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Welche Führerscheinklasse brauche ich für welches Fahrzeug?

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Die Klasse richtet sich nach Fahrzeugart, Gewicht und Sitzplätzen. Für Autos bis 3.500 Kilogramm brauchen Sie die Klasse B, ab 18 Jahren oder mit 17 im begleiteten Fahren. Schwerere Lkw fahren Sie mit C1 und C, Busse mit D1 und D, Motorräder mit A1, A2 und A und Roller mit AM.

Höchstgewicht für die Klasse B
3.500 Kilogramm
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Mindestalter für die Klasse B
18 Jahre, mit 17 im begleiteten Fahren
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Gültigkeit der Lkw- und Busklassen
5 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 23 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Ein Auto, ein Motorrad und ein Lastwagen stehen nebeneinander auf einem Parkplatz, gesehen von hinten.
Welche Klasse Sie brauchen, hängt vom Fahrzeug ab: Auto, Motorrad und Lkw haben jeweils eigene Klassen. Bild: KI generiert.

Welche Fahrzeuge zu welcher Führerscheinklasse gehören

Die Klasse hängt an zwei Dingen: am Gewicht des Fahrzeugs und an der Zahl der Sitzplätze. Gemeint ist die zulässige Gesamtmasse, also das Gewicht, das ein Fahrzeug voll beladen haben darf. Sie steht in den Fahrzeugpapieren. Das Leergewicht zählt nicht.

Die Anhängerklassen tragen ein E hinter dem Buchstaben, zum Beispiel BE oder CE. Sie erlauben schwerere Anhänger. Ohne E dürfen Sie mit den Klassen B, C1, C, D1 und D einen Anhänger bis 750 Kilogramm mitführen. Bei der Klasse B geht auch ein schwererer Anhänger, solange das ganze Gespann höchstens 3.500 Kilogramm wiegt.

Mit 17 geht die Klasse B im begleiteten Fahren ab 17: Sie fahren dann bis zum 18. Geburtstag nur mit einer Begleitperson.

Die Mindestalter reichen von 15 Jahren für Roller bis zu 24 Jahren für Motorräder ohne Leistungsgrenze und für Busse. Lkw- und Busklassen gelten nur 5 Jahre, alle anderen Klassen unbefristet.

Die Führerscheinklassen mit Fahrzeugen, Mindestalter und Gültigkeit.
KlasseWofür sie giltMindestalterWie lange sie gilt
AMRoller und Mopeds bis 45 km/h sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge15 Jahre, bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschlandunbefristet
A1Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt16 Jahreunbefristet
A2Motorräder bis 35 Kilowatt18 Jahreunbefristet
AMotorräder ohne Leistungsgrenze und dreirädrige Fahrzeuge über 15 Kilowatt24 Jahre, 20 Jahre nach 2 Jahren mit der Klasse A2, dreirädrige Fahrzeuge 21 Jahreunbefristet
BAutos bis 3.500 Kilogramm mit höchstens 8 Fahrgästen18 Jahre, 17 im begleiteten Fahrenunbefristet
BEAuto der Klasse B mit Anhänger bis 3.500 Kilogramm18 Jahre, 17 im begleiteten Fahrenunbefristet
C1Lkw über 3.500 bis 7.500 Kilogramm18 Jahrelängstens 5 Jahre
CLkw über 3.500 Kilogramm ohne Obergrenze21 Jahre, 18 mit Qualifikation oder Berufsausbildunglängstens 5 Jahre
CELkw der Klasse C mit Anhänger über 750 Kilogramm, zum Beispiel Sattelzug21 Jahre, 18 mit Qualifikation oder Berufsausbildunglängstens 5 Jahre
D1Busse für höchstens 16 Fahrgäste und bis 8 Meter Länge21 Jahre, 18 in der Berufsausbildunglängstens 5 Jahre
DBusse für mehr als 8 Fahrgäste24 Jahre, mit Berufsqualifikation 20 bis 23 Jahrelängstens 5 Jahre
TTraktoren bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- und Forstwirtschaft16 Jahre, über 40 km/h erst ab 18unbefristet
LTraktoren bis 40 km/h, Stapler und ähnliche Maschinen bis 25 km/h16 Jahreunbefristet

Für die Anhängerklassen C1E, D1E und DE gelten dieselben Altersgrenzen und dieselbe Gültigkeit wie für C1, D1 und D.

