Wie weit ist die Fahrschulreform 2026?
Die Fahrschulreform besteht aus zwei Texten. Das Gesetz beschließen Bundestag und Bundesrat, die Verordnung erlässt das Verkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrats.
20. Mai 2026: Kabinett beschließt das Gesetz
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes über Fahrlehrer und Fahrschulen. Es enthält unter anderem den Versuch mit dem Üben mit den Eltern, das Register für Fahrschulpreise und den Wegfall der Pflicht zu eigenen Unterrichtsräumen.
10. Juni 2026: Kabinett beschließt die Verordnung
Die Verordnung ersetzt die heutige Ausbildungsordnung für Fahrschüler und ändert die Prüfungsregeln. Der Bundesrat muss ihr zustimmen.
10. Juli 2026: Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung
Die Länder begrüßen die Reform, wünschen aber Änderungen. Das Üben mit den Eltern soll nach ihrem Wunsch in allen Ländern gelten, außer ein Land schließt es aus. Die Bundesregierung lehnt das ab.
29. Juli 2026: Gesetzentwurf geht an den Bundestag
Der Entwurf trägt die amtliche Nummer 21/7404.
24. September 2026: erste Lesung im Bundestag
Der Bundestag berät den Entwurf zum ersten Mal und überweist ihn an die Ausschüsse. Der Verkehrsausschuss führt die weiteren Beratungen.
Noch offen: Beschluss und Zustimmung
Der Bundestag muss das Gesetz beschließen, und der Bundesrat muss Gesetz und Verordnung zustimmen. Über die Verordnung hat der Bundesrat bis zum 25. September 2026 nicht abgestimmt. Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, dem amtlichen Verkündungsblatt, gilt etwas davon.
Als Start nennt der Entwurf den 1. Januar 2027 für die neue Ausbildungsordnung und den 1. Juli 2027 für das Gesetz und weitere Teile der Verordnung. Das Verkehrsministerium sprach im Mai von Anfang 2027, falls das Verfahren ohne Verzögerung läuft.
Was ändert die Fahrschulreform bei der Theorie?
Heute besuchen Sie 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten Theorieunterricht, in der Regel in der Fahrschule. In der Prüfung beantworten Sie 30 Fragen und dürfen 10 Fehlerpunkte sammeln. Geplant sind keine Mindeststunden und 3 erlaubte Fehlerpunkte, und die bestandene Theorie soll nicht mehr nach 12 Monaten verfallen.
| Thema | Heute | Geplant |
|---|---|---|
| Unterricht | Sie sitzen in der Fahrschule im Unterricht. Digital geht es nur in begründeten Ausnahmen mit Genehmigung. | Die Anwesenheitspflicht entfällt. Sie lernen in der Fahrschule, online oder mit einer App. Die Fahrschule entscheidet, ob und wie sie Unterricht anbietet. |
| Umfang | 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten | keine Mindeststundenzahl |
| Fragen in der Prüfung | 30 Fragen, bis zu 10 Fehlerpunkte, die Fragen zählen 2 bis 5 Punkte | 30 Fragen, jede zählt einen Punkt, bis zu 3 Fehlerpunkte. Bei einzelnen wichtigen Fragen, etwa zur Vorfahrt, führt ein Fehler zum Durchfallen. |
| Fragenkatalog | über 1.100 Fragen | rund ein Drittel weniger, sagt das Verkehrsministerium |
| Gültigkeit der Theorieprüfung | 12 Monate für die Fahrprüfung, danach verfällt sie | keine Frist mehr |
Die Regierung will damit Kosten und Zeit sparen. Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume mehr vorhalten, und Sie lernen, wann und wo Sie wollen. Kritik kam im Februar 2026 vom TÜV-Verband, dem Verband der TÜV-Unternehmen, die auch die Prüfungen abnehmen. Er warnte davor, Fragenkatalog, Fahrzeit und Prüfungsdauer pauschal zu kürzen, und forderte verbindliche Tests am Bildschirm, die zeigen, ob Sie prüfungsreif sind.
Was ändert die Fahrschulreform bei Fahrstunden und Prüfung?
