Fahrschulenverzeichnis

Ratgeber

Wie funktioniert das begleitete Fahren ab 17?

Veröffentlicht am

Beim begleiteten Fahren ab 17 machen Sie den Autoführerschein mit 17 und fahren bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Den Antrag stellen Sie ab 16 Jahren und 6 Monaten.

Mindestalter beim begleiteten Fahren
17 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Alter der Begleitperson
mindestens 30 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48a Absatz 5, Stand 12. August 2026
Gebühr für die Prüfungsbescheinigung
7,70 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummer 202.8, Stand 12. August 2026
Ein junger Fahrer sitzt am Steuer, neben ihm sitzt ein Elternteil, Blick von der Rückbank durch die Windschutzscheibe.
Beim begleiteten Fahren dürfen Sie schon mit 17 Jahren fahren, aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Bild: KI generiert.

Wer mit 17 den Führerschein machen darf

Mit 17 können Sie den Führerschein der Klasse B machen, also den normalen Autoführerschein. Auch die Klasse BE ist möglich, der Führerschein für ein Auto mit schwerem Anhänger. Die Ausbildung ist dieselbe wie mit 18. Sie besuchen den Theorieunterricht, nehmen Fahrstunden und fahren die zwölf Sonderfahrten, das sind die Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.

Neu ist nur, was nach der Prüfung kommt. Statt des Führerscheins bekommen Sie die Prüfungsbescheinigung, ein Papier, das bis zum 18. Geburtstag den Führerschein ersetzt. Mit ihr dürfen Sie fahren, aber nur, wenn eine der eingetragenen Begleitpersonen im Auto ist. Ihre Eltern müssen sowohl dem begleiteten Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen.

Vieles läuft schon vor dem 17. Geburtstag. Den Antrag bei der Führerscheinstelle können Sie frühestens sechs Monate vorher stellen, also mit 16 Jahren und 6 Monaten. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag erlaubt, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Fahren dürfen Sie erst ab dem 17. Geburtstag.

Wer beim begleiteten Fahren als Begleitperson mitfahren darf

Es müssen nicht die Eltern sein. Jede Person darf Begleitperson werden, wenn sie diese Bedingungen erfüllt.

  • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
  • Sie besitzt seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B. Ein deutscher, EU-, EWR- oder Schweizer Führerschein genügt.
  • Sie hat bei der Antragstellung höchstens einen Punkt in Flensburg.
  • Sie hat weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut (0,25 Milligramm je Liter Atemluft) und steht nicht unter Drogeneinfluss.

Jede Begleitperson wird im Antrag namentlich genannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Weitere Personen lassen Sie später bei der Führerscheinstelle nachtragen. Die Stelle prüft jede Begleitperson und fragt dafür beim Punkteregister in Flensburg nach.

Die Begleitperson steht Ihnen vor der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie gibt Rat und kurze Hinweise, soweit die Verkehrslage es zulässt. Bei jeder Fahrt muss sie ihren Führerschein dabeihaben und der Polizei auf Verlangen zeigen.

Wie der Antrag für das begleitete Fahren abläuft

Von der Anmeldung bis zur Prüfungsbescheinigung
  1. Fahrschule anmelden

    Die Ausbildung läuft wie bei jedem Autoführerschein.

  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

    Beides brauchen Sie für den Antrag. Die Sehtestbescheinigung darf höchstens zwei Jahre alt sein. Der Erste-Hilfe-Kurs dauert neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

  3. Antrag bei der Führerscheinstelle

    Sie können ihn ab 16 Jahren und 6 Monaten stellen, und Ihre Eltern stimmen zu. Für jede Begleitperson geben Sie in der Regel ein eigenes Formular ab, meist mit Kopie von Ausweis und Führerschein. Dazu kommen ein Lichtbild und die Nachweise für Sehtest und Erste Hilfe.

  4. Theorieprüfung

    Sie darf frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stattfinden.

  5. Praktische Prüfung

    Sie darf frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag stattfinden.

  6. Prüfungsbescheinigung

    Nach den Prüfungen bekommen Sie die Prüfungsbescheinigung anstelle des Führerscheins. Fahren dürfen Sie ab Ihrem 17. Geburtstag.

Was das begleitete Fahren kostet

Für die Prüfungsbescheinigung verlangt die Führerscheinstelle 7,70 Euro. Die Prüfung einer Begleitperson kostet zwischen 1,50 und 10,00 Euro. In Berlin zahlen Sie für den ganzen Antrag 58,70 Euro, darin stecken die Prüfungsbescheinigung, der Kartenführerschein und eine Begleitperson. Jede weitere Begleitperson kostet dort 5,10 Euro.

Gebühren der Führerscheinstelle beim begleiteten Fahren.
WofürWas es kostetWoher der Betrag stammt
Prüfungsbescheinigung7,70 EuroGebührenordnung des Bundes
Prüfung einer Begleitperson1,50 bis 10,00 EuroGebührenordnung des Bundes, je nach Aufwand
Ganzer Antrag in Berlin58,70 EuroAngabe des Landes Berlin, mit Kartenführerschein und einer Begleitperson
Jede weitere Begleitperson in Berlin5,10 EuroAngabe des Landes Berlin

Dazu kommen die Kosten für den Führerschein der Klasse B, die mit 17 nach denselben Regeln entstehen wie mit 18. Die Fahrschule legt ihre Preise selbst fest.

