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Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

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Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem Sie Ihren ersten Führerschein in der Hand halten. Machen Sie in dieser Zeit einen schwerwiegenden Verstoß oder zwei leichtere, müssen Sie zu einem Aufbauseminar, einem Pflichtkurs für Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich dann auf vier Jahre. Der Kurs besteht aus vier Terminen zu je 135 Minuten.

Dauer der Probezeit
2 Jahre
Straßenverkehrsgesetz, § 2a Absatz 1, Stand 12. Mai 2026
Probezeit nach einem angeordneten Seminar
4 Jahre
Straßenverkehrsgesetz, § 2a Absatz 2a, Stand 12. Mai 2026
Dauer des Aufbauseminars
4 Termine zu je 135 Minuten
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 35 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Eine kleine Gruppe junger Erwachsener sitzt in einem hellen Seminarraum und hört einem Trainer neben einem leeren Flipchart zu.
Nach einem Verstoß in der Probezeit müssen Fahranfänger ein Pflichtseminar besuchen, das Aufbauseminar. Bild: KI generiert.

Wie lange die Probezeit dauert und wann sie beginnt

Wer zum ersten Mal einen Führerschein macht, fährt zwei Jahre auf Probe. Die Probezeit beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein in der Hand halten, nicht am Tag der bestandenen Prüfung.

Beim begleiteten Fahren ab 17, bei dem Sie mit 17 nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren, startet die Probezeit mit der Prüfungsbescheinigung. Wer mit 17 beginnt und nichts falsch macht, hat die Probezeit mit 19 hinter sich.

Die Probezeit gehört zu Ihnen, nicht zu einer der Führerscheinklassen. Sie beginnt nur beim allerersten Führerschein und läuft für jede weitere Klasse einfach mit. Wer mit 16 den Führerschein für das 125er-Motorrad macht, hat die Probezeit mit 18 hinter sich. Der Autoführerschein danach löst keine neue aus.

Ein ausländischer Führerschein zählt mit. Bei der Umschreibung in einen deutschen wird die Zeit seit dem Erwerb angerechnet, und wer ihn vor mehr als zwei Jahren bekommen hat, fährt in Deutschland nicht mehr auf Probe.

Welche Verstöße in der Probezeit zählen

Nicht jeder Verstoß hat Folgen. Zählen kann nur ein Verstoß, der in Flensburg eingetragen wird, weil er Punkte bringt. Ein einfaches Verwarnungsgeld, etwa fürs Falschparken, gehört in der Regel nicht dazu.

Das Gesetz unterscheidet schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße. Die Liste der schwerwiegenden ist lang, weil sie fast alle wichtigen Verkehrsregeln abdeckt.

Beispiele für schwerwiegende Verstöße in der Probezeit und was sonst noch zählt.
Was passiert istWie schwer es zählt
Zu schnell gefahrenschwerwiegend
Zu wenig Abstand gehalten, falsch überholt oder die Vorfahrt genommenschwerwiegend
Falsch abgebogen, gewendet oder rückwärts gefahrenschwerwiegend
Bei Rot gefahren oder ein Haltzeichen der Polizei missachtetschwerwiegend
Das Handy am Steuer benutztschwerwiegend
Mit Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen gefahrenschwerwiegend
Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Nötigungschwerwiegend
Beim begleiteten Fahren ohne Begleitperson gefahrenschwerwiegend
Alle übrigen Verstöße, die in Flensburg eingetragen werden, etwa falsche Beleuchtung oder schlecht gesicherte Ladungweniger schwerwiegend

Ein einzelner weniger schwerwiegender Verstoß hat noch keine Folgen. Erst wenn ein zweiter dazukommt, wird das Seminar Pflicht.

Was nach einem Verstoß in der Probezeit passiert

Zwischen dem Verstoß und dem Brief der Führerscheinstelle vergehen oft Wochen oder Monate. Die Stelle wartet, bis die Entscheidung über den Verstoß endgültig ist. Dann muss sie das Seminar anordnen und darf nicht darauf verzichten. Das gilt auch dann, wenn Ihre Probezeit inzwischen abgelaufen ist.

Die drei Stufen nach einem Verstoß in der Probezeit
  1. Erster schwerwiegender Verstoß oder zwei leichtere

    Die Führerscheinstelle ordnet das Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf vier Jahre. Die Anordnung kostet 25,60 Euro.

  2. Noch ein schwerwiegender Verstoß nach dem Seminar

    Sie bekommen eine schriftliche Verwarnung für 17,90 Euro. Die Stelle rät Ihnen außerdem, innerhalb von zwei Monaten zu einem Verkehrspsychologen zu gehen. Das Gespräch ist freiwillig.

  3. Danach noch ein schwerwiegender Verstoß

    Die Führerscheinstelle entzieht den Führerschein. Was dann gilt, klärt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Die Probezeit und die Punkte in Flensburg sind zwei getrennte Systeme. Ein Verstoß kann in beiden Folgen haben.

Wie das Aufbauseminar abläuft

Das Aufbauseminar ist ein Gruppenkurs für Fahranfänger. Sechs bis zwölf Teilnehmer besuchen vier Termine zu je 135 Minuten. Die Termine verteilen sich auf zwei bis vier Wochen, und an einem Tag findet höchstens einer statt.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Termin machen Sie eine Probefahrt in einer Dreiergruppe. Der Fahrlehrer beobachtet, wie Sie fahren, mindestens 30 Minuten pro Person. In den Gesprächen geht es um Ihre Verstöße, um deren Ursachen und um die typischen Probleme von Fahranfängern.