Welche Klassen schon in einer anderen Klasse stecken

Wer eine höhere Klasse besitzt, darf oft auch die darunterliegenden Fahrzeuge fahren, ohne dafür eine eigene Klasse zu haben. Man nennt das Einschluss. Es gilt eine feste Liste, kein Automatismus über alle Klassen hinweg.

  • Die Klasse A schließt A2, A1 und AM ein, die Klasse A2 schließt A1 und AM ein, die Klasse A1 schließt AM ein.
  • Die Klasse B schließt AM und L ein, also Roller und langsame Traktoren.
  • Die Klasse C schließt C1 ein, die Klasse D schließt D1 ein.
  • Die Klasse CE schließt C1E, BE und T ein, dazu DE, wenn Sie auch die Klasse D haben.
  • Die Klasse C1E schließt BE ein, dazu D1E, wenn Sie auch die Klasse D1 haben.
  • Die Klasse DE schließt D1E und BE ein, die Klasse D1E schließt BE ein.
  • Die Klasse T schließt AM und L ein.

Zwei Sonderregeln gehören zur Klasse B. Im Inland dürfen Sie mit ihr auch dreirädrige Fahrzeuge fahren, über 15 Kilowatt aber erst ab 21 Jahren. Und wer die Klasse B seit mindestens zwei Jahren hat, darf im Inland Transporter mit Strom-, Wasserstoff- oder Gasantrieb bis 4.250 Kilogramm fahren. Sie müssen Güter befördern und dürfen keinen Anhänger ziehen, und das Mehrgewicht muss vom Antrieb kommen.

Was die Schlüsselzahlen im Führerschein bedeuten

Neben der Klasse steht auf der Rückseite des Führerscheins manchmal eine Schlüsselzahl. Das ist eine Zahl, die eine Ausnahme oder Auflage kennzeichnet. Vier davon betreffen viele Autofahrer.

Die Schulung für die Schlüsselzahl 96 dauert mindestens 7 Stunden, die für die Schlüsselzahl 196 umfasst 9 Einheiten zu je 90 Minuten. Für die 196 müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen.

Die vier wichtigsten Schlüsselzahlen rund um die Klasse B.
SchlüsselzahlWas sie erlaubt oder beschränktVoraussetzungSo bekommen Sie sie
96Auto mit Anhänger über 750 Kilogramm, wenn das Gespann höchstens 4.250 Kilogramm wiegtKlasse B, mindestens 18 Jahre, 17 im begleiteten FahrenSchulung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule, keine Prüfung
196Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt, nur in DeutschlandKlasse B seit mindestens 5 Jahren, mindestens 25 JahreSchulung von 9 Einheiten zu je 90 Minuten, keine Prüfung
197Sie dürfen Schaltwagen fahren, obwohl Sie die Prüfung auf einem Automatikwagen abgelegt habenZusätzliche Ausbildung auf einem Schaltwagen in der FahrschuleBescheinigung der Fahrschule, die Zahl muss innerhalb eines Jahres nach der Ausbildung im Führerschein stehen
78Sie dürfen nur Automatikfahrzeuge fahrenEntsteht, wenn Sie die Prüfung auf einem Automatikwagen ablegenAufheben durch eine praktische Prüfung auf einem Schaltwagen, bei der Klasse B auch mit der Bescheinigung der Fahrschule

Die Schlüsselzahl 196 ist der kürzeste Weg vom Auto aufs Motorrad. Eine Prüfung gibt es nicht, die Fahrschule bescheinigt die Teilnahme. Zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung der Zahl im Führerschein darf höchstens ein Jahr liegen.

