Fahrschulenverzeichnis

Ratgeber

Brauche ich für meinen Anhänger B96 oder BE?

Veröffentlicht am

Mit dem normalen Autoführerschein dürfen Sie einen Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen oder einen schwereren, wenn Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben. Bis zusammen 4.250 Kilogramm brauchen Sie B96, eine Schulung von mindestens sieben Stunden ohne Prüfung. Für noch schwerere Kombinationen aus Auto und Anhänger brauchen Sie BE mit praktischer Prüfung.

Anhänger, der immer erlaubt ist
bis 750 Kilogramm
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6 Absatz 1, Klasse B, Stand 12. August 2026
Gesamtgewicht mit B96
bis 4.250 Kilogramm
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6a Absatz 1, Stand 12. August 2026
Dauer der B96-Schulung
mindestens 7 Stunden
Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 7a Nummer 1, Stand 12. August 2026
Ein Auto zieht an einem sonnigen Tag auf einer Landstraße einen Wohnwagen.
Wie schwer Ihr Anhänger sein darf, entscheidet darüber, ob Sie eine Zusatzklasse oder die Schlüsselzahl 96 brauchen. Bild: KI generiert.

Wann der Autoführerschein für Ihren Anhänger reicht

Alles hängt an zwei Zahlen. Die eine ist das zulässige Gesamtgewicht Ihres Autos, die andere das Ihres Anhängers. Das ist das Gewicht, das ein Fahrzeug beladen höchstens haben darf. Sie finden es im Fahrzeugschein in Feld F.2, dort heißt es zulässige Gesamtmasse. Das Leergewicht zählt nicht.

Mit dem Führerschein der Klasse B fahren Sie ein Auto bis 3.500 Kilogramm. Einen Anhänger bis 750 Kilogramm dürfen Sie immer mitnehmen. Einen schwereren Anhänger dürfen Sie ziehen, solange Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben. Wird die Kombination aus Auto und Anhänger schwerer, brauchen Sie B96 oder BE.

Was Sie mit B96 ziehen dürfen und was die Schulung verlangt

B96 ist eine Erweiterung der Klasse B. Sie erlaubt ein Auto mit Anhänger, wenn beide zusammen mehr als 3.500, aber höchstens 4.250 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben. Der Anhänger darf dabei schwerer als 750 Kilogramm sein.

Sie brauchen dafür keine Prüfung, sondern eine Schulung in der Fahrschule von mindestens sieben Stunden. Zweieinhalb Stunden davon sind Theorie, mindestens dreieinhalb Stunden sind Übungen, und jeder Teilnehmer fährt mindestens eine Stunde im Straßenverkehr.

Bei den Übungen lernen Sie zum Beispiel Bremsen, Ausweichen, Rückwärtsfahren sowie An- und Abkuppeln. Die Übungen dürfen in Gruppen von höchstens acht Teilnehmern stattfinden. Auf öffentlichen Straßen fährt jeder einzeln.

Am Ende bekommen Sie eine Bescheinigung der Fahrschule. Mit ihr beantragen Sie bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 96, das ist die Zahl im Führerschein, die diese Erweiterung kennzeichnet. Das kostet 28,60 Euro. Viele Fahrschulen bieten die Schulung an einem einzigen Tag an.

Das Mindestalter für B96 beträgt 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17. Die Klasse B müssen Sie schon besitzen oder gleichzeitig erwerben. Nach Angaben des ADAC gilt die Schlüsselzahl 96 in der ganzen EU.

Was Sie mit BE ziehen dürfen und wie die Ausbildung läuft

Die Klasse BE erlaubt ein Auto der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht. Auto und Anhänger dürfen zusammen also bis zu 7.000 Kilogramm zulässig wiegen, wenn beide voll ausgeschöpft sind.

Voraussetzung ist die Klasse B, mit 18 Jahren oder im begleiteten Fahren schon mit 17. Eine Theorieprüfung gibt es nicht, nur eine praktische Prüfung. Auch einen eigenen Theorieunterricht brauchen Sie nicht, weil die Ausbildung der Klasse B den Anhänger schon einschließt.

Vorgeschrieben sind fünf Sonderfahrten zu je 45 Minuten, so heißen die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Dreimal fahren Sie über Land, einmal auf der Autobahn und einmal bei Dunkelheit. Dazu kommen Übungsstunden. Wie viele, entscheidet Ihr Fahrlehrer, denn eine Mindestzahl gibt es nicht.

Die Prüfung dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit. Sie fahren im normalen Verkehr, üben eine Grundfahraufgabe, nämlich Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links, und kuppeln den Anhänger selbst an und ab. Grundfahraufgaben sind die festgelegten Fahrübungen in der praktischen Prüfung.

