Fahrschulenverzeichnis

Glossar

Nachtfahrt (Sonderfahrt)

Eine Nachtfahrt ist eine Pflichtfahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit, bei der Sie üben, Entfernungen und Tempo bei schlechter Sicht einzuschätzen und Abblendlicht und Fernlicht richtig einzusetzen. Sie zählt zu den Sonderfahrten, den vorgeschriebenen Zusatzfahrten der Ausbildung, und für die Klasse B sind drei davon Pflicht.

Begriff
Nachtfahrt (Sonderfahrt)
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Wann die Fahrt stattfindet, hängt von der Jahreszeit ab. Im Sommer wird es später dunkel, deshalb fahren Sie dann später los als im Winter.

Sie üben außerdem, wie Sie reagieren, wenn Sie ein entgegenkommendes Auto blendet, und wie Sie schlecht beleuchtete Menschen erkennen, zum Beispiel Fußgänger oder Radfahrer ohne reflektierende Kleidung. Geplant, aber noch nicht beschlossen: Die Bundesregierung will die feste Zahl der Sonderfahrten streichen. Der Bundestag hat ihre Reform am 24. September 2026 erstmals beraten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sonderfahrten beim Führerschein: So viele sind Pflicht, Bussgeldkatalog.org,
  2. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  3. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.