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Ratgeber

Rollerführerschein ab 15 und 16 Jahren

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Mit 15 Jahren können Jugendliche den Führerschein der Klasse AM machen und damit Roller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde fahren. Für 125er-Roller brauchen sie mit 16 die Klasse A1. Beide Klassen verlangen Theorie- und praktische Prüfung. Die Gebühren betragen 195,62 Euro für AM und 228,46 Euro für A1.

Mindestalter für Roller bis 45 km/h
15 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Mindestalter für 125er-Roller
16 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Praktische Rollerprüfung bei der Prüfstelle
129,83 Euro
TÜV SÜD, Preise und Gebühren, gültig ab 31.01.2024, Stand 31. Januar 2024
Ein kleiner Roller steht neben einem Fahrradständer vor einem Schulgebäude, ein Helm liegt auf dem Sitz.
Die Klasse AM für kleine Roller und Mopeds gibt es schon ab 15 Jahren. Bild: KI generiert.

Welchen Rollerführerschein Jugendliche mit 15 und 16 machen können

Für Roller gibt es je nach Tempo drei Möglichkeiten. Bis 25 Kilometer pro Stunde reicht ab 15 Jahren eine Prüfbescheinigung. Bis 45 Kilometer pro Stunde brauchen Sie mit 15 Jahren die Klasse AM. Für 125er-Roller ist mit 16 Jahren die Klasse A1 nötig.

Roller nach Höchstgeschwindigkeit, mit Nachweis und Mindestalter.
RollerWas Sie brauchenMindestalter
Mofa-Roller bis 25 km/hMofa-Prüfbescheinigung nach Ausbildung und Theorieprüfung15 Jahre
Roller und Mopeds bis 45 km/hFührerschein der Klasse AM15 Jahre
125er-Roller bis 11 KilowattFührerschein der Klasse A116 Jahre

Die Klassen gelten auch später. Die Klasse AM ist in A1, A2, A und B eingeschlossen. Wer mit 15 den Rollerführerschein macht, braucht ihn später nicht noch einmal.

Was die Klasse AM mit 15 Jahren erlaubt

Mit der Klasse AM fahren Sie Kleinkrafträder bis 45 Kilometer pro Stunde. Das sind Roller und Mopeds mit Verbrennungsmotor bis 50 Kubikzentimeter oder mit Elektroantrieb bis 4 Kilowatt. Wer die Klasse mit 15 macht, darf bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland fahren. Im Führerschein steht dafür die Schlüsselzahl 195, eine Zahl, die eine Auflage kennzeichnet.

  • Unterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Stoff für Zweiräder, zusammen 14 Doppelstunden. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten.
  • Fahrstunden: keine Mindestzahl. Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn oder bei Dunkelheit gibt es für AM nicht.
  • Theorieprüfung: 30 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte.
  • Praktische Prüfung: mindestens 55 Minuten mit vier Grundfahraufgaben, darunter Slalom und Vollbremsung. Grundfahraufgaben sind die festgelegten Fahrübungen auf einer Übungsfläche.
  • Strecke: Die Prüfungsfahrt führt überwiegend durch die Stadt.

Die Fristen richten sich nach dem 15. Geburtstag. Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vorher stellen, die Theorieprüfung frühestens drei Monate vorher ablegen und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.

Was die Klasse A1 mit 16 Jahren erlaubt

Die Klasse A1 erlaubt Motorräder und Roller bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt, das sind etwa 15 PS. Eine Geschwindigkeitsgrenze gibt es nicht. Die Klasse AM ist eingeschlossen.

Die Ausbildung ist größer als bei AM. Sie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Stoff nur für Motorräder, dazu kommen 12 Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Die Theorieprüfung hat 30 Fragen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten und hat sechs Grundfahraufgaben.

Wer schon die Klasse AM hat, spart Unterricht: 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff und 20 statt 30 Fragen in der Theorieprüfung. Die 12 Pflichtfahrten bleiben. Nach zwei Jahren mit A1 steigen Sie mit 18 auf A2 auf. Alle Stufen bis zur offenen Klasse zeigt der Ablauf des Motorradführerscheins.

Was der Rollerführerschein kostet

Die Gebühren liegen bei 195,62 Euro für die Klasse AM und 228,46 Euro für die Klasse A1. Bei AM zahlen Sie 40,80 Euro an die Führerscheinstelle, 24,99 Euro für die Theorie und 129,83 Euro für die praktische Prüfung. Bei A1 kostet die praktische Prüfung 162,67 Euro.

