fahrlehrerin das Fahren. Wie viele Stunden das dauert, ist offen und richtet sich nach Ihrem Fortschritt. Der Unterricht findet einzeln statt, mehrere Fahrschüler gleichzeitig sind nicht erlaubt.
Theorieprüfung
Sie ist nach dem Abschluss des Theorieunterrichts möglich, frühestens drei Monate vor dem Mindestalter. Ihre Fahrschule muss dafür bestätigen, dass Sie den Unterricht abgeschlossen haben.
Sonderfahrten
Fünf Stunden über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit, mit je einer Fahrt von mindestens 90 Minuten über Land und auf der Autobahn.
Abschluss der Ausbildung
Ihre Fahrlehrerin stellt fest, dass Sie die Ausbildungsziele erreicht haben. Die Fahrschule bescheinigt Ihnen die durchgeführte Ausbildung schriftlich.
Fahrprüfung
Sie ist erst nach der bestandenen Theorieprüfung möglich, frühestens einen Monat vor dem Mindestalter. Sie dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.
Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Prüfung darf nicht beliebig viel Zeit vergehen. Der Abschluss darf höchstens zwei Jahre zurückliegen, sonst findet die Prüfung nicht statt. Wer die Ausbildung unterbricht, sollte diese Frist im Blick behalten.
Die zwölf Sonderfahrten planen Sie am besten früh und gemeinsam mit Ihrer Fahrlehrerin:
- Terminieren Sie die drei Nachtfahrten zuerst. Im Sommer wird es spät dunkel, im Winter früh.
- Legen Sie die beiden langen Fahrten fest: eine über Land und eine auf der Autobahn, jede mindestens 90 Minuten. Dafür brauchen Sie einen zusammenhängenden Termin.
- Klären Sie mit Ihrer Fahrlehrerin, wann die Grundausbildung abgeschlossen ist. Erst danach sollen die Sonderfahrten beginnen.
- Wählen Sie für die Autobahnfahrten wenn möglich eine Strecke ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 Kilometern je Stunde.
- Prüfen Sie nach jeder Sonderfahrt, ob sie in den Aufzeichnungen zu Ihrem Ausbildungsstand steht.
- Lassen Sie sich am Ende die Bescheinigung über Ihre Ausbildung aushändigen. Ohne sie fehlt der Beleg über Ihre Fahrten.
Wie viele Sonderfahrten brauchen Motorrad und Lkw?
Andere Klassen haben eigene Zahlen. Wer den Motorradführerschein ohne Vorstufe macht, fährt ebenfalls zwölf Sonderfahrten. Beim Aufstieg auf eine größere Motorradklasse sind es sechs Sonderfahrten, solange Sie die kleinere Klasse noch keine zwei Jahre haben. Wer sie seit zwei Jahren besitzt, braucht keine Ausbildung mehr, nur die praktische Prüfung. Wer vom Auto auf den Lkw wechselt, fährt zehn: fünf Stunden über Land, zwei auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit. Für den Bus gelten eigene Regeln.
Die Ausbildung für Lkw und Bus darf erst beginnen, wenn Sie die Klasse B schon haben. Es reicht auch, wenn Sie die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllen, etwa weil Sie fast alle Ausbildungsfahrten hinter sich haben.
Häufige Fragen
Wie viele Sonderfahrten sind für den Führerschein der Klasse B Pflicht?
Pflicht sind zwölf Sonderfahrten: fünf Stunden über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Dämmerung oder Dunkelheit. Jede Stunde dauert 45 Minuten. Ihre Fahrlehrerin darf mehr Fahrten ansetzen, wenn sie es für nötig hält.
Wie viele normale Fahrstunden sind für den Führerschein der Klasse B vorgeschrieben?
Für normale Fahrstunden gibt es keine Mindestzahl. Ihre Fahrlehrerin darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass Sie die Ausbildungsziele erreicht haben. Fragen Sie nach den Aufzeichnungen zu Ihrem Ausbildungsstand, dort steht, welche Inhalte behandelt wurden.
Muss eine Sonderfahrt auf der Autobahn 90 Minuten dauern?
Eine der Autobahnfahrten muss mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten dauern, also 90 Minuten. Dasselbe gilt für eine der Fahrten über Land. Bei den Autobahnfahrten soll außerdem, wenn möglich, mindestens eine Stunde auf einem Abschnitt ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 Kilometern je Stunde liegen.
Wie viele Theoriestunden sind für den Führerschein der Klasse B Pflicht?
Pflicht sind 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse B. Wer schon einen Führerschein besitzt, braucht nur 6 Doppelstunden Grundstoff. Der Unterricht ist auch in Einzelstunden zu 45 Minuten erlaubt.
Wann beginnen die Sonderfahrten beim Führerschein der Klasse B?
Die Sonderfahrten beginnen, wenn die Grundausbildung möglichst abgeschlossen ist. Die Grundausbildung besteht aus den ersten normalen Fahrstunden, in denen Sie das Fahren lernen. Die Ausbildungsordnung sieht diese Reihenfolge für die Klasse B ausdrücklich vor.
Fallen die zwölf Sonderfahrten beim Führerschein weg?
Noch nicht, heute sind zwölf Sonderfahrten Pflicht. Die Bundesregierung will die feste Zahl streichen, sodass Ihre Fahrlehrerin nach Ihrem Können entscheidet. Beschlossen ist das nicht, denn der Bundesrat muss der zugehörigen Verordnung noch zustimmen.
