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Ratgeber

Was ändert die Fahrschulreform 2026 für Ihren Führerschein?

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Die Fahrschulreform ändert noch nichts an Ihrem Führerschein. Geplant sind Theorie ohne Anwesenheitspflicht, keine feste Zahl an Sonderfahrten (den Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit), eine kürzere Fahrprüfung und Üben mit den Eltern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 erstmals beraten. Bis Bundestag und Bundesrat zustimmen, gilt das heutige Recht.

Feste Sonderfahrten für Klasse B heute
12 Fahrstunden, geplant keine feste Zahl
Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf 21/7404, erste Lesung am 24. September 2026, Stand 24. September 2026
Geplanter Start der neuen Ausbildung
1. Januar 2027
Bundesrat, Drucksache 365/26, Entwurf der Verordnung vom 10. Juni 2026, Stand 10. Juni 2026
Durchschnittspreis heute laut Bundesregierung
rund 3.400 Euro
Bundesregierung, Reform für einen bezahlbaren und modernen Führerschein, Stand 10. Juni 2026
Ein Fahrsimulator in einem modernen Fahrschulraum mit Autositz, Lenkrad, Pedalen und drei Bildschirmen, ohne Menschen.
Übungen am Fahrsimulator sollen mit der geplanten Fahrschulreform möglich werden, beschlossen ist das noch nicht. Bild: KI generiert.

Wie weit ist die Fahrschulreform 2026?

Die Fahrschulreform besteht aus zwei Texten. Das Gesetz beschließen Bundestag und Bundesrat, die Verordnung erlässt das Verkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrats.

Der Weg der Fahrschulreform bis zum 26. September 2026
  1. 20. Mai 2026: Kabinett beschließt das Gesetz

    Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes über Fahrlehrer und Fahrschulen. Es enthält unter anderem den Versuch mit dem Üben mit den Eltern, das Register für Fahrschulpreise und den Wegfall der Pflicht zu eigenen Unterrichtsräumen.

  2. 10. Juni 2026: Kabinett beschließt die Verordnung

    Die Verordnung ersetzt die heutige Ausbildungsordnung für Fahrschüler und ändert die Prüfungsregeln. Der Bundesrat muss ihr zustimmen.

  3. 10. Juli 2026: Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung

    Die Länder begrüßen die Reform, wünschen aber Änderungen. Das Üben mit den Eltern soll nach ihrem Wunsch in allen Ländern gelten, außer ein Land schließt es aus. Die Bundesregierung lehnt das ab.

  4. 29. Juli 2026: Gesetzentwurf geht an den Bundestag

    Der Entwurf trägt die amtliche Nummer 21/7404.

  5. 24. September 2026: erste Lesung im Bundestag

    Der Bundestag berät den Entwurf zum ersten Mal und überweist ihn an die Ausschüsse. Der Verkehrsausschuss führt die weiteren Beratungen.

  6. Noch offen: Beschluss und Zustimmung

    Der Bundestag muss das Gesetz beschließen, und der Bundesrat muss Gesetz und Verordnung zustimmen. Über die Verordnung hat der Bundesrat bis zum 25. September 2026 nicht abgestimmt. Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, dem amtlichen Verkündungsblatt, gilt etwas davon.

Als Start nennt der Entwurf den 1. Januar 2027 für die neue Ausbildungsordnung und den 1. Juli 2027 für das Gesetz und weitere Teile der Verordnung. Das Verkehrsministerium sprach im Mai von Anfang 2027, falls das Verfahren ohne Verzögerung läuft.

Was ändert die Fahrschulreform bei der Theorie?

Heute besuchen Sie 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten Theorieunterricht, in der Regel in der Fahrschule. In der Prüfung beantworten Sie 30 Fragen und dürfen 10 Fehlerpunkte sammeln. Geplant sind keine Mindeststunden und 3 erlaubte Fehlerpunkte, und die bestandene Theorie soll nicht mehr nach 12 Monaten verfallen.