Gebühren für den Rollerführerschein. Die Prüfstelle nennt ihre Beträge mit Umsatzsteuer.
KlasseFührerscheinstelleTheorieprüfungPraktische PrüfungSumme
AM40,80 Euro24,99 Euro129,83 Euro195,62 Euro
A140,80 Euro24,99 Euro162,67 Euro228,46 Euro

Dazu kommen die Preise der Fahrschule. Jede Fahrschule legt sie frei fest, einen amtlichen Durchschnitt gibt es nicht. Fragen Sie nach dem Preisaushang für die Klasse AM oder A1. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto kommen hinzu.

Was Eltern für den Rollerführerschein unterschreiben müssen

Wer noch nicht volljährig ist, braucht für den Antrag die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Führerscheinstelle verlangt dafür in der Regel eine schriftliche Einverständniserklärung. Viele Städte und Kreise bieten sie als Formular an, zum Beispiel die Stadt Zweibrücken. Bei alleinigem Sorgerecht legen Sie einen Nachweis bei.

  • Ausweis oder amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Einheiten zu je 45 Minuten
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Name Ihrer Fahrschule

Was mit der Probezeit nach dem ersten Rollerführerschein ist

Die Probezeit beginnt mit dem ersten Führerschein, auch wenn das ein Rollerführerschein ist. Sie dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem Ihnen der Führerschein ausgehändigt wird. Was in dieser Zeit gilt und wann ein Aufbauseminar kommt, erklärt Probezeit und Aufbauseminar.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man den Rollerführerschein machen?

Den Rollerführerschein der Klasse AM können Sie ab 15 Jahren machen. Er erlaubt Roller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde. Für 125er-Roller brauchen Sie die Klasse A1, die es ab 16 Jahren gibt.

Braucht man für den Rollerführerschein Fahrstunden?

Für den Rollerführerschein der Klasse AM ist keine Mindestzahl an Fahrstunden vorgeschrieben, und Pflichtfahrten über Land oder bei Dunkelheit gibt es auch nicht. Wie viele Stunden Sie brauchen, entscheidet Ihr Fahrlehrer. Vorgeschrieben ist der Unterricht von 14 Doppelstunden.

Was kostet der Rollerführerschein?

Die Gebühren für den Rollerführerschein der Klasse AM betragen 195,62 Euro: 40,80 Euro Führerscheinstelle, 24,99 Euro Theorie und 129,83 Euro praktische Prüfung. Dazu kommen die freien Preise der Fahrschule.

Dürfen 15-Jährige mit dem Rollerführerschein ins Ausland fahren?

Nein, mit dem Rollerführerschein der Klasse AM dürfen 15-Jährige bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland fahren. Im Führerschein steht dafür die Schlüsselzahl 195. Ab dem 16. Geburtstag entfällt diese Auflage.

Reicht der Rollerführerschein für eine 125er?

Nein, für eine 125er brauchen Sie die Klasse A1 ab 16 Jahren. Die Klasse AM erlaubt nur Roller und Mopeds bis 45 Kilometer pro Stunde. Die Klasse A1 schließt AM ein.

Beginnt mit dem Rollerführerschein die Probezeit?

Ja, mit dem ersten Führerschein beginnt die Probezeit von zwei Jahren, auch wenn es die Klasse AM ist. Sie läuft ab dem Tag, an dem Ihnen der Führerschein ausgehändigt wird.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter der Klassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Klassen und was höhere Klassen einschließen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 9 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schlüsselzahlen 195 und 196, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehtest und Gültigkeit der Bescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, theoretischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des Zusatzstoffs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die besonderen Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, Prüfungen: Fragen, Grundfahraufgaben, Dauer, Prüfungsfahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif (Nummern 201, 202, 216, 401, 402), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Preise und Gebühren der Führerscheinprüfung, gültig ab 31.01.2024 (Beträge mit Umsatzsteuer), TÜV SÜD,
  13. Rollerführerschein, Klasse AM: Kosten, Prüfung und Altersgrenzen, ADAC e. V.,
  14. Mofa-Führerschein: Kosten, Mindestalter und Prüfbescheinigung, ADAC e. V.,
  15. Einverständniserklärung über den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM mit 15 Jahren, Stadt Zweibrücken, Ordnungsamt,
  16. § 2a Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  17. Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein: Mindestalter, Probezeit, Umsetzungsfristen, Europäisches Parlament und Rat der EU, EUR-Lex,
  18. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026, Bundesministerium für Verkehr, Bundesrat,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.