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Wie schnell klappt der Führerschein im Intensivkurs?

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Rechtlich brauchen Sie im Intensivkurs mindestens sieben Unterrichtstage für die Theorie. Dazu kommen 12 Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit sowie genug Übungsstunden. Wie schnell Sie den Führerschein haben, entscheidet vor allem der Prüfungstermin, denn ein Kurs allein garantiert keinen. Nach der geplanten Reform kann sich das ändern.

Längster Theorietag im Intensivkurs
in der Regel 2 Doppelstunden, also 3 Stunden
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Paragraf 4 Absatz 6, Stand 18. März 2022
Pflichtfahrten für die Klasse B
12 Fahrten zu je 45 Minuten
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4, Stand 18. März 2022
Abstand zwischen zwei Prüfungsversuchen
in der Regel mindestens 2 Wochen
Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 Absatz 1, Stand 12. August 2026
Ein weißes Auto fährt an einem Sommertag auf einer Landstraße zwischen grünen Wiesen, gesehen von hinten.
Auch im Intensivkurs gelten dieselben Pflichtstunden und Prüfungen wie in der normalen Ausbildung. Bild: KI generiert.

Wie viele Theorietage braucht ein Intensivkurs?

Der theoretische Unterricht besteht für die Klasse B aus 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten, das sind 21 Stunden. 12 Doppelstunden gehören zum Grundstoff, den alle Klassen gemeinsam haben. 2 Doppelstunden sind der Zusatzstoff, der nur für die Klasse B gilt.

Der Unterricht soll höchstens zwei Doppelstunden am Tag dauern, also drei Stunden. Daraus ergeben sich mindestens sieben Unterrichtstage. Kürzer geht es nach den heutigen Vorschriften in der Regel nicht.

Die Theorie findet in der Fahrschule statt, denn der Unterricht setzt heute Ihre Anwesenheit voraus. Digital darf er nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden, und nur wenn die Behörde es genehmigt. Eine Lernapp ersetzt ihn nicht. Sie hilft Ihnen aber beim Lernen, denn die Ausbildung setzt voraus, dass Sie selbstständig lernen.

Wie viele Sonderfahrten der Intensivkurs enthält

Zur Ausbildung gehören 12 Sonderfahrten. Das sind Pflichtfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Es sind 5 Fahrten über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Jede dauert 45 Minuten. Mindestens eine Überlandfahrt und eine Autobahnfahrt müssen zwei Fahrstunden hintereinander dauern.

Vor den Sonderfahrten soll die Grundausbildung möglichst abgeschlossen sein. Dort lernen Sie, das Auto zu bedienen und im Verkehr zu fahren. Wie viele Übungsstunden Sie dafür brauchen, schreibt kein Gesetz vor. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, dass Sie so weit sind.

Für Fahrschüler nennen die Ausbildungsvorschriften keine Tagesgrenze. Begrenzt ist der Fahrlehrer: Er darf am Tag höchstens 495 Minuten praktisch unterrichten, einschließlich der Prüfungsfahrten. Das sind 11 Fahrstunden zu 45 Minuten. Im Sommer wird es spät dunkel, das kann die Dunkelheitsfahrten in einem Ferienkurs in die Länge ziehen.

Was die Reform bei Intensivkursen ändern soll

Die Bundesregierung will die Fahrschulausbildung mit zwei Vorschriften ändern, einem Gesetz und einer Verordnung. Für Intensivkurse zählen vier Punkte.

  • Die Präsenzpflicht in der Theorie entfällt. Sie sollen sich das Wissen komplett digital aneignen können, etwa mit einer App, und selbst entscheiden, mit welchem Lernformat Sie lernen. Jede Fahrschule entscheidet, welche Formen sie anbietet.
  • Die feste Zahl von 12 Sonderfahrten entfällt. Es bleibt die Vorgabe, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden. Wie viele Stunden nötig sind, hängt von Ihrem Können und der Einschätzung des Fahrlehrers ab.
  • Übungen am Fahrsimulator sollen möglich werden. Die Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit dürfen sie aber nicht ersetzen.
  • Vor der praktischen Prüfung soll ein Probetest im Straßenverkehr Pflicht werden. Er dauert so lange wie die Prüfung, und der Fahrlehrer muss ihn festhalten.

Nach den Entwürfen sollen die neuen Ausbildungsregeln am 1. Januar 2027 gelten, das Gesetz am 1. Juli 2027. Wer vor dem 1. Januar 2027 mit der Ausbildung beginnt, darf sie nach den alten Regeln beenden.