Was heute bei der Theorie gilt und was der Entwurf ändern will.
ThemaHeuteGeplant
UnterrichtSie sitzen in der Fahrschule im Unterricht. Digital geht es nur in begründeten Ausnahmen mit Genehmigung.Die Anwesenheitspflicht entfällt. Sie lernen in der Fahrschule, online oder mit einer App. Die Fahrschule entscheidet, ob und wie sie Unterricht anbietet.
Umfang14 Doppelstunden zu je 90 Minutenkeine Mindeststundenzahl
Fragen in der Prüfung30 Fragen, bis zu 10 Fehlerpunkte, die Fragen zählen 2 bis 5 Punkte30 Fragen, jede zählt einen Punkt, bis zu 3 Fehlerpunkte. Bei einzelnen wichtigen Fragen, etwa zur Vorfahrt, führt ein Fehler zum Durchfallen.
Fragenkatalogüber 1.100 Fragenrund ein Drittel weniger, sagt das Verkehrsministerium
Gültigkeit der Theorieprüfung12 Monate für die Fahrprüfung, danach verfällt siekeine Frist mehr

Die Regierung will damit Kosten und Zeit sparen. Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume mehr vorhalten, und Sie lernen, wann und wo Sie wollen. Kritik kam im Februar 2026 vom TÜV-Verband, dem Verband der TÜV-Unternehmen, die auch die Prüfungen abnehmen. Er warnte davor, Fragenkatalog, Fahrzeit und Prüfungsdauer pauschal zu kürzen, und forderte verbindliche Tests am Bildschirm, die zeigen, ob Sie prüfungsreif sind.

Was ändert die Fahrschulreform bei Fahrstunden und Prüfung?

Heute schreibt die Ausbildungsordnung 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten vor, die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Die Fahrprüfung dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit. Geplant sind keine feste Zahl mehr und eine Prüfung von mindestens 40 Minuten mit 25 Minuten Fahrzeit.

Was heute bei Fahrstunden und Fahrprüfung gilt und was der Entwurf ändern will.
ThemaHeuteGeplant
Sonderfahrten12 Fahrten: 5 über Land, 4 auf der Autobahn, 3 bei DunkelheitFahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Die Zahl richtet sich nach Ihrem Können und dem Urteil Ihrer Fahrlehrerin.
FahrsimulatorFür zivile Fahrschulen sieht die Ausbildungsordnung keine Simulatorstunden vor.Übungen am Simulator sind erlaubt, aber kein Ersatz für die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.
Test vor der PrüfungDie Fahrlehrerin entscheidet nach eigener Überzeugung, wann Sie bereit sind.Vor der Fahrprüfung muss ein Test im Verkehr stattfinden, der die Prüfung nachstellt und ebenso lange dauert.
Fahrprüfungmindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeitmindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten Fahrzeit

Am Simulator muss nach dem Entwurf keine Fahrlehrerin danebensitzen. Die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit muss aber weiterhin ein echtes Auto auf der Straße leisten.

Wie soll das Üben mit den Eltern laufen?

Bisher üben Fahrschüler auf öffentlichen Straßen nur mit ihrer Fahrlehrerin oder ihrem Fahrlehrer. Der Gesetzentwurf sieht dazu einen Versuch vor: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, soll mit einer nahestehenden Person üben dürfen, zum Beispiel mit den Eltern. Die Fahrschule bleibt Pflicht. Das sind die Bedingungen im Entwurf:

  • Sie haben die Theorieprüfung bestanden und mindestens 6 Fahrstunden in der Fahrschule genommen.
  • Sie und Ihre Begleitperson werden gemeinsam in der Fahrschule eingewiesen.
  • Die Begleitperson hat seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg und in den letzten 3 Jahren kein Fahrverbot.
  • Sie begleitet Sie unentgeltlich, trinkt keinen Alkohol und sitzt bei jeder Fahrt neben Ihnen.
  • Die Behörde genehmigt das Üben für höchstens 12 Monate. Am Auto hängt vorne und hinten ein Schild mit L und der Aufschrift Übungsfahrt.
  • Nach 500 bis 600 Kilometern folgt eine Fahrt mit Ihrer Fahrlehrerin und Ihrer Begleitperson, danach mindestens 6 weitere Fahrstunden.

