Fahrschulenverzeichnis

Glossar

Überlandfahrt

Eine Überlandfahrt ist eine Pflichtfahrt auf Landstraßen außerhalb von Ortschaften, bei der Sie schneller fahren als in der Stadt und mehr verschiedene Verkehrssituationen erleben. Sie gehört zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind fünf davon Pflicht.

Begriff
Überlandfahrt
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Bei der Überlandfahrt üben Sie höheres Tempo außerhalb von Ortschaften, das Überholen und den Umgang mit langsamen Fahrzeugen wie Traktoren. Im reinen Stadtverkehr kommt das selten vor.

Zusätzlich zu den fünf Überlandfahrten sind für die Klasse B vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten vorgeschrieben. Jede dieser Fahrten dauert 45 Minuten, so lang wie eine normale Fahrstunde. Geplant, aber noch nicht beschlossen: Die Bundesregierung will die feste Zahl der Sonderfahrten streichen. Der Bundestag hat ihre Reform am 24. September 2026 erstmals beraten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  2. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.