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Was B196 ist und wer damit 125er fahren darf

Veröffentlicht am

B196 ist ein Zusatz im Autoführerschein, mit dem Sie 125er-Motorräder fahren dürfen. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren die Klasse B besitzen. Statt einer Prüfung besuchen Sie eine Schulung von neun Einheiten zu je 90 Minuten. Die Eintragung kostet 28,60 Euro und gilt nur in Deutschland.

Mindestalter für B196
25 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6b Absatz 2, Stand 12. August 2026
Umfang der Schulung
9 Einheiten zu je 90 Minuten
Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 7b, Stand 12. August 2026
Gebühr für die Eintragung
28,60 Euro
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührennummer 216, Stand 12. August 2026
Ein kleines Motorrad steht am Straßenrand einer Stadt, im Hintergrund sind unscharf Gebäude zu sehen.
Mit dem Autoführerschein dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen auch eine 125er fahren, wenn Sie vorher eine Schulung besuchen. Bild: KI generiert.

Was Sie mit der Schlüsselzahl 196 fahren dürfen

B196 bedeutet: Zur Klasse B kommt die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein. Eine Schlüsselzahl ist die Zahl im Führerschein, die eine Erweiterung oder eine Auflage kennzeichnet. Die 196 erlaubt Motorräder mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 Kilowatt Leistung, das sind etwa 15 PS. Außerdem darf die Leistung höchstens 0,1 Kilowatt je Kilogramm Gewicht betragen. Motorräder mit Beiwagen zählen mit.

B196 ist keine eigene Führerscheinklasse. Mit der Schlüsselzahl erwerben Sie deshalb keinen Führerschein der Klasse A1, und ein Aufstieg auf die Klasse A2 ist nicht möglich.

Wer die Schlüsselzahl 196 bekommt

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Sie besitzen die Klasse B seit mindestens fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie den Autoführerschein bekamen. Und Sie haben die Schulung besucht. Die Führerscheinstelle prüft die Bedingungen, bevor sie die Zahl einträgt.

Können Sie B196 machen?

Haben Sie seit mindestens fünf Jahren die Klasse B?

Ja

Sind Sie mindestens 25 Jahre alt?

Ja

Möchten Sie mit der 125er auch im Ausland fahren?

Ja

Dann reicht B196 nicht, denn es gilt nur in Deutschland. Sie brauchen die Klasse A1 mit beiden Prüfungen.

Nein

B196 passt. Sie besuchen die Schulung, holen die Bescheinigung und lassen die Zahl bei der Führerscheinstelle eintragen.

Nein

Die Schlüsselzahl bekommen Sie frühestens an Ihrem 25. Geburtstag.

Nein

Warten Sie, bis die fünf Jahre voll sind. Sie zählen ab dem Tag, an dem Sie den Führerschein der Klasse B bekamen.

Wie die Schulung für die Schlüsselzahl 196 abläuft

Die Schulung dauert mindestens neun Einheiten zu je 90 Minuten, also 13,5 Stunden. Vier Einheiten sind Theorie, fünf sind Fahrpraxis. Eine Prüfung gibt es weder in der Theorie noch in der Praxis.

Von der Anmeldung bis zur Bescheinigung
  1. Fahrschule mit Motorraderlaubnis wählen

    Die Schulung darf nur eine Fahrschule mit Erlaubnis für die Klasse A anbieten. Auch der Fahrlehrer braucht die Erlaubnis für die Klasse A.

  2. Theorie: vier Einheiten

    Sie lernen den Stoff, der nur für Motorräder gilt, zum Beispiel Schutzkleidung, Bremsen, Kurven und die besonderen Gefahren für Motorradfahrer.

  3. Praxis: fünf Einheiten

    Sie üben auf dem Übungsplatz Bremsen, Ausweichen und Slalom und fahren auf Landstraßen und der Autobahn. Sie fahren allein mit Ihrem Fahrlehrer, Unterricht für mehrere Teilnehmer gleichzeitig ist nicht erlaubt. Das Schulungsmotorrad hat eine Funkverbindung zum Fahrlehrer.

  4. Bescheinigung erhalten

    Am Ende stellt Ihnen die Fahrschule die Teilnahmebescheinigung aus. Sie brauchen sie im Original für die Führerscheinstelle.