Welche Fristen einen Intensivkurs bremsen

Für die Klasse B liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, mit begleitetem Fahren bei 17. Den Antrag stellen Sie frühestens 6 Monate vorher, die Theorieprüfung legen Sie frühestens 3 Monate vorher ab und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher. Nach der bestandenen Theorie haben Sie 12 Monate Zeit für die Praxis. Nach einem Durchfallen liegen in der Regel mindestens 2 Wochen bis zum nächsten Versuch.

Fristen, die die Geschwindigkeit eines Intensivkurses begrenzen.
SchrittFristWas das für den Kurs heißt
Antrag bei der Führerscheinstellefrühestens 6 Monate vor dem MindestalterOhne Antrag beauftragt die Führerscheinstelle die Prüfstelle nicht
Theorieprüfungfrühestens 3 Monate vor dem MindestalterDen Termin bestimmt die Prüfstelle, nicht die Fahrschule
Praktische Prüfungerst nach der bestandenen Theorie, frühestens 1 Monat vor dem MindestalterAuch hier bestimmt die Prüfstelle Zeit und Ort
Zeit zwischen Theorie und Praxishöchstens 12 MonateDanach verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit
Zeit bis zum nächsten Versuchin der Regel mindestens 2 WochenDer zweite Versuch findet frühestens zwei Wochen später statt

Wie lange die Führerscheinstelle für Ihren Antrag braucht, ist von Ort zu Ort verschieden. Fragen Sie dort nach, bevor Sie den Kurs buchen.

Wo Sie im Intensivkurs Ihre Prüfung ablegen

Wer den Kurs an einem anderen Ort bucht, muss zwei Regeln beachten. Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. Das ist die Behörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die praktische Prüfung legen Sie grundsätzlich an Ihrem Wohnort ab oder am Ort Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeit.

Hat dieser Ort keine Prüfstelle, bestimmt die Führerscheinstelle einen nahen Prüfort. Sie kann auch erlauben, an einem anderen Ort zu prüfen. Der ADAC nennt das Wohnsitzprinzip. Klären Sie mit der Führerscheinstelle, ob der Kursort als Prüfort infrage kommt, bevor Sie buchen.

Was ein Pauschalpreis im Intensivkurs abdeckt

Bietet eine Fahrschule den Intensivkurs zu einem Pauschalpreis an, ersetzt das den Preisaushang nicht. Die Fahrschule muss ihre Preise trotzdem aufgeschlüsselt aushängen, und die Angaben müssen klar und wahr sein. Lassen Sie sich zeigen, aus welchen Einzelpreisen die Pauschale besteht. Die Kriterien für eine gute Fahrschule gelten auch für Ferienkurse.

Fragen Sie vor allem, was bei einem nicht bestandenen Versuch gilt. 2025 wurden nach dem Datenreport des TÜV-Verbands 44 Prozent der Pkw-Theorieprüfungen und 37 Prozent der praktischen Prüfungen nicht bestanden. Die Zahlen gelten für die Klassen B und BF17, also den Pkw-Führerschein mit 18 und das begleitete Fahren ab 17, und zählen Erst- und Wiederholungsprüfungen zusammen.

Eine Wiederholung kostet die Prüfgebühr erneut, 24,99 Euro für die Theorie und 129,83 Euro für die praktische Prüfung der Klasse B. Dazu kommt das Entgelt der Fahrschule für die erneute Anmeldung. Wer durchfällt, wartet in der Regel mindestens zwei Wochen und braucht unter Umständen weitere Fahrstunden. Klären Sie vorher, zu welchem Preis die Fahrschule diese Stunden und die Anmeldung anbietet.

Was Sie vor dem Intensivkurs erledigt haben sollten

Wer schnell zum Führerschein will, erledigt die Unterlagen vor dem Kurs. Ohne Ihren Antrag beauftragt die Führerscheinstelle die Prüfstelle nicht. Ohne diesen Auftrag gibt es keinen Prüfungstermin.

  • Machen Sie einen Sehtest bei einer anerkannten Stelle. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und heben Sie die Bescheinigung auf.
  • Besorgen Sie ein Foto für den Führerschein und einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag Ihrer Geburt.
  • Stellen Sie den Antrag bei der Führerscheinstelle und nennen Sie darin die Fahrschule, die Sie ausbildet.
  • Lernen Sie die Theorie schon vor dem Kurs selbstständig. Der Unterricht setzt das voraus.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Intensivkurs für den Führerschein der Klasse B mindestens?