Leiten darf den Kurs nur ein Fahrlehrer mit einer besonderen Seminarerlaubnis. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle ein Einzelseminar erlauben. Dann treffen Sie den Fahrlehrer allein, an vier Terminen zu je 60 Minuten.

Was das Aufbauseminar kostet

Ein Aufbauseminar kostet nach Angaben des ADAC meist zwischen 200 und 500 Euro. Dazu kommen 25,60 Euro Gebühr der Führerscheinstelle für die Anordnung. Eine Verwarnung kostet 17,90 Euro, ein Führerscheinentzug 33,20 bis 256,00 Euro.

Was ein Verstoß in der Probezeit kosten kann, ohne das Bußgeld.
WofürWas es kostetWer den Betrag festlegt
Aufbauseminar bei der Fahrschule200 bis 500 Euro (Angabe des ADAC)die Fahrschule, laut Preisaushang
Anordnung des Seminars25,60 EuroVorgabe des Bundes
Schriftliche Verwarnung17,90 EuroVorgabe des Bundes
Entziehung des Führerscheins33,20 bis 256,00 EuroVorgabe des Bundes

Den Preis des Seminars legt die Fahrschule frei fest und hängt ihn im Preisaushang aus. Eine amtliche Gebühr für das Seminar selbst gibt es nicht.

Was Sie tun, wenn die Anordnung im Briefkasten liegt

Die Anordnung nennt eine Frist, bis wann Sie das Seminar besucht haben müssen. Planen Sie so:

  1. Die Frist aus dem Schreiben der Führerscheinstelle notieren.
  2. Eine Fahrschule mit Seminarerlaubnis suchen und die Preise im Preisaushang vergleichen.
  3. Alle vier Termine und die Probefahrt besuchen. Ein verpasster Termin verschiebt den Abschluss, die Frist läuft weiter.
  4. Die Teilnahmebescheinigung an die Führerscheinstelle schicken. Erst damit ist die Anordnung erfüllt.
  5. Die neue Probezeit ausrechnen, nämlich vier Jahre ab dem ersten Führerschein.

Wer die Frist versäumt, verliert den Führerschein, denn die Führerscheinstelle muss ihn dann entziehen. Widerspruch und Klage halten die Frist nicht an. Sprechen Sie deshalb früh mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie die Anordnung anfechten wollen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Die Probezeit beim Führerschein dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem Sie den Führerschein bekommen. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sie sich auf vier Jahre. Beim begleiteten Fahren ab 17 beginnt sie mit der Prüfungsbescheinigung.

Welche Verstöße in der Probezeit führen zum Aufbauseminar?

Zum Aufbauseminar führt ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende. Schwerwiegend sind zum Beispiel zu schnelles Fahren, zu wenig Abstand, Überholfehler, Vorfahrtfehler, eine rote Ampel, das Handy am Steuer sowie Alkohol und Drogen. Zählen kann nur ein Verstoß, der in Flensburg eingetragen wird.

Wie läuft ein Aufbauseminar für Fahranfänger ab?

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Terminen zu je 135 Minuten in Gruppen mit sechs bis zwölf Teilnehmern. Die Termine verteilen sich auf zwei bis vier Wochen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Termin fahren Sie eine Probefahrt von mindestens 30 Minuten. Leiten darf den Kurs nur ein Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis.

Was kostet ein Aufbauseminar für Fahranfänger?

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger kostet nach Angaben des ADAC meist 200 bis 500 Euro. Den Preis legt die Fahrschule selbst fest und nennt ihn im Preisaushang. Dazu kommen 25,60 Euro Gebühr der Führerscheinstelle für die Anordnung.

Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht besuche?

Wer das Aufbauseminar nicht innerhalb der Frist besucht, verliert den Führerschein, denn die Führerscheinstelle muss ihn dann entziehen. Einen neuen Führerschein gibt es danach nur mit der Teilnahmebescheinigung des Seminars. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht klärt, ob Sie sich gegen die Anordnung wehren können.

Fängt die Probezeit neu an, wenn ich nach dem Auto noch den Motorradführerschein mache?

Nein, eine später erworbene Führerscheinklasse löst keine neue Probezeit aus. Die Probezeit gehört zu Ihnen und läuft für jede weitere Klasse mit. Sie beginnt nur beim allerersten Führerschein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe: Dauer, Maßnahmen, Verlängerung, Neuerteilung und verkehrspsychologische Beratung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 2b Straßenverkehrsgesetz, Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 35 Fahrerlaubnis-Verordnung, Aufbauseminare: Gruppengröße, Sitzungen und Fahrprobe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 36 Fahrerlaubnis-Verordnung, besondere Aufbauseminare bei Alkohol und berauschenden Mitteln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung, begleitetes Fahren ab 17 und Auflage der Begleitung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter mit den Ausnahmen für die Berufsausbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 4 Straßenverkehrsgesetz, Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummern 206 und 209, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 32 Fahrlehrergesetz, Entgelt für Aufbauseminare im Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. 2025: Prüfungen auf Rekordniveau, Prüfungsergebnisse unter 18-Jähriger und Unfallzahlen junger Fahrer, TÜV-Verband e. V.,
  12. Aufbauseminar für Fahranfänger, Kosten und Ablauf, ADAC e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.