Heute schreibt die Ausbildungsordnung 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten vor, die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Die Fahrprüfung dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit. Geplant sind keine feste Zahl mehr und eine Prüfung von mindestens 40 Minuten mit 25 Minuten Fahrzeit.
| Thema | Heute | Geplant |
|---|---|---|
| Sonderfahrten | 12 Fahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn, 3 bei Dunkelheit | Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Die Zahl richtet sich nach Ihrem Können und dem Urteil Ihrer Fahrlehrerin. |
| Fahrsimulator | Für zivile Fahrschulen sieht die Ausbildungsordnung keine Simulatorstunden vor. | Übungen am Simulator sind erlaubt, aber kein Ersatz für die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. |
| Test vor der Prüfung | Die Fahrlehrerin entscheidet nach eigener Überzeugung, wann Sie bereit sind. | Vor der Fahrprüfung muss ein Test im Verkehr stattfinden, der die Prüfung nachstellt und ebenso lange dauert. |
| Fahrprüfung | mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeit | mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten Fahrzeit |
Am Simulator muss nach dem Entwurf keine Fahrlehrerin danebensitzen. Die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit muss aber weiterhin ein echtes Auto auf der Straße leisten.
Wie soll das Üben mit den Eltern laufen?
Bisher üben Fahrschüler auf öffentlichen Straßen nur mit ihrer Fahrlehrerin oder ihrem Fahrlehrer. Der Gesetzentwurf sieht dazu einen Versuch vor: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, soll mit einer nahestehenden Person üben dürfen, zum Beispiel mit den Eltern. Die Fahrschule bleibt Pflicht. Das sind die Bedingungen im Entwurf:
- Sie haben die Theorieprüfung bestanden und mindestens 6 Fahrstunden in der Fahrschule genommen.
- Sie und Ihre Begleitperson werden gemeinsam in der Fahrschule eingewiesen.
- Die Begleitperson hat seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg und in den letzten 3 Jahren kein Fahrverbot.
- Sie begleitet Sie unentgeltlich, trinkt keinen Alkohol und sitzt bei jeder Fahrt neben Ihnen.
- Die Behörde genehmigt das Üben für höchstens 12 Monate. Am Auto hängt vorne und hinten ein Schild mit L und der Aufschrift Übungsfahrt.
- Nach 500 bis 600 Kilometern folgt eine Fahrt mit Ihrer Fahrlehrerin und Ihrer Begleitperson, danach mindestens 6 weitere Fahrstunden.
Der Versuch ist auf fünf Jahre befristet und wird wissenschaftlich begleitet. Die Länder entscheiden selbst, ob sie mitmachen, denn jedes Land muss dafür eine eigene Verordnung erlassen. Der Bundesrat wollte das umdrehen, sodass es überall gilt, solange ein Land nicht aussteigt. Die Bundesregierung lehnt das ab. Ob Ihr Bundesland teilnimmt, ist deshalb offen.
Werden Preise und Erfolgsquoten der Fahrschulen öffentlich?
Heute hängt jede Fahrschule ihre Preise in den Geschäftsräumen aus. Künftig sollen Fahrschulen ihre Preise vor jeder Änderung an das Verkehrsministerium melden, das sie online veröffentlicht, in der Mobilithek, der zentralen Datenbank des Bundes für Mobilitätsdaten. Der Aushang ist dann keine Pflicht mehr, doch die Fahrschule muss Ihnen auf Nachfrage weiter Auskunft über ihre Preise geben.
Dazu kommt die Bestehensquote. Das Register soll für jede Fahrschule zeigen, wie viele ihrer Fahrschüler die praktische Prüfung bestanden haben, getrennt nach Führerscheinklassen und nach ersten und wiederholten Versuchen. Die Prüfstellen liefern die Zahlen alle drei Monate.
Die erste Meldung ist für Fahrschulen, die vor dem 1. Juli 2027 eine Erlaubnis hatten, bis zum 1. Oktober 2027 fällig. Eine Senkung der Preise ist mit dem Register laut Begründung des Gesetzentwurfs nicht beabsichtigt. Es soll den Vergleich erleichtern.
Macht die Fahrschulreform den Führerschein billiger?
Das ist das erklärte Ziel. Die Bundesregierung nennt als heutigen Durchschnittspreis für den Führerschein der Klasse B rund 3.400 Euro und will ihn deutlich senken. Einen Zielbetrag nennt sie nicht. Im Gesetzentwurf steht nur, durch Digitalisierung und weniger Bürokratie werde insgesamt eine Senkung der Kosten erwartet.