Für Lkw und Bus brauchen Sie mehr Nachweise

Für Lkw und Busse genügt der einfache Sehtest wie bei der Klasse B nicht. Sie legen der Führerscheinstelle eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Eignung und einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vor. Für die Busklassen kommt ein Gutachten über Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion hinzu. Wie die Sehuntersuchung abläuft, erklärt das Nachbarportal optiker-liste.de.

Wer beruflich Güter oder Fahrgäste fährt, braucht zusätzlich eine Qualifikation, die mit dem Führerschein nichts zu tun hat. Sie besteht aus einer Grundqualifikation und danach alle fünf Jahre einer Weiterbildung. Nachgewiesen wird beides mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die es seit dem 23. Mai 2021 gibt. Vorher stand die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Es gibt drei Wege zur Qualifikation. Die Grundqualifikation ist eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, ein Pflichtkurs ist dafür nicht vorgeschrieben. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, davon mindestens 10 am Steuer, und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten. Der dritte Weg ist die abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Danach steht alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten an.

Wer schon eine Qualifikation für Lkw hat und auf Bus wechselt, oder umgekehrt, braucht nur 35 Unterrichtseinheiten, davon 2,5 am Steuer.

Die Qualifikation senkt auch das Mindestalter. Die Klasse C bekommen Sie mit 18 statt mit 21 Jahren nach der Grundqualifikation oder während der Berufsausbildung. Für die Klasse D sinkt das Alter von 24 Jahren je nach Weg auf 23, 21 oder 20 Jahre.

Was Sie mit einem ausländischen Führerschein tun müssen

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, darf oft weiterfahren, aber nicht unbegrenzt. Es kommt darauf an, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Ein Führerschein aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt weiter, bei Lkw und Bus aber auch dort nur 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.

Bei anderen Ländern dürfen Sie nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes noch sechs Monate fahren. Die Führerscheinstelle kann die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie höchstens zwölf Monate hier wohnen. Wie die Umschreibung im Einzelnen abläuft, steht unter ausländischen Führerschein umschreiben.

Was gilt für Ihren ausländischen Führerschein?

Wurde Ihr Führerschein in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt?

Ja

Sie dürfen im Umfang Ihres Führerscheins weiterfahren. Umschreiben lassen können Sie ihn, zwingend ist das nicht.

Nein

Wohnen Sie seit weniger als sechs Monaten in Deutschland?

Ja

Sie dürfen noch fahren. Stellen Sie den Antrag auf Umschreibung früh, nicht erst am Ende der Frist.

Nein

Steht Ihr Land mit Ihrer Klasse auf der Staatenliste der Führerscheinstelle?

Ja

Je nach Land und Klasse entfällt die Prüfung ganz, oder es entfällt nur Theorie oder Praxis. Eine Ausbildung in der Fahrschule ist nicht vorgeschrieben.

Nein

Sie legen die Theorie- und die Praxisprüfung ab. Eine Ausbildung ist auch dann nicht Pflicht, Fahrstunden zur Vorbereitung sind aber sinnvoll.

Eine Einschränkung reist mit: Ist Ihr ausländischer Führerschein auf Fahrzeuge ohne Kupplungspedal beschränkt, gilt das auch für den deutschen.

So finden Sie in sechs Schritten Ihre Klasse

Die Klasse ergibt sich aus dem Fahrzeug, nicht aus dem Wunsch. Sechs Schritte führen von einem konkreten Fahrzeug zur passenden Klasse.