Was B96 und BE kosten

B96 kostet nach Angaben des ADAC meist 300 bis 500 Euro für die Schulung, dazu kommen 28,60 Euro für die Eintragung im Führerschein. Bei BE zahlen Sie 129,83 Euro für die praktische Prüfung und 40,80 Euro Gebühr bei der Führerscheinstelle. Den Bruttobetrag von 129,83 Euro nennt die DEKRA für Berlin und die ostdeutschen Länder, der Nettobetrag von 109,10 Euro steht in der bundesweiten Gebührenordnung. Die Fahrschule legt die Preise für Ausbildung und Übungsstunden selbst fest.

Was B96 und BE im Vergleich kosten und verlangen.
PostenB96BE
Ausbildung bei der FahrschuleSchulung von 7 Stunden, meist 300 bis 500 Euro5 Sonderfahrten und Übungsstunden, Preis laut Preisaushang
Prüfung bei der Prüfstellekeinepraktische Prüfung, 129,83 Euro
Theorieprüfungkeinekeine
Gebühr der Führerscheinstelle28,60 Euro40,80 Euro

Als Orientierung für die Fahrstunden bei BE: Die Bundesregierung rechnet in der Begründung ihrer Fahrschulreform mit 72,40 Euro je Sonderfahrt. Fünf Sonderfahrten kosten dann 362,00 Euro, dazu kommen die Übungsstunden.

Welcher Anhängerführerschein zu Ihrem Anhänger passt

Lesen Sie im Fahrzeugschein die zulässigen Gesamtgewichte von Auto und Anhänger ab und beantworten Sie diese Fragen.

Reicht die Klasse B, oder brauchen Sie B96 oder BE?

Hat Ihr Anhänger höchstens 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht?

Ja

Der Führerschein der Klasse B reicht.

Nein

Haben Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht?

Ja

Auch dann reicht die Klasse B.

Nein

Haben Auto und Anhänger zusammen höchstens 4.250 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht?

Ja

Sie brauchen B96 oder BE. B96 kommt ohne Prüfung aus, BE erlaubt schwerere Anhänger.

Nein

Sie brauchen BE, wenn der Anhänger höchstens 3.500 Kilogramm hat. Ist er schwerer, brauchen Sie eine Lkw-Klasse.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wohnwagen einen Anhängerführerschein?

Das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Ein Wohnwagen bis 750 Kilogramm ist mit der Klasse B erlaubt. Einen schwereren dürfen Sie ziehen, wenn Auto und Wohnwagen zusammen höchstens 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben. Darüber brauchen Sie B96 oder BE.

Was ist der Unterschied zwischen B96 und BE beim Anhängerführerschein?

B96 erlaubt ein Auto mit Anhänger bis zusammen 4.250 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und braucht nur eine Schulung von mindestens sieben Stunden ohne Prüfung. BE erlaubt einen Anhänger bis 3.500 Kilogramm und verlangt Sonderfahrten und eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung gibt es bei beiden nicht.

Was kostet der Anhängerführerschein B96?

Der Anhängerführerschein B96 kostet nach Angaben des ADAC meist 300 bis 500 Euro für die Schulung in der Fahrschule. Dazu kommen 28,60 Euro Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein. Eine Prüfungsgebühr gibt es nicht, weil keine Prüfung stattfindet.

Wie viele Fahrstunden braucht man für den Anhängerführerschein BE?

Für den Anhängerführerschein BE sind fünf Sonderfahrten zu je 45 Minuten Pflicht, dreimal über Land, einmal auf der Autobahn und einmal bei Dunkelheit. Dazu kommen Übungsstunden, deren Zahl Ihr Fahrlehrer festlegt. Eine Mindestzahl an Übungsstunden gibt es nicht.

Ab welchem Alter darf ich den Anhängerführerschein B96 oder BE machen?

Den Anhängerführerschein B96 oder BE können Sie mit 18 Jahren machen, beim begleiteten Fahren schon mit 17. Voraussetzung ist die Klasse B, die Sie bei BE schon besitzen müssen und bei B96 gleichzeitig erwerben können.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Klassen B und BE, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 6a Fahrerlaubnis-Verordnung, Klasse B mit der Schlüsselzahl 96, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 7a Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung, Erweiterung von B auf BE nur mit praktischer Prüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungsdauer und Grundfahraufgabe der Klasse BE, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Ausbildung der Klasse B schließt die Anhängerklasse ein, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten von B auf BE, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummern 201, 202.1, 216 und 402.3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden, gültig ab 5. Februar 2024, DEKRA e. V., Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr,
  10. Anhängerführerschein B96: So viel dürfen Sie damit ziehen, ADAC e. V.,
  11. BE-Führerschein: Anhängerführerschein und Kosten, ADAC e. V.,
  12. Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Feld F.2, Kraftfahrt-Bundesamt,
  13. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat-Drucksache 365/26, Bundesregierung, Bundesrat,
  14. Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet, Bundesregierung,
  15. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.