Was Sie beim Fahren mit Begleitperson beachten müssen

Bei jeder Fahrt brauchen Sie die Prüfungsbescheinigung und Ihren Personalausweis. Die Bescheinigung hat kein Foto, deshalb weist der Ausweis Sie aus. Beides zeigen Sie der Polizei auf Verlangen.

Die Probezeit, also die zwei Jahre mit besonderen Regeln nach dem ersten Führerschein, beginnt mit der Prüfungsbescheinigung. Wie das Aufbauseminar abläuft, steht im Ratgeber zu Probezeit und Aufbauseminar.

Ihr Kfz-Versicherer sollte vor der ersten Fahrt wissen, dass eine Fahranfängerin oder ein Fahranfänger im Auto sitzt. Fragen Sie nach, ob er das begleitete Fahren melden lässt und wie es den Beitrag beeinflusst.

Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland und wird im Ausland nicht anerkannt. Nach Angaben des ADAC ist Österreich die Ausnahme, dort gilt sie nur bis zum 18. Geburtstag.

Was mit dem 18. Geburtstag passiert

Mit dem 18. Geburtstag endet die Pflicht zur Begleitung, und Sie brauchen keine neue Prüfung. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch drei Monate nach dem Geburtstag als Nachweis. In dieser Zeit holen Sie auf Antrag den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle ab. Ihre Probezeit läuft weiter.

Was das begleitete Fahren für die Sicherheit bringt

Wer mit 17 begleitet fährt, ist im ersten Jahr allein am Steuer an 19 Prozent weniger Unfällen beteiligt als gleichaltrige Fahranfänger ohne Begleitphase. Das zeigt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen aus dem Jahr 2011. Rechnet man andere Einflüsse heraus, bleiben 17 Prozent weniger Unfälle.

Auch in den Prüfungen schneiden die Jüngeren besser ab. Bei den unter 18-Jährigen fallen nach Daten des TÜV-Verbands für 2025 in der praktischen Prüfung 24 Prozent durch, das sind 13 Prozentpunkte weniger als im Schnitt der Klasse B.

Häufige Fragen

Wer darf beim begleiteten Fahren ab 17 Begleitperson sein?

Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 kann jeder werden, der mindestens 30 Jahre alt ist. Außerdem muss die Person seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Es müssen nicht die Eltern sein. Die Führerscheinstelle prüft jede Begleitperson, bevor sie in die Prüfungsbescheinigung eingetragen wird.

Ab wann kann ich den Antrag für das begleitete Fahren ab 17 stellen?

Den Antrag für das begleitete Fahren ab 17 können Sie frühestens sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Ihre Eltern müssen dem Antrag zustimmen.

Was kostet die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17?

Die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 kostet 7,70 Euro Gebühr. Dazu kommen 1,50 bis 10,00 Euro für die Prüfung jeder Begleitperson. In Berlin kostet der gesamte Antrag 58,70 Euro, einschließlich Kartenführerschein und einer Begleitperson.

Darf ich mit dem begleiteten Fahren ab 17 im Ausland fahren?

Nein, die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 wird im Ausland grundsätzlich nicht anerkannt. Nach Angaben des ADAC gilt sie als Ausnahme in Österreich, dort nur bis zum 18. Geburtstag.

Was passiert, wenn ich beim begleiteten Fahren ab 17 allein fahre?

Wer beim begleiteten Fahren ab 17 allein fährt, begeht in der Probezeit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Auflage. Daraus kann ein Aufbauseminar folgen, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Muss ich mit 18 eine neue Prüfung machen, wenn ich mit 17 begleitet gefahren bin?

Nein, mit dem 18. Geburtstag endet die Pflicht zur Begleitung, und eine neue Prüfung ist nicht nötig. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch drei Monate nach dem Geburtstag als Nachweis. In dieser Zeit holen Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung, begleitetes Fahren ab 17: Auflage, Begleitperson und Prüfungsbescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung, theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehtest und Alter der Bescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten der Klasse B, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummern 202.8 und 202.9, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Anlage 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, schwerwiegende Verstöße in der Probezeit, Nummer 2.5 Fahren ohne Begleitung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Begleitetes Fahren mit 17, Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren, Land Berlin, Service Berlin,
  13. Begleitetes Fahren: Alle Regeln zum Führerschein ab 17, ADAC e. V.,
  14. Sicherheitswirksamkeit des Begleiteten Fahrens ab 17, Summative Evaluation, Bericht M 218, Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen,
  15. 2025: Prüfungen auf Rekordniveau, Ergebnisse der unter 18-Jährigen, TÜV-Verband e. V.,
  16. Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, Artikel 17 Regelung für das begleitete Fahren und Artikel 29 Umsetzung, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union,
  17. Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  18. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat-Drucksache 365/26, Erprobung von Fahrpraxis unter Anleitung, Bundesregierung, Bundesrat,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Fahrschule und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap selbst berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.