Ein Rechenbeispiel im Verordnungsentwurf zeigt, was das Üben mit den Eltern bringen könnte. Die Fahrstunden in der Fahrschule kosten dort heute rund 2.334 Euro. Mit dem Üben mit den Eltern rechnet die Regierung mit rund 1.617 Euro, darin stecken auch höhere Versicherungs- und Autokosten. Das ergibt eine Ersparnis von etwa 717 Euro. Für alle Fahrschüler zusammen beziffert die Regierung die Entlastung auf rund 629 Millionen Euro im Jahr.
Das sind Rechnungen der Regierung, keine Preisgarantie. Wie viele Fahrstunden Sie brauchen, hängt weiter von Ihnen ab, und jede Fahrschule bestimmt ihre Preise selbst.
Was gilt für Fahrschüler, die jetzt anfangen?
Wer jetzt beginnt, lernt und wird nach dem heutigen Recht geprüft. Der Verordnungsentwurf sieht für laufende Ausbildungen vor, dass Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, nach den alten Regeln abgeschlossen werden dürfen. Der Entwurf sagt dürfen, nicht müssen.
Offen ist noch einiges. Der Entwurf legt nicht fest, was als Beginn der Ausbildung zählt, ob die Anmeldung, die erste Theoriestunde oder die erste Fahrstunde. Für die geänderten Prüfungsregeln, etwa die neue Bewertung der Theorieprüfung, findet sich im Entwurf keine eigene Übergangsregel. Ob Ihr Bundesland beim Üben mit den Eltern mitmacht, steht ebenfalls nicht fest.
Die Bundesregierung rechnet selbst damit, dass viele Fahrschüler mit dem Beginn warten, um die neuen Regeln abzuwarten. Sie warnt deshalb vor einer Welle von Fahrschülern und längeren Wartezeiten auf Prüfungstermine, falls die Regeln später gelten. Fragen Sie Ihre Fahrschule, wie sie mit dem Wechsel der Regeln umgeht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Fahrschulreform 2026?
Die Fahrschulreform gilt noch nicht. Der Entwurf nennt den 1. Januar 2027 für die neue Ausbildungsordnung und den 1. Juli 2027 für das Gesetz und weitere Teile der Verordnung. Beides setzt voraus, dass Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein sicheres Datum gibt es erst nach der Verkündung.
Muss ich für den Führerschein der Klasse B zum Theorieunterricht in die Fahrschule gehen?
Ja, für den Führerschein der Klasse B müssen Sie heute in der Regel zum Theorieunterricht in die Fahrschule gehen. Digitaler Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung erlaubt. Nach der Fahrschulreform soll die Anwesenheitspflicht entfallen, und Sie könnten den Stoff online oder per App lernen.
Wie viele Sonderfahrten muss ich beim Führerschein der Klasse B fahren?
Heute schreibt die Ausbildungsordnung für den Führerschein der Klasse B 12 Sonderfahrten vor: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit, jeweils 45 Minuten. Nach der Fahrschulreform soll es keine feste Zahl mehr geben, nur die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Wie viele es sind, entscheidet dann Ihre Fahrlehrerin.
Dürfen Eltern ihrem Kind das Fahren vor der Fahrprüfung beibringen?
Nein, wer noch keinen Führerschein hat, darf auf öffentlichen Straßen heute nur mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer üben. Geplant ist ein auf fünf Jahre befristeter Versuch: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, soll mit einer nahestehenden Person üben dürfen, wenn das Bundesland mitmacht. Die Begleitperson braucht unter anderem seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B.
Müssen Fahrschulen ihre Preise und Erfolgsquoten veröffentlichen?
Heute müssen Fahrschulen ihre Preise aushängen, ihre Erfolgsquoten sind meist nicht einsehbar. Geplant ist ein Register des Verkehrsministeriums, in dem die Preise und die Bestehensquoten der praktischen Prüfung jeder Fahrschule öffentlich stehen. Die erste Meldung der Fahrschulen soll bis zum 1. Oktober 2027 erfolgen.
Sinkt der Preis für den Führerschein der Klasse B durch die Fahrschulreform?
Die Bundesregierung erwartet eine Senkung der Kosten, nennt aber keinen Betrag. Sie geht von einem heutigen Durchschnittspreis von rund 3.400 Euro aus. Für das Preisregister der Fahrschulen nennt die Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich keine Preissenkung als Ziel.