Der Versuch ist auf fünf Jahre befristet und wird wissenschaftlich begleitet. Die Länder entscheiden selbst, ob sie mitmachen, denn jedes Land muss dafür eine eigene Verordnung erlassen. Der Bundesrat wollte das umdrehen, sodass es überall gilt, solange ein Land nicht aussteigt. Die Bundesregierung lehnt das ab. Ob Ihr Bundesland teilnimmt, ist deshalb offen.

Werden Preise und Erfolgsquoten der Fahrschulen öffentlich?

Heute hängt jede Fahrschule ihre Preise in den Geschäftsräumen aus. Künftig sollen Fahrschulen ihre Preise vor jeder Änderung an das Verkehrsministerium melden, das sie online veröffentlicht, in der Mobilithek, der zentralen Datenbank des Bundes für Mobilitätsdaten. Der Aushang ist dann keine Pflicht mehr, doch die Fahrschule muss Ihnen auf Nachfrage weiter Auskunft über ihre Preise geben.

Dazu kommt die Bestehensquote. Das Register soll für jede Fahrschule zeigen, wie viele ihrer Fahrschüler die praktische Prüfung bestanden haben, getrennt nach Führerscheinklassen und nach ersten und wiederholten Versuchen. Die Prüfstellen liefern die Zahlen alle drei Monate.

Die erste Meldung ist für Fahrschulen, die vor dem 1. Juli 2027 eine Erlaubnis hatten, bis zum 1. Oktober 2027 fällig. Eine Senkung der Preise ist mit dem Register laut Begründung des Gesetzentwurfs nicht beabsichtigt. Es soll den Vergleich erleichtern.

Macht die Fahrschulreform den Führerschein billiger?

Das ist das erklärte Ziel. Die Bundesregierung nennt als heutigen Durchschnittspreis für den Führerschein der Klasse B rund 3.400 Euro und will ihn deutlich senken. Einen Zielbetrag nennt sie nicht. Im Gesetzentwurf steht nur, durch Digitalisierung und weniger Bürokratie werde insgesamt eine Senkung der Kosten erwartet.

Ein Rechenbeispiel im Verordnungsentwurf zeigt, was das Üben mit den Eltern bringen könnte. Die Fahrstunden in der Fahrschule kosten dort heute rund 2.334 Euro. Mit dem Üben mit den Eltern rechnet die Regierung mit rund 1.617 Euro, darin stecken auch höhere Versicherungs- und Autokosten. Das ergibt eine Ersparnis von etwa 717 Euro. Für alle Fahrschüler zusammen beziffert die Regierung die Entlastung auf rund 629 Millionen Euro im Jahr.

Das sind Rechnungen der Regierung, keine Preisgarantie. Wie viele Fahrstunden Sie brauchen, hängt weiter von Ihnen ab, und jede Fahrschule bestimmt ihre Preise selbst.

Was gilt für Fahrschüler, die jetzt anfangen?

Wer jetzt beginnt, lernt und wird nach dem heutigen Recht geprüft. Der Verordnungsentwurf sieht für laufende Ausbildungen vor, dass Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, nach den alten Regeln abgeschlossen werden dürfen. Der Entwurf sagt dürfen, nicht müssen.

Offen ist noch einiges. Der Entwurf legt nicht fest, was als Beginn der Ausbildung zählt, ob die Anmeldung, die erste Theoriestunde oder die erste Fahrstunde. Für die geänderten Prüfungsregeln, etwa die neue Bewertung der Theorieprüfung, findet sich im Entwurf keine eigene Übergangsregel. Ob Ihr Bundesland beim Üben mit den Eltern mitmacht, steht ebenfalls nicht fest.