Was B196 kostet und wie Sie es eintragen lassen

Die Schulung bezahlen Sie an die Fahrschule. Den Preis legt jede Fahrschule frei fest, er steht im Preisaushang. Fragen Sie, ob Motorrad und Schutzkleidung zum Üben im Preis stehen. Bei der Führerscheinstelle kommt die Gebühr für die Eintragung dazu: 28,60 Euro. Für den neuen Kartenführerschein sieht die Gebührenordnung bis zu 10,20 Euro mehr vor.

  1. Schließen Sie die Schulung ab und holen Sie die Bescheinigung im Original.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Führerscheinstelle. Ihre Stelle nennt die genaue Unterlagenliste. Üblich sind Ausweis, Ihr Führerschein, ein biometrisches Passfoto und die Bescheinigung.
  3. Stellen Sie den Antrag und zahlen Sie die Gebühren.
  4. Sie erhalten einen neuen Führerschein mit der Zahl 196.

Achten Sie auf die Frist: Zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen.

Wie sich B196 von der 125er-Klasse unterscheidet

B196 ist günstiger und schneller zu haben, hat aber Grenzen. Mit 25 Jahren und fünf Jahren Klasse B zahlen Sie 28,60 Euro an Gebühren. Die Klasse A1 kostet Autofahrer 228,46 Euro an Gebühren, verlangt zwei Prüfungen und gilt auch im Ausland. Wer jünger als 25 ist, kommt mit 16 Jahren nur über die Klasse A1 zur 125er.

B196 und die Klasse A1 für Autofahrer im Vergleich.
MerkmalB196Klasse A1
Mindestalter25 Jahre16 Jahre
Klasse B vorhermindestens 5 Jahrenicht nötig
Unterricht9 Einheiten zu je 90 Minuten10 Doppelstunden Theorie und 12 Pflichtfahrten
PrüfungenkeineTheorie und Praxis
Gebühren28,60 Euro228,46 Euro
Gilt im Auslandneinja
Aufstieg auf A2nicht möglichnach zwei Jahren möglich

Wer später ein stärkeres Motorrad möchte, macht die Klasse A2 regulär. Von B196 aus gibt es keinen Aufstieg, und die Ausbildungsvorschriften sehen keine Anrechnung der Schulung vor. Fragen Sie Ihre Fahrschule, ob sie Ihnen entgegenkommt. Wie die reguläre Ausbildung abläuft, zeigt der Ablauf des Motorradführerscheins.

Häufige Fragen

Was bedeutet B196 im Führerschein?

B196 bedeutet, dass zur Klasse B die Schlüsselzahl 196 im Führerschein steht. Sie erlaubt Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt. B196 ist keine eigene Klasse.

Wie alt muss man für B196 sein?

Für B196 müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen. Beides prüft die Führerscheinstelle vor der Eintragung.

Braucht man für B196 eine Prüfung?

Nein, für B196 gibt es weder eine Theorie- noch eine praktische Prüfung. Sie besuchen eine Schulung von neun Einheiten zu je 90 Minuten und erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung.

Darf man mit B196 im Ausland 125er fahren?

Nein, B196 gilt nur in Deutschland. Für Fahrten mit einer 125er im Ausland brauchen Sie die Klasse A1, die Sie mit Theorieprüfung und praktischer Prüfung erwerben.

Kann man mit B196 später auf die Klasse A2 aufsteigen?

Nein, ein Aufstieg von B196 auf die Klasse A2 ist nicht möglich. Für A2 durchlaufen Sie die normale Ausbildung mit beiden Prüfungen. Der Autoführerschein verkürzt dabei den Theorieunterricht.

Was kostet die Eintragung von B196 im Führerschein?

Die Eintragung von B196 kostet 28,60 Euro. Für den neuen Kartenführerschein kann die Führerscheinstelle bis zu 10,20 Euro dazu berechnen. Den Preis der Schulung legt Ihre Fahrschule fest.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung, Klasse B mit der Schlüsselzahl 196, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anlage 7b Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerschulung für Krafträder der Klasse A1 (Schlüsselzahl 196), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungen: Fragen, Grundfahraufgaben, Dauer, Prüfungsfahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Anlage 2.1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zusatzstoff für die Klassen A, A2, A1 und AM, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, theoretischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif (Nummern 201, 202, 216, 401, 402), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Anlage 9 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schlüsselzahlen 195 und 196, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. B196-Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren, ADAC e. V.,
  9. B 196: Klasse B mit Schlüsselzahl 196, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin,
  10. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026, Bundesministerium für Verkehr, Bundesrat,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.