  1. Lesen Sie in den Fahrzeugpapieren die zulässige Gesamtmasse ab. Sie entscheidet zwischen B, C1 und C.
  2. Zählen Sie die Sitzplätze ohne den Fahrersitz. Mehr als 8 Plätze führen in die Klassen D1 oder D, egal wie schwer das Fahrzeug ist.
  3. Prüfen Sie den Anhänger. Bis 750 Kilogramm genügt die Klasse ohne E. Darüber brauchen Sie BE, C1E, CE, D1E oder DE, bei leichten Gespannen die Schlüsselzahl 96.
  4. Vergleichen Sie Ihr Alter mit der Tabelle oben. Denken Sie an die Ausnahmen für Berufsausbildung und begleitetes Fahren.
  5. Sehen Sie nach, was Sie schon besitzen. Viele Klassen sind in höheren eingeschlossen, und die Klasse A2 verkürzt den Weg zur Klasse A.
  6. Melden Sie sich bei einer Fahrschule an, die Ihre Klasse ausbildet, und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Führerscheinstelle.

Bei drei Vorhaben lohnt eine zweite Rechnung. Ein Wohnmobil über 3.500 Kilogramm braucht die Klasse C1, und die läuft nach 5 Jahren ab. Ein 125er-Motorrad fahren Sie mit der Schlüsselzahl 196, wenn Sie die Klasse B seit 5 Jahren besitzen, aber nur in Deutschland. Einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen Sie mit der Schlüsselzahl 96 oder der Klasse BE.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

Mit der Klasse B fahren Sie Autos bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, die höchstens 8 Fahrgäste außer dem Fahrer befördern. Ein Anhänger bis 750 Kilogramm ist eingeschlossen, ein schwererer nur, solange das Gespann höchstens 3.500 Kilogramm wiegt. Außerdem schließt die Klasse B die Roller der Klasse AM und die langsamen Traktoren der Klasse L ein.

Ab welchem Alter kann ich den Motorradführerschein machen?

Die Klasse A1 für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter gibt es ab 16 Jahren, die Klasse A2 ab 18 Jahren. Die Klasse A ohne Leistungsgrenze verlangt im direkten Zugang 24 Jahre, mit mindestens zwei Jahren Klasse A2 genügen 20 Jahre. Für dreirädrige Fahrzeuge über 15 Kilowatt gelten 21 Jahre.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 196 im Führerschein?

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt Inhabern der Klasse B Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt, aber nur in Deutschland. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Nötig ist eine Schulung von 9 Einheiten zu je 90 Minuten, eine Prüfung gibt es nicht.

Wie lange gilt ein Lkw-Führerschein der Klasse C?

Ein Lkw-Führerschein der Klasse C gilt längstens fünf Jahre, ebenso alle anderen Lkw- und Busklassen. Für die Verlängerung legen Sie der Führerscheinstelle eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehnachweis vor. Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T gelten unbefristet.

Muss ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?

Bei einem Führerschein aus einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums dürfen Sie nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes noch sechs Monate fahren. Danach brauchen Sie einen deutschen Führerschein. Ob dafür eine Prüfung nötig ist, hängt von Ihrem Land und Ihrer Klasse ab. Ein Führerschein aus der EU gilt weiter.

Welche Sehanforderungen gelten für Lkw- und Busführerscheine?

Für Lkw und Busse reicht der Sehtest der Klasse B nicht. Die Führerscheinstelle verlangt eine Untersuchung des Sehvermögens mit strengeren Werten, zum Beispiel für Sehschärfe, Farbensehen und Gesichtsfeld. Wie diese Untersuchung abläuft, erklärt das Nachbarportal optiker-liste.de.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und eingeschlossene Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 6a und § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung, Schlüsselzahlen 96 und 196, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 7b Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerschulung für Krafträder der Klasse A1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter mit den Ausnahmen für Berufsausbildung und begleitetes Fahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 12 und Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Anforderungen an das Sehvermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 29 und § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung, ausländische Fahrerlaubnisse und ihre Umschreibung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 2 und § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Grundqualifikation und Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 2 bis § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Umfang von Unterricht und Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummern 202.2 und 216, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe mit Anrechnung ausländischer Zeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.