Die Bundesregierung rechnet selbst damit, dass viele Fahrschüler mit dem Beginn warten, um die neuen Regeln abzuwarten. Sie warnt deshalb vor einer Welle von Fahrschülern und längeren Wartezeiten auf Prüfungstermine, falls die Regeln später gelten. Fragen Sie Ihre Fahrschule, wie sie mit dem Wechsel der Regeln umgeht.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Fahrschulreform 2026?

Die Fahrschulreform gilt noch nicht. Der Entwurf nennt den 1. Januar 2027 für die neue Ausbildungsordnung und den 1. Juli 2027 für das Gesetz und weitere Teile der Verordnung. Beides setzt voraus, dass Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein sicheres Datum gibt es erst nach der Verkündung.

Muss ich für den Führerschein der Klasse B zum Theorieunterricht in die Fahrschule gehen?

Ja, für den Führerschein der Klasse B müssen Sie heute in der Regel zum Theorieunterricht in die Fahrschule gehen. Digitaler Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung erlaubt. Nach der Fahrschulreform soll die Anwesenheitspflicht entfallen, und Sie könnten den Stoff online oder per App lernen.

Wie viele Sonderfahrten muss ich beim Führerschein der Klasse B fahren?

Heute schreibt die Ausbildungsordnung für den Führerschein der Klasse B 12 Sonderfahrten vor: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit, jeweils 45 Minuten. Nach der Fahrschulreform soll es keine feste Zahl mehr geben, nur die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Wie viele es sind, entscheidet dann Ihre Fahrlehrerin.

Dürfen Eltern ihrem Kind das Fahren vor der Fahrprüfung beibringen?

Nein, wer noch keinen Führerschein hat, darf auf öffentlichen Straßen heute nur mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer üben. Geplant ist ein auf fünf Jahre befristeter Versuch: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, soll mit einer nahestehenden Person üben dürfen, wenn das Bundesland mitmacht. Die Begleitperson braucht unter anderem seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B.

Müssen Fahrschulen ihre Preise und Erfolgsquoten veröffentlichen?

Heute müssen Fahrschulen ihre Preise aushängen, ihre Erfolgsquoten sind meist nicht einsehbar. Geplant ist ein Register des Verkehrsministeriums, in dem die Preise und die Bestehensquoten der praktischen Prüfung jeder Fahrschule öffentlich stehen. Die erste Meldung der Fahrschulen soll bis zum 1. Oktober 2027 erfolgen.

Sinkt der Preis für den Führerschein der Klasse B durch die Fahrschulreform?

Die Bundesregierung erwartet eine Senkung der Kosten, nennt aber keinen Betrag. Sie geht von einem heutigen Durchschnittspreis von rund 3.400 Euro aus. Für das Preisregister der Fahrschulen nennt die Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich keine Preissenkung als Ziel.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  2. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Drucksache 21/7404 vom 29. Juli 2026, Deutscher Bundestag,
  3. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,
  4. Beratungsvorgang 365/26, Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat,
  5. Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026, Bundesrat,
  6. Reform für einen bezahlbaren und modernen Führerschein, Kabinettbeschluss vom 10. Juni 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  7. Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2026, Kabinettbeschluss zum Gesetzentwurf über Fahrlehrer und Fahrschulen, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  8. Bezahlbarer Führerschein: Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung, Pressemitteilung 043/2026 vom 20. Mai 2026, Bundesministerium für Verkehr,
  9. § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Theoretischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Art und Umfang der Ausbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Besondere Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. § 18 Fahrerlaubnis-Verordnung, Wiederholung und Gültigkeit der Prüfungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. § 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. § 2 Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis, Absatz 15 zur Begleitung durch Fahrlehrer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. 2025: Prüfungen auf Rekordniveau, Datenreport zu den Fahrerlaubnisprüfungen, Stichtag 30. Januar 2026, TÜV-Verband e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.