Fahrschulenverzeichnis

Glossar

Autobahnfahrt (Sonderfahrt)

Eine Autobahnfahrt ist eine Pflichtfahrt auf der Autobahn, bei der Sie hohes Tempo, das Einfädeln und den Spurwechsel üben. Sie zählt zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind vier davon Pflicht.

Begriff
Autobahnfahrt (Sonderfahrt)
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Auf der Autobahn nähern sich Fahrzeuge mit viel höherem Tempo als auf der Landstraße. Sie lernen deshalb, Abstände und Geschwindigkeiten früh einzuschätzen, vor allem beim Einfädeln über den Beschleunigungsstreifen.

Wohnen Sie weit von einer Autobahn entfernt, kann die Anfahrt einen großen Teil der 45 Minuten kosten. Planen Sie das bei Ihrer Ausbildung ein. Geplant, aber noch nicht beschlossen: Die Bundesregierung will die feste Zahl der Sonderfahrten streichen. Der Bundestag hat ihre Reform am 24. September 2026 erstmals beraten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  2. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.