Die Theorie dauert mindestens sieben Unterrichtstage, weil 14 Doppelstunden vorgeschrieben sind und der Unterricht in der Regel höchstens zwei Doppelstunden am Tag dauern soll. Dazu kommen 12 Sonderfahrten und die nötigen Übungsstunden. Zeit und Ort der Prüfungen bestimmt die Prüfstelle, nicht die Fahrschule. Wie schnell Sie fertig sind, hängt deshalb auch vom Prüfungstermin ab.

Kann ich die Theorie im Intensivkurs online lernen?

Nein, nicht als Ersatz für den Unterricht. Der theoretische Unterricht setzt heute Ihre Anwesenheit in der Fahrschule voraus. Digital darf er nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Behörde es genehmigt. Die Bundesregierung plant, die Präsenzpflicht abzuschaffen, das ist aber noch nicht beschlossen.

Kann ich die Führerscheinprüfung im Intensivkurs an einem anderen Ort als meinem Wohnort ablegen?

Grundsätzlich legen Sie die praktische Prüfung an Ihrem Wohnort oder am Ort Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeit ab. Hat dieser Ort keine Prüfstelle, bestimmt die Führerscheinstelle einen nahen Prüfort. Sie kann auch erlauben, an einem anderen Ort zu prüfen. Klären Sie das vor der Buchung des Kurses.

Was kostet die Wiederholung einer Prüfung nach einem Intensivkurs?

Eine Wiederholung kostet die Prüfgebühr erneut: 24,99 Euro für die Theorieprüfung und 129,83 Euro für die praktische Prüfung der Klasse B. Dazu kommt das Entgelt der Fahrschule für die erneute Anmeldung. Zwischen zwei Versuchen liegen in der Regel mindestens zwei Wochen.

Kann ich Theorie und Praxis im Intensivkurs am selben Tag prüfen lassen?

Sie können beantragen, beide Prüfungen auf einen Tag zu legen. Bestehen Sie die Theorie nicht, wird die Gebühr für die praktische Prüfung trotzdem fällig, bei der Klasse B 129,83 Euro. Die praktische Prüfung darf ohnehin erst nach der bestandenen Theorie stattfinden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, theoretischer Unterricht und Ausbildungsplan, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, praktischer Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Abschluss der Ausbildung und Ausbildungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Anlage 2.8 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Mindestdauer des Zusatzstoffs je Klasse, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Anlage 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung, besondere Ausbildungsfahrten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 12 Fahrlehrergesetz, Pflichten des Fahrlehrers und Tagesgrenze im praktischen Unterricht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 32 Fahrlehrergesetz, Unterrichtsentgelte und Preisaushang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 12 Fahrerlaubnis-Verordnung, Sehvermögen und Sehtest, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Paragraf 16 Fahrerlaubnis-Verordnung, theoretische Prüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Paragraf 17 Fahrerlaubnis-Verordnung, praktische Prüfung und Prüfort, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Paragraf 18 Fahrerlaubnis-Verordnung, Wiederholung und Gültigkeit der Prüfungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Paragraf 19 Fahrerlaubnis-Verordnung, Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Paragraf 21 Fahrerlaubnis-Verordnung, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Paragraf 22 Fahrerlaubnis-Verordnung, Verfahren bei Behörde und Prüfstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. Paragraf 73 Fahrerlaubnis-Verordnung, örtliche Zuständigkeit der Behörde, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  17. Wie viel kostet ein Führerschein? ADAC, 8. April 2025, ADAC e. V.,
  18. Gebühren und Entgelte der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e. V. Dresden, gültig ab 5. Februar 2024, DEKRA e. V., Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr,
  19. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Gebührentarif, Gebührennummern 201, 202 und 401 bis 402, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  20. Führerschein-Prüfung: Durchfallquote hoch, Reform angekündigt, ZDFheute, 11. Februar 2026 (Bericht über den Datenreport des TÜV-Verbands), ZDF, zdfheute,
  21. 2025: mehr Führerscheinprüfungen, mehr Durchfaller, motus Magazin, 27. Februar 2026 (Bericht über den Datenreport des TÜV-Verbands), motus Magazin,
  22. Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2026, Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  23. Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet, 10. Juni 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  24. Fahrschulausbildung soll reformiert werden, erste Lesung am 24. September 2026, Deutscher Bundestag,
  25. Anhörung Führerscheinreform des Verkehrsausschusses am 5. Oktober 2026, Deutscher Bundestag, Verkehrsausschuss,
  26. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Drucksache 21/7404, Deutscher Bundestag,
  27. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat Drucksache 365/26, Bundesrat, Bundesministerium für Verkehr,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Fahrschulenverzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Fahrschulseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelt gemeldeten Fahrschulen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.