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Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben?

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Ja, wenn Ihr Führerschein nicht aus einem EU-Land, aus Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt. Nach dem Umzug nach Deutschland dürfen Sie noch sechs Monate damit fahren, danach brauchen Sie einen deutschen Führerschein. Ob Sie dafür eine Prüfung machen müssen, hängt vom Ausstellungsland ab. Die Führerscheine der genannten Länder gelten weiter, ihre Umschreibung ist freiwillig.

Frist mit dem ausländischen Führerschein
6 Monate nach dem Umzug
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 29 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Theorieprüfung, DEKRA Berlin und Osten
24,99 Euro
DEKRA e. V. Dresden, Gebühren und Entgelte, gültig ab 5. Februar 2024, Stand 5. Februar 2024
Fahrprüfung Auto, DEKRA Berlin und Osten
129,83 Euro
DEKRA e. V. Dresden, Gebühren und Entgelte, gültig ab 5. Februar 2024, Stand 5. Februar 2024
Eine Führerscheinkarte und ein Reisepass liegen auf einem Tisch neben einer Mappe.
Ob Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen und ob dafür eine Prüfung nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab. Bild: KI generiert.

Wann Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben müssen

Wer nach Deutschland zieht, darf mit dem ausländischen Führerschein zunächst weiterfahren. Die Frist beginnt, wenn Sie hier Ihren ordentlichen Wohnsitz begründen. Das nimmt das Gesetz an, wenn Sie gewöhnlich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnen.

Führerscheine aus EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein gelten in Deutschland weiter. Diese Länder bilden zusammen den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Eine Umschreibung ist dort möglich, aber freiwillig. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn Ihnen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde. Im Zweifel fragen Sie Ihre Führerscheinstelle.

Bei allen anderen Ländern gilt eine Frist. Ab dem Umzug dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrem Führerschein fahren. Danach gilt er in Deutschland nicht mehr, und Sie brauchen einen deutschen. Bleiben Sie höchstens zwölf Monate in Deutschland, kann die Führerscheinstelle die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern. Sie müssen dafür glaubhaft machen, dass Sie nicht länger bleiben.

Für welche Herkunftsländer eine Prüfung nötig ist

Der Bund veröffentlicht eine amtliche Staatenliste. Sie nennt die Länder, deren Führerscheine Deutschland ohne volle Prüfung anerkennt, und sagt für jedes Land, welche Prüfung noch fehlt.

Welche Prüfung Ihr Ausstellungsland für die Umschreibung verlangt.
AusstellungslandWelche Prüfung nötig ist
EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtensteinkeine, der Führerschein gilt weiter
Länder der Staatenliste, zum Beispiel Schweiz, Japan, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Ukraine, Serbien, Israelkeine Prüfung
Einige US-Bundesstaaten der Staatenliste, zum Beispiel Florida, Missouri, Tennesseenur die Theorieprüfung
Moldaunur die praktische Prüfung
Alle anderen Länder, zum Beispiel Türkei, Indien, China, Syrien, Iran, Russland, Brasilien, aus den USA zum Beispiel Kalifornien und New YorkTheorieprüfung und praktische Prüfung, ohne Pflichtausbildung

Die Liste ändert sich von Zeit zu Zeit und gilt nur für bestimmte Klassen. Prüfen Sie Ihr Land und Ihre Klasse deshalb bei der Führerscheinstelle. Aus den USA werden Pkw-Führerscheine in die deutsche Klasse B umgeschrieben. Bei einigen Ländern verlangt die Stelle trotz fehlender Prüfung einen Sehtest.

Was Sie zur Führerscheinstelle mitbringen

Ihre Führerscheinstelle entscheidet, welche Unterlagen sie genau braucht. Meist gehören diese Dinge dazu.

  • Personalausweis oder Reisepass, bei Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit Aufenthaltstitel.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Ihr gültiger ausländischer Führerschein im Original. Im Antrag erklären Sie, dass er noch gültig ist.
  • Eine Übersetzung, wenn der Führerschein nicht auf Deutsch geschrieben ist. In Berlin gilt auch Englisch ohne Übersetzung. Automobilclubs wie der ADAC erstellen Übersetzungen gegen Gebühr.
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, wenn Ihr Land nicht in der Staatenliste steht.
  • Name und Anschrift der Fahrschule und der Prüfstelle, wenn Sie eine Prüfung ablegen müssen.

Wie die Prüfung ohne Pflichtausbildung abläuft

Eine Ausbildung müssen Sie nicht machen. Es gibt weder Pflichtstunden noch Theorieunterricht. Sie melden sich aber über eine Fahrschule zur Prüfung an und nennen sie im Antrag bei der Führerscheinstelle.

Für die praktische Prüfung müssen Sie ein zugelassenes Prüfungsauto bereitstellen, in der Regel das der Fahrschule. Die Prüfung der Klasse B dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.

Die Theorieprüfung legen Sie auf Deutsch oder in einer von 14 Fremdsprachen ab, zum Beispiel Englisch, Türkisch, Hocharabisch, Russisch, Ukrainisch, Französisch oder Spanisch.

Einige Übungsstunden helfen zum Beispiel, wenn in Ihrem Land andere Verkehrsregeln gelten. Wie viele Sie brauchen, besprechen Sie mit Ihrer Fahrlehrerin.

Was die Umschreibung kostet

Berlin verlangt für die Umschreibung 37,50 Euro ohne Prüfung und 45,10 Euro mit Prüfung. Köln nennt für Länder mit Prüfung 43,90 Euro. Bei einer Prüfung kommen 24,99 Euro für die Theorie und 129,83 Euro für die Praxis der Klasse B dazu. Diese Prüfbeträge nennt die DEKRA für Berlin und die ostdeutschen Länder. Die Gebührenordnung des Bundes legt für die Theorie 21,00 Euro netto und für die Praxis 109,10 Euro netto fest.

Was die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kosten kann.
PostenWas es kostetWo es gilt
Umschreibung ohne Prüfung37,50 EuroBerlin
Umschreibung mit Prüfung45,10 EuroBerlin
Umschreibung mit Prüfung43,90 EuroKöln, mit Probezeit 44,20 Euro
Theorieprüfung, alle Klassen24,99 EuroDEKRA, Berlin und ostdeutsche Länder
Praktische Prüfung, Klasse B129,83 EuroDEKRA, Berlin und ostdeutsche Länder
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, ÜbersetzungPreis der jeweiligen Stellefrei festgelegt

Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben. Was eine Übungsstunde kostet, legt die Fahrschule fest, und sie nennt es im Preisaushang.

Was mit Ihrer Probezeit und Ihrem alten Führerschein passiert

Ihren ausländischen Führerschein geben Sie ab, sobald Sie den deutschen bekommen. Die Führerscheinstelle schickt ihn an die ausstellende Behörde zurück, wenn es dafür eine Vereinbarung mit dem Land gibt. Sonst verwahrt sie ihn.

Für die Probezeit zählt, wann Sie den Führerschein erworben haben. Die Zeit seit dem Erwerb im Ausland wird angerechnet. Wer ihn vor mehr als zwei Jahren bekommen hat, fährt in Deutschland nicht mehr auf Probe.

Ist Ihr ausländischer Führerschein auf Autos ohne Kupplungspedal beschränkt, gilt das auch für den deutschen. Sie bekommen dann die Beschränkung 78. Wie Sie sie aufheben lassen, steht im Ratgeber zu B197 und der Automatikbeschränkung.

Häufige Fragen

Muss ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben?

Bei einem Führerschein von außerhalb der EU, Norwegens, Islands und Liechtensteins ja. Nach dem Umzug dürfen Sie noch sechs Monate damit fahren, danach brauchen Sie einen deutschen. Die Frist kann auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn Sie höchstens zwölf Monate bleiben. Führerscheine aus EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein gelten weiter.

Brauche ich für die Umschreibung meines ausländischen Führerscheins eine Prüfung?

Das hängt vom Ausstellungsland ab. Steht das Land in der amtlichen Staatenliste, entfällt die Prüfung meist, bei einigen Ländern ist nur die Theorie oder nur die Praxis nötig. Bei allen anderen Ländern legen Sie Theorie und Praxis ab.

Muss ich für die Umschreibung meines Führerscheins in die Fahrschule?

Eine Ausbildung müssen Sie nicht machen, Pflichtstunden gibt es nicht. Sie melden sich aber über eine Fahrschule zur Prüfung an und nennen sie im Antrag. Einige Übungsstunden helfen, wenn in Ihrem Land andere Verkehrsregeln gelten.

Was kostet die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?

Die Führerscheinstelle verlangt in Berlin 37,50 Euro ohne Prüfung und 45,10 Euro mit Prüfung, Köln nennt 43,90 Euro. Bei einer Prüfung kommen 24,99 Euro für die Theorie und 129,83 Euro für die Praxis der Klasse B dazu. Diese Beträge nennt die DEKRA für Berlin und die ostdeutschen Länder.

Was passiert mit meinem alten Führerschein bei der Umschreibung?

Sie geben den ausländischen Führerschein bei der Führerscheinstelle ab und bekommen den deutschen. Die Stelle schickt den alten Führerschein an die ausstellende Behörde zurück, wenn es dafür eine Vereinbarung mit dem Land gibt, sonst verwahrt sie ihn.

Zählt die Zeit meines ausländischen Führerscheins für die deutsche Probezeit?

Ja, die Zeit seit dem Erwerb Ihres ausländischen Führerscheins wird auf die deutsche Probezeit angerechnet. Wer den Führerschein vor mehr als zwei Jahren bekommen hat, fährt in Deutschland nicht mehr auf Probe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung, ausländische Fahrerlaubnisse: Frist von sechs Monaten und Übersetzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung, Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus EU und EWR, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung, Erteilung an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des EWR, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung, Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, ordentlicher Wohnsitz im Inland, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und Prüfungsfahrzeug, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Angabe der Fahrschule, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungssprachen und Prüfungsdauer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Anrechnung der Zeit seit dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis auf die Probezeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummern 401 und 402.3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden, gültig ab 5. Februar 2024, DEKRA e. V., Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr,
  12. Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land, Unterlagen und Gebühren, Land Berlin, Service Berlin,
  13. Umschreibung ausländischer Führerscheine aus Drittstaaten, Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit, Stadt Köln,
  14. Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben lassen, ADAC e